Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158 |
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Ausführungsverordnung Düngeverordnung
- BAYERN | RECHT
RL 91/676/EWG; GG Art. 12 Abs. 1, Art. ... 14 Abs. 1, Abs. 2, Art. 84 Abs. 2; VwGO § 47; UVPG § 22 Abs. 1, Abs. 2, § 42 Abs. 1, § 43; DüngG § 3 Abs. 4 S. 1, S. 2 Nr. 3, Abs. 5, § 15 Abs. 5 S. 1; DüV § 13a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, Abs. 7; AVVGeA § 7 Abs. 1 S. 2, § 13 Abs. 1 S. 2; BayAVDüV
Normenkontrollantrag gegen Ausführungsverordnung Düngeverordnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Normenkontrollverfahren gegen die Gültigkeit der Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung; Einschränkung der Zulässigkeit der Düngung in roten und gelben Gebieten im Interesse des Gewässerschutzes in Umsetzung der ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
- BVerwG, 24.10.2025 - 10 CN 1.25
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (38)
- VGH Bayern, 31.01.2022 - 13a NE 21.2474
Vorläufig Beschränkungen des Düngemitteleinsatzes in sog. roten und gelben …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
Dies war hier der Fall (vgl. umfassend BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 - ZUR 2022, 365 - RdL 2022, 296 - DVBl 2022, 914 - juris Rn. 40).Rn. 36 Wie bereits im Beschluss des Senats vom 31. Januar 2022 (13a NE 21.2474 - ZUR 2022, 365 - RdL 2022, 296 - DVBl 2022, 914 - juris Rn. 38) ausführlich dargelegt wurde, ist die Änderung betreffend die Zulässigkeit einer Zwischenfruchtdüngung in § 13a Abs. 2 Nr. 5 DüV nicht verfahrensfehlerhaft erfolgt.
Rn. 37 Soweit es das neu in § 5 Abs. 1 DüV aufgenommene generelle Verbot der Ausbringung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf gefrorenem Boden betrifft, dürfte zwar eine den Anforderungen des § 42 Abs. 1 i.V. m. § 22 UVPG genügende Öffentlichkeitsbeteiligung vor Erlass der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung im Jahr 2020 nicht durchgeführt worden sein (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2022, a.a.O., juris Rn. 32 ff).
Schon im Beschluss des Senats vom 31. Januar 2022 (13a NE 21.2474 - ZUR 2022, 365 - RdL 2022, 296 - DVBl 2022, 914 - juris Rn. 35 ff.) wurde darauf hingewiesen, dass die Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung zwar in besonderem Maße dem Interesse sachrichtiger Entscheidungen dienen, ihnen ein entscheidender Eigenwert zukommt und sie nicht nur eine schlicht dienende Funktion haben (…s. auch BVerfG, B.v.11.10.1994 - 1 BvR 337/92 - BVerfGE 91, 148 Rn. 132 zur Evidenz und BVerfG, B.v. 12.10.2010 - 2 BvF 1/07 - BVerfGE 127, 293 - juris Rn. 128 f.; BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634 zur "Wesentlichkeit" eines Verstoßes gegen Anhörungs- und Beteiligungspflichten).
Rn. 40 aa) (1.) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 31. Januar 2022 (13a NE 21.2474 - ZUR 2022, 365 - RdL 2022, 296 - DVBl 2022, 914 - juris Rn. 42 ff.) ausgeführt hat, schützt die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG nach ihrem Schutzbereich die Herrschafts- und Nutzungsbefugnis, das Recht des "Habens" und "Gebrauchmachens" an einem konkreten von der Eigentumsgarantie umfassten Gegenstand.
Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich des Verbots der Nitratdüngung von Zwischenfrüchten (vgl. dazu BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 - ZUR 2022, 365 - RdL 2022, 296 - DVBl 2022, 914 - juris Rn. 45).
