Rechtsprechung
| BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
UrhG § 31 Abs. 4 a.F.; ; UrhG § 88 Abs. 1; ; UrhG § 89 Abs. 1; ; UrhG § 137l; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde eines Filmurhebers gegen das den Filmproduzenten durch die Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vom 26. Oktober 2007 eingeräumte Recht an unbekannten Nutzungsarten an seinen Werken; Vereinbarkeit der Ungleichbehandlung i.S.v. Art. 3 Abs. 1 GG ...
- kanzlei.biz
Verfassungsbeschwerde gegen UrhG-Novelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde eines Filmurhebers gegen das den Filmproduzenten durch die Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes ( UrhG ) vom 26. Oktober 2007 eingeräumte Recht an unbekannten Nutzungsarten an seinen Werken; Vereinbarkeit der Ungleichbehandlung i.S.v. Art. 3 Abs. 1 ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2010, 12
- GRUR 2010, 332
- MMR 2010, 188
- ZUM 2010, 235
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (35)
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Urheberrechtsgesetz
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Rn. 51 1. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so muss der Beschwerdeführer ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; stRspr).Es genügt für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nicht, dass eine angegriffene Norm nach Struktur und Inhalt geeignet ist, Grundrechtspositionen zum Nachteil der Beschwerdeführer zu verändern (vgl. BVerfGE 79, 1 ).
Erreicht werden soll, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 -, NVwZ 2009, S. 1217 ).
Bei der Rechtsanwendung durch die sachnäheren Fachgerichte können - aufgrund besonderen Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zutage gefördert werden (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 79, 1 ).
Der Urheber hat nach dem Inhalt der Eigentumsgarantie grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm der wirtschaftliche Nutzen seiner Arbeit zugeordnet wird, soweit nicht Gründen des gemeinen Wohls der Vorrang vor den Belangen des Urhebers zukommt (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ; 79, 29 ).
Bei der Bestimmung dessen, was als angemessene Verwertung eines Werks anzusehen ist, hat der Gesetzgeber einen verhältnismäßig weiten Gestaltungsraum (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 79, 1 ).
Rn. 73 3. Die Rüge, die Neuregelung der § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 UrhG verstoße gegen die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Vertragsfreiheit, gegen das ebenfalls in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Persönlichkeitsrecht der Filmurheber (§ 11 Satz 1 UrhG) sowie gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, ist außerdem mangels schlüssiger Auseinandersetzung mit der Urheberrechtslage unzulässig (vgl. BVerfGE 79, 1 ).
- BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66
Bearbeiter-Urheberrechte
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Die Eigentumsgarantie und das konkrete Eigentum sollen keine unüberwindliche Schranke für die gesetzgebende Gewalt bilden, wenn Reformen sich als notwendig erweisen (vgl. BVerfGE 31, 275 ).Die Umformung subjektiver Rechte ist aber nur zulässig, wenn sie durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 31, 275 ).
Allerdings schützt bereits Art. 14 Abs. 1 GG vor einem ungerechtfertigten Entzug von Eigentumsrechten (vgl. BVerfGE 31, 275 ), so dass die Regeln über die unechte Rückwirkung ohnehin verdrängt werden (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 101, 239 ; stRspr).
- BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Rn. 51 1. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so muss der Beschwerdeführer ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; stRspr).Das gilt unabhängig davon, ob das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offenlässt oder ob ein solcher Spielraum fehlt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ).
Nach Maßgabe der Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG ist zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ; stRspr).
- BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Zinsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse er dafür als maßgebend ansieht, sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (vgl. BVerfGE 50, 57 ).Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit nachprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 26, 302 ; 31, 119 ; 50, 57 ; 103, 242 ; 110, 412 ).
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Das gilt unabhängig davon, ob das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offenlässt oder ob ein solcher Spielraum fehlt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ).Nach Maßgabe der Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG ist zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ; stRspr).
- BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78
Beitragsfreie Krankenversicherung
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Rn. 51 1. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so muss der Beschwerdeführer ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; stRspr).Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ).
