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Gesetzgebung
   BGBl. I 1972 S. 13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,4536
BGBl. I 1972 S. 13 (https://dejure.org/1972,4536)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 18.01.1972, Seite 13
  • Betriebsverfassungsgesetz
  • vom 15.01.1972

Gesetzestext

Meldungen

  • hessen.de

    Durchführung von Betriebsratswahlen für den Flugbetrieb

 
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Wird zitiert von ... (99)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Rn. 5 Für die betriebliche Mitbestimmung sind die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 durch diejenigen des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15. Januar 1972 (BGBl. I S. 13) - im folgenden: BetrVG - ersetzt worden, das in seinem Vierten Teil die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs regelt und dabei neben Unterrichtungsrechten, Anhörungsrechten und Beratungsrechten eine Reihe erzwingbarer Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vorsieht.
  • EuGH, 19.10.2023 - C-660/20

    Arbeitszeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn …

    j) notwendige Tätigkeiten im Sinne des § 37 Betriebsverfassungsgesetz [vom 15. Januar 1972 (BGBl. 1972 I S. 13)] (soweit für das Cockpitpersonal der CLH zutreffend) im erforderlichen Umfang.
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

    Durch diesen wurden noch vor der Einführung von § 613a BGB (BGBl. 1972 I S. 13) Fälle des Übergangs eines Betriebs von einem Unternehmen auf ein anderes erfasst.
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