Rn. 47 (3.) Wie der Senat ebenfalls bereits in seinem Beschluss vom 31. Januar 2022 (13a NE 21.2474 - ZUR 2022, 365 - RdL 2022, 296 - DVBl 2022, 914 - juris Rn. 46) ausgeführt hat, bedarf es mangels einer unverhältnismäßigen Belastung somit auch keiner Bildung von Sonderfallgruppen für etwaige Härtefälle bzw. zur Herstellung der Verhältnismäßigkeit bei sog. ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmungen und ist auch das Gebot der Folgerichtigkeit nicht verletzt.
Rn. 49 bb) Ebenso wenig ist ein Verstoß der Ermächtigungsgrundlage gegen die Berufsfreiheit im Sinn des Art. 12 Abs. 1 GG anzunehmen (vgl. a. dazu den Beschluss des Senats vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 - ZUR 2022, 365 - RdL 2022, 296 - DVBl 2022, 914 - juris Rn. 47).
Im Beschluss vom 31. Januar 2022 (13a NE 21.2474 - ZUR 2022, 365 - RdL 2022, 296 - DVBl 2022, 914 - juris Rn. 52 ff.) wurde hierzu bereits ausgeführt, dass es sich um eine allgemeine Verwaltungsvorschrift handelt, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats (BR-Drs. 455/20 bzw. BR-Drs. 275/22 Beschluss) auf der Grundlage des Art. 84 Abs. 2 GG erlassen wurde.
Rn. 67 Zur Rüge hinsichtlich der angewandten 50%-Grenze bei der ersten Ausweisung im Jahr 2020 wurde im Beschluss des Senats vom 31. Januar 2022 (13a NE 21.2474 - ZUR 2022, 365 - RdL 2022, 296 - DVBl 2022, 914 - juris Rn. 55) ausgeführt, dass die gewählte Methode im Interesse eines effektiven Gewässerschutzes einerseits und einer nachvollziehbaren Abgrenzung der Feldstücke und des Gebiets andererseits sachgerecht und plausibel erscheint.
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 31. Januar 2022 (13a NE 21.2474 - ZUR 2022, 365 - RdL 2022, 296 - DVBl 2022, 914 - juris Rn. 54) ausgeführt hat, richtet sich die Bewirtschaftungsbeschränkung an den tatsächlichen Bewirtschafter.
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
Landwirtschaftsrecht - Normenkontrollantrag gegen die Landesdüngeverordnung LSA
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
Der vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (U. v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris) aufgestellte Maßstab entbehre der erforderlichen rechtlichen Grundlage.Der Senat geht hierbei nach den Angaben des Antragsgegners entgegen der Argumentation des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (U.v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris Rn. 87) jedenfalls für das Gebiet des Freistaats Bayern davon aus, dass sich auch die Interpolation nicht landesweit auswirkt, sondern sich auf den konkreten Grundwasserkörper beschränkt.
Dabei besteht die für das Rechtsschutzbedürfnis ausreichende grundsätzliche Möglichkeit, dass sich die neue Ausweisung für den Antragsteller als vorteilhaft erweisen wird (…vgl. VGH BW, U.v. 9.2.2023 - 13 S 3646/21 - juris Rn. 23; OVG LSA, U.v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris Rn. 100).
Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung und Hochrangigkeit des Gewässerschutzes sowie unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Eigentumsgewährleistung im Hinblick auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums schützt, ist eine Ertragsreduktion um durchschnittlich 10% zumutbar (vgl. dazu a. OVG LSA, U.v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris Rn. 158).
Danach muss der Stickstoffdüngebedarf nicht um 20% verringert werden, wenn die dort genannten Betriebe nicht mehr als 160 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr und davon nicht mehr als 80 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr aus mineralischen Düngemitteln aufbringen; die Landesregierungen können dies unter bestimmten Voraussetzungen auch für Dauergrünlandflächen vorsehen (so auch OVG LSA, U.v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris Rn. 158).
Dies gilt auch für den in § 13a Abs. 1 Satz 1 DÜV enthaltenen Begriff "Gebiet" (so auch OVG LSA, U.v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris Rn. 133;… a.A. VGH BW, U.v. 9.2.2023 - 13 S 3646/21 - juris Rn. 38 ff.).
Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt an (U.v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris Rn. 132 ff.).
Rn. 71 (2.) Ebenfalls in diese Richtung geht das Argument des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (U.v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris Rn. 157), bei einer großräumigen Betrachtungsweise trage letztlich jede Düngebeschränkung zu einer Verbesserung der Nitratbelastung des Grundwassers bei.
Dies ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang und unter Berücksichtigung des grundsätzlich für die immissionsbasierte Abgrenzung vorgesehenen geostatistischen Regionalisierungsverfahrens nach § 5 Abs. 2 AVV i.V.m. Anlage 2 Nr. 1 Buchst. b AVV GeA, für das die in § 4 Abs. 2 AVV GeA 2022 vorgeschriebene Messstellendichte "im jeweiligen Grundwasserkörper" vorhanden sein muss (vgl. OVG LSA, U.v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris Rn. 142).
Mit "rechtlichen oder tatsächlichen Gründen" musste das Zurückbleiben der Messstellendichte hinter den Anforderungen des § 4 Abs. 2 AVV GeA entgegen der Auffassung der Antragsteller nicht bereits bei der Ausweisung im Jahr 2022 begründet werden, sondern erst bei Ausweisungen ab dem 1. Januar 2025 (so auch OVG LSA, U.v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris Rn. 143).
- BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11
Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
Für Wasserschutzgebiete, bei denen insoweit vergleichbare Schwierigkeiten bestehen, weist das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 2.8.2012 - 7 CN 1.11 - NVwZ 2013, 227 - juris Rn. 22) darauf hin, dass die Ermittlung der Grenze des Wassereinzugsgebiets aus der Natur der Sache bei Wahrung eines angemessenen Verwaltungsaufwands mit fachlichen Unsicherheiten behaftet sei, weil sich unterirdische Grenzlinien nicht ohne Weiteres auf der Erdoberfläche abbildeten.Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Rechtsprechung zur Abgrenzung von Wasserschutzgebieten (U.v. 2.8.2012 - 7 CN 1.11 - juris Rn. 21) davon aus, dass die mit der Ausweisung einhergehende Beschränkung der Eigentümerbefugnisse im Wege der Inhalts- und Schrankenbestimmung (nur) zulässig ist, wenn von dem betroffenen Grundstück Einwirkungen auf das zu schützende Grundwasser ausgehen "können".
Rn. 80 (7.) Die zur Grenzziehung bei Wasserschutzgebieten entwickelte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 2.8.2012 - 7 CN 1.11 - NVwZ 2013, 227 juris Rn. 19 ff.) und des 8. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…U.v. 5.10.2021 - 8 N 17.1354 u.a. - juris Rn. 44 f. und Rn. 73 ff.) kann über die hier genannten Grundsätze hinaus nicht vollständig auf die Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten übertragen werden.
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 2.8.2012, a.a.O.) bezieht sich in der Folge auch auf das der Verwaltung bei der Schutzgebietsausweisung eingeräumte Ermessen.
Derartige Regelungen sind Ausdruck des in § 13a Abs. 1 Satz 2 DüV angelegten "administrativen Vereinfachungsspielraums" (…so letztlich auch die Antragsteller im Schriftsatz vom 9.1.2024, S. 17 f.), der zur Bewältigung der fachlichen Komplexität und der praktischen Schwierigkeiten bei der Gebietsausweisung unabdingbar ist (vgl. zum "administrativen Vereinfachungsspielraum" bei der Ermittlung der genauen Gebietsgrenze von Wasserschutzgebieten: BVerwG, U.v. 2.8.2012 - 7 CN 1.11 - NVwZ 2013, 227 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96
Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
Auf eine Rechtswirkung außerhalb des staatlichen Bereichs sind die Verwaltungsvorschriften aber grundsätzlich nicht gerichtet, sie binden zunächst nur die nachgeordneten Behörden und damit Adressaten innerhalb der Verwaltung und gehören deshalb nicht dem für die Gerichte verbindlichen materiellen Recht an (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1998 - 8 C 16.96 - BVerwGE 107, 338 - juris Rn. 15).Rn. 57 Eine weitere Fallgruppe der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten Außenwirksamkeit von Verwaltungsvorschriften stellen die insbesondere im Umwelt- und Technikrecht anzutreffenden normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften dar, die auch für die Verwaltungsgerichte verbindlich und wie eine Rechtsnorm anzuwenden sind (BVerwG, U.v. 28.10.1998 - 8 C 16.96 - BVerwGE 107, 338 - NVwZ 1999, 1114 - juris Rn. 16 f.).
Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 28.10.1998, a.a.O., juris Rn. 17) hat eine derartige normkonkretisierende Wirkung unter folgenden Voraussetzungen angenommen: 1) Die Vorschrift muss der einheitlichen Auslegung und Anwendung sowie Weiterentwicklung naturwissenschaftlich-technischer Begriffe dienen, 2) die Exekutive hat bei ihrem Erlass höherrangigen Geboten und dem für deren Konkretisierung wesentlichen Erkenntnis- und Erfahrungsstand Rechnung getragen, der auch nicht durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt ist und 3) dem Erlass geht ein umfangreiches Beteiligungsverfahren voran, dessen Zweck es ist, vorhandene Erfahrungen und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auszuschöpfen.
Letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 28.10.1998, a.a.O., juris Rn. 17) für die Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer vom 8. September 1989 bejaht, weil sie von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats erlassen, im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht wurde und ein umfangreiches Beteiligungsverfahren stattgefunden hatte, das von der Bundesregierung mit den Bundesländern abgestimmt gewesen sei.
Unter dieser Prämisse hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass "das Verfahren zum Erlass der Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift (noch)" den Anforderungen einer normkonkretisierenden und damit außenrechtswirksamen Verwaltungsvorschrift genügt (U.v. 28.10.1998, a.a.O., juris Rn. 17).
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
Die einträglichste Nutzung des Eigentums schützt das Eigentumsgrundrecht indes nicht (vgl. BVerfG, B.v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 - juris Rn. 166;… B.v. 9.10.1991 - 1 BvR 227/91 - BVerfGE 84, 382 - juris Rn. 12).Rn. 42 Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung stellen insbesondere der Schutz der Natur ebenso wie der Schutz von und vor Wasser eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang dar, die einschränkende Regelungen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG rechtfertigen können (vgl. BVerfG, B.v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 - juris Rn. 153: "Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens", Rn. 164: "Dem Grundwasser kommt hiernach für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu";… zum Hochwasserschutz vgl. BVerwG, U.v. 22.7.2004 - 7 CN 1/04 - BVerwGE 125, 116 - juris Rn. 22).
Rn. 44 Der vom Düngegesetz in Umsetzung der Vorgaben der Nitratrichtlinie und darauf beruhend von der Düngeverordnung und der landesrechtlichen Ausführungsverordnung verfolgte Zweck des Gewässerschutzes stellt eine höchstrangige Gemeinwohlaufgabe dar (vgl. BVerfG, B.v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 - juris Rn. 153, 164).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. nur z.B. BVerfG, U.v. 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 - NJW 2017, 217 - juris Rn. 268;… B.v. 21.7.2010 - 1 BvL 8/07 - BVerfGE 126, 331 - juris Rn. 88) hat der Normgeber, der Inhalt und Schranken der als Eigentum grundrechtlich geschützten Rechtspositionen bestimmt, dabei sowohl der grundgesetzlichen Anerkennung des Privateigentums durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als auch der Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG Rechnung zu tragen.Auch sind zur Reduzierung der Belastung der Gewässer mit Nitrat und Phosphor keine milderen, d.h. anderen, gleich wirksamen, aber das betroffene Grundeigentum weniger einschränkenden Mittel ersichtlich (vgl. BVerfG, U.v. 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 - BVerfGE 143, 246 - juris Rn. 289), die der Bundesverordnungsgeber anstelle der Regelungen in § 13a DüV und vermittelt durch die landesrechtliche Ausführungsverordnung hätten ergreifen können, um die Vorgaben der Nitratrichtlinie aus dem Jahr 1991 und allgemein einen im Hinblick auf Art. 20a GG gebotenen nachhaltigen Gewässerschutz gleich wirksam zu erreichen.
Zwar kann der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (etwa U.v. 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 - NJW 2017, 217 - juris Rn. 259) eigentumsbeschränkende Inhalts- und Schrankenbestimmungen in Härtefällen nur durchsetzen, wenn er durch kompensatorische Vorkehrungen unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen des Eigentümers vermeidet und schutzwürdigem Vertrauen angemessen Rechnung trägt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 61/20
Landwirtschaftsrecht - Normenkontrollantrag gegen die Landesdüngeverordnung …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
Die Antragsteller kommen allerdings selbst zu dem Ergebnis, dass der Ausschlussgrund nach Anlage 1 Nr. 4 Buchst. a AVV GeA nicht vorliegt (zu den hohen Anforderungen des Ausschlussgrunds mit seinen drei kumulativen Kriterien vgl. bereits OVG Magdeburg, U.v. 26.10.2023 - 2 K 61/20 - juris Rn. 77).Rn. 135 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob - wie der Wortlaut von Anlage 1 Nr. 2 Buchst. d AVV GeA nahelegt - eine dauerhafte Quellschüttung nur bei nicht ausgebauten (ungefassten) Quellen zu verlangen ist, weil diese dort Voraussetzung für eine qualitätsgesicherte, repräsentative Probenahme ist (Anlage 1 Nr. 2 Buchst. d Satz 2 und 3 AVV GeA), bei ausgebauten (gefassten) Quellen aber gerade keine Anwendung findet (vgl. hierzu OVG LSA. U.v. 26.10.2023 - 2 K 61/20 - juris Rn. 78 ff.).
Eine solche Einzelfallentscheidung ist bei einer Quelle ohne dauerhafte Quellschüttung mit Heranziehung der Messstelle für das Ausweisungsmessnetz erfolgt, ohne dass nähere Voraussetzungen der Einzelfallentscheidung bzw. deren Dokumentation in der AVV GeA geregelt würden (vgl. OVG LSA, U.v. 26.10.2023 - 2 K 61/20 - juris Rn. 80).
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 13 S 3646/21
Bekanntmachung einer Landesverordnung zur Ausweisung von Nitratgebieten und …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
Dabei besteht die für das Rechtsschutzbedürfnis ausreichende grundsätzliche Möglichkeit, dass sich die neue Ausweisung für den Antragsteller als vorteilhaft erweisen wird (vgl. VGH BW, U.v. 9.2.2023 - 13 S 3646/21 - juris Rn. 23;… OVG LSA, U.v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris Rn. 100).Dies gilt auch für den in § 13a Abs. 1 Satz 1 DÜV enthaltenen Begriff "Gebiet" (…so auch OVG LSA, U.v. 26.10.2023 - 2 K 9/22 - juris Rn. 133; a.A. VGH BW, U.v. 9.2.2023 - 13 S 3646/21 - juris Rn. 38 ff.).
Diesem Ergebnis steht die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 9.2.2023 - 13 S 3646/21 - NuR 2023, 704 - juris Rn. 39) zu einer flurstücksorientierten Ausweisung nicht entgegen, denn die dortige Ausgangslage ist nicht mit der vorliegenden vergleichbar: In der dortigen Verordnung der (baden-württembergischen) Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete) werden als Referenzparzellen Flurstücke herangezogen, wohingegen sich die vorliegende bayerische AVDüV nach obigen Darlegungen auf das Feldstück als landwirtschaftliche Referenzparzelle bezieht.
- BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01
Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen sie ihren Entscheidungen nur materielles Recht, zu dem Verwaltungsvorschriften nicht gehören, zugrunde legen (BVerwG, U.v. 26.6.2002 - 8 C 30.01 - NVwZ 2003, 211 juris Rn. 23).Der Senat ist allerdings befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (BVerwG, U.v. 26.6.2002 - 8 C 30.01 - NVwZ 2003, 211 - juris Rn. 23 m.w.N.).
- BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen sie ihren Entscheidungen nur materielles Recht, zu dem Verwaltungsvorschriften nicht gehören, zugrunde legen (BVerwG, U.v. 26.6.2002 - 8 C 30.01 - NVwZ 2003, 211 juris Rn. 23).Der Senat ist allerdings befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (BVerwG, U.v. 26.6.2002 - 8 C 30.01 - NVwZ 2003, 211 - juris Rn. 23 m.w.N.).
- EuGH, 29.04.1999 - C-293/97
The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Standley u.a. - …
- VGH Bayern, 05.10.2021 - 8 N 17.1354
Schutzkonzept bei Festsetzung von Wasserschutzgebiet
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
- BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
- BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
Wyhl
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
- EuGH, 21.06.2018 - C-543/16
Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den …
- EuGH, 03.10.2019 - C-197/18
Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung …
- BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04
Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der …
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10
Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen …
- BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93
Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter …
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
- BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89
vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung …
- BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
Dampfkessel
- BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94
Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist - …
- EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73
Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der …
- BVerwG, 28.05.1958 - V C 216.54
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
Legehennenhaltung
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
- BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
Umlaufverfahren
- BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15
Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr; …
- BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …
- VGH Bayern, 27.07.2023 - 13a N 23.982
Kostenentscheidung bei Erledigung und noch offenen Rechtsfragen
- BVerwG, 24.10.2025 - 10 CN 1.25
Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ist unwirksam
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2024 (13a N 21.3158) wird geändert und § 1 i. V. m. Anlagen 1 und 3 der Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) vom 22. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 22. November 2022, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 23. Mai 2023, wird für unwirksam erklärt.das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2024 (13a N 21.3158) zu ändern und § 1 i. V. m. Anlagen 1 und 3 der Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) vom 22. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 22. November 2022, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 23. Mai 2023, für unwirksam zu erklären,.
das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2024 (13a N 21.3158) zu ändern und § 1 i. V. m. Anlagen 1 und 3 der Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) vom 22. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 22. November 2022, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 23. Mai 2023, im Gebiet des Grundwasserkörpers GWK 2_G048 "Unterkeuper - Mainbernheim" für unwirksam zu erklären.
- OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22
Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Außenwirkung; …
Dementsprechend unterschiedlich fallen auch die bisherigen Entscheidungen zur Berücksichtigung der diesbezüglichen Vorgaben der AVV GeA aus (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.8.2021 bzw. 21.10.2021 - 2 K 224/20 -, NordÖR 2022, 90, 92, und Hessischer VGH…, Urteil vom 27.8.2024 - 4 C 1492/20.N -, juris Rn. 92 ff.: AVV GeA ist Prüfungsmaßstab; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 130: Nur ein wesentlicher Verstoß gegen die AVV GeA ist relevant; Bayerischer VGH, Urteil vom 22.2.2024 - 13a N 21.3158 -, juris Rn. 86: AVV GeA ist Orientierungsmaßstab;… Senatsbeschluss vom 3.6.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 39 f.: AVV GeA ist grundsätzlich kein Prüfungsmaßstab).Die von ihnen vorgebachten Bedenken aufgrund festgestellter Fremdkörper (vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Urteil vom 22.2.2024 - 13a N 21.3158 -, juris Rn. 123) erschöpfen sich in rein theoretischen Überlegungen.
An der Messstelle WW Schwaförden PB 60 ist im Rahmen einer Funktionsprüfung zwar - aufgrund des geringen Wasserstands - eine erste Probenahme fehlgeschlagen (vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Urteil vom 22.2.2024 - 13a N 21.3158 -, juris Rn. 127); die zweite sodann erfolgreiche Probenahme ergab aber gerade keine grundsätzliche Funktionsuntüchtigkeit der Messstelle.
Aus diesem Vorbringen geht nicht hinreichend hervor, dass die konkrete Art und Weise der Probenahme zu unzutreffenden Messergebnissen geführt hat bzw. aus den Ergebnissen der vom Antragsteller veranlassten Untersuchung der Probenahme darauf geschlossen werden kann, dass es an der jeweiligen Messstelle zu unrichtigen