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Rn. 75 4. Die Rüge, das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot sei verletzt, weil sich die - durch die Streichung von § 31 Abs. 4 UrhG a.F. möglich gewordene - Einräumung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten auf einen nicht bestimmbaren Gegenstand richte, entbehrt jeder verfassungsrechtlichen Grundlage und ist deswegen unzulässig (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 98, 17 ; 101, 331 ). - BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit nachprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 26, 302 ; 31, 119 ; 50, 57 ; 103, 242 ; 110, 412 ). - BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Ladenschlussgesetz III
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Er wird nur dann von Verfassungs wegen zu Korrekturen veranlasst sein, wenn sich hinreichend nachhaltig eine Unstimmigkeit des neuen Konzepts erweisen sollte, die mit ungerechtfertigten Eingriffen in verfassungsmäßige Rechte von Beteiligten einhergeht (vgl. BVerfGE 111, 10 ; zur Beobachtungspflicht des Gesetzgebers vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 -, NVwZ-RR 2009, S. 655 m.w.N.). - BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Allerdings schützt bereits Art. 14 Abs. 1 GG vor einem ungerechtfertigten Entzug von Eigentumsrechten (vgl. BVerfGE 31, 275 ), so dass die Regeln über die unechte Rückwirkung ohnehin verdrängt werden (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 101, 239 ; stRspr). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Agrarmarktbeihilfen
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Teilkindergeld
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84
Haushaltsbegleitgesetz 1984
- BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
Spekulationsgeschäfte
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93
Sachenrechtsmoratorium
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85
Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Witwenrente
- BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
- BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86
Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe …
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
Jüdische Gemeinde Brandenburg
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
- BGH, 19.05.2005 - I ZR 285/02
Der Zauberberg
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Saarländisches Pressegesetz
- BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72
Ostverträge
- BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94
"Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte …
- BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80
Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Sollte sich die gerichtliche Praxis weiterhin in erheblichem Umfang über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen und sollten die materiellen und prozeduralen Vorkehrungen des Verständigungsgesetzes nicht ausreichen, um das festgestellte Vollzugsdefizit zu beseitigen und dadurch die an eine Verständigung im Strafverfahren zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, muss der Gesetzgeber der Fehlentwicklung durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken (vgl. zu Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 110, 141 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 213/08 -, GRUR 2010, S. 332 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, NJW 2011, S. 1578 ). - BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes …
Es gehört zu den Aufgaben des parlamentarischen Gesetzgebers, mögliche Missstände zu ermitteln, die sich aus der Anwendung von Gesetzen ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 213/08 -, GRUR 2010, S. 332 ). - BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
Nichtannahme einer Verfassungsschwerde gegen § 97 Abs. 2 UrhG
Dieser bezieht sich auch auf die gesetzliche Ausgestaltung der Maßgaben, nach denen Urheber ihren Anspruch auf Vergütung, auch gegenüber etwaigen Verletzern, verfolgen und dabei entstehende Kosten ersetzt verlangen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 213/08 -, juris Rn. 59).
- BFH, 06.04.2016 - X R 42/14
Keine Altersvorsorgezulage für Pflichtmitglieder von berufsständischen …
Der Gesetzgeber wird dann von Verfassungs wegen zu Korrekturen veranlasst sein, wenn sich hinreichend nachhaltig eine Unstimmigkeit des neuen Konzepts erweisen sollte, die mit ungerechtfertigten Eingriffen in verfassungsmäßige Rechte von Beteiligten einhergeht (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 24. November 2009 1 BvR 213/08, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2010, 332, unter II.2.a aa). - OLG München, 21.07.2025 - 19 U 3555/22
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Dynamische Verweisung, Kostenentscheidung, …
Rn. 46 ββ) Die Gewährleistung nach Maßgabe des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG bedeutet nicht die Unantastbarkeit einer Rechtsposition für alle Zeiten; sie besagt auch nicht, dass jede inhaltliche Veränderung einer geschützten Rechtsstellung unzulässig wäre (…BVerfG, Beschluss v. 20.01.2010, Az. 1 BvR 2062/09, Rz. 28; Beschluss v. 24.11.2009, Az. 1 BvR 213/08, Rz. 69;… Beschluss v. 08.07.1971, Az. 1 BvR 766/66, juris Rz. 28;… BVerwG, Beschluss v. 26.08.2008, Az. 7 B 23/08, juris Rz. 10).Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG ermächtigt den Gesetzgeber, in bereits begründete Rechte einzugreifen und diesen einen neuen Inhalt zu geben (…BVerfG, Beschluss v. 20.01.2010, Az. 1 BvR 2062/09, Rz. 28; Beschluss v. 24.11.2009, Az. 1 BvR 213/08, Rz. 69).
Die Eigentumsgarantie und das konkrete Eigentum sollen keine unüberwindliche Schranke für die gesetzgebende Gewalt bilden, wenn Reformen sich als notwendig erweisen (…BVerfG, Beschluss v. 20.01.2010, Az. 1 BvR 2062/09, Rz. 28; Beschluss v. 24.11.2009, Az. 1 BvR 213/08, Rz. 69).
- OLG München, 01.07.2025 - 19 U 3555/22
Anspruch eines Betreibers einer Biogasanlage auf pauschales Entgelt für …
ð�›½ð�›½) Die Gewährleistung nach Maßgabe des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG bedeutet nicht die Unantastbarkeit einer Rechtsposition für alle Zeiten; sie besagt auch nicht, dass jede inhaltliche Veränderung einer geschützten Rechtsstellung unzulässig wäre (… BVerfG , Beschluss v. 20.01.2010, Az. 1 BvR 2062/09, Rz. 28; Beschluss v. 24.11.2009, Az. 1 BvR 213/08, Rz. 69;… Beschluss v. 08.07.1971, Az. 1 BvR 766/66, juris Rz. 28;… BVerwG , Beschluss v. 26.08.2008, Az. 7 B 23/08, juris Rz. 10).Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG ermächtigt den Gesetzgeber, in bereits begründete Rechte einzugreifen und diesen einen neuen Inhalt zu geben (… BVerfG , Beschluss v. 20.01.2010, Az. 1 BvR 2062/09, Rz. 28; Beschluss v. 24.11.2009, Az. 1 BvR 213/08, Rz. 69).
Die Eigentumsgarantie und das konkrete Eigentum sollen keine unüberwindliche Schranke für die gesetzgebende Gewalt bilden, wenn Reformen sich als notwendig erweisen (… BVerfG , Beschluss v. 20.01.2010, Az. 1 BvR 2062/09, Rz. 28; Beschluss v. 24.11.2009, Az. 1 BvR 213/08, Rz. 69).
- BGH, 05.02.2026 - III ZR 74/25
Fernunterrichtsschutzgesetz
Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf Übereinstimmung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (st. Rspr., zB BGH…, Urteil vom 31. März 2018 - VIII ZR 104/17, BGHZ 218, 162 Rn. 58 f mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 199/19, WM 2020, 2227 Rn. 23 sowie BVerfG, GRUR 2010, 332 Rn. 64, jeweils mwN). - LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11
Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches …
Rn. 80 i) OLG Oldenburg, MMR 2010, 188 - ein Download. - VG Regensburg, 02.12.2010 - RO 5 K 09.1350
Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung von tschechischen Grundstücken durch …
Dadurch soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.11.2009, GRUR 2010, 332 sowie Beschlüsse vom 12.5.2009, BVerfGE 123, 148 und vom 11.10.1988, BVerfGE 79, 1). - BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1601/13
Nichtannahmebeschluss: Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG auch dann …
Die Obliegenheit, mit einem behaupteten Grundrechtsverstoß zunächst die Fachgerichte zu befassen, entfällt grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Fachgerichte der gerügten Grundrechtsverletzung nicht selbst abhelfen können, sondern zur Beseitigung des gerügten Verfassungsverstoßes nur durch eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG beitragen können, denn die vorrangige Befassung der Fachgerichte behält auch in einem solchen Fall ihren Sinn (vgl. BVerfGE 58, 81 < 104 f.>; 72, 39 < 43 ff.>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats 9. November 2009 - 1 BvR 2146/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 213/08 -, juris). - BGH, 18.10.2012 - I ZR 14/12
Anwendbarkeit des § 4 GeschmMG auf vor dem 1. Juni 2004 angemeldete und …
- BVerfG, 09.08.2019 - 1 BvR 1232/19
Nichtannahmebeschluss: Normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen § 3 Abs 1 UIG …
- VG Regensburg, 02.10.2014 - RO 5 K 14.466
Kraftfahrzeug-Zulassung; Einzugsermächtigung; Recht auf informationelle …
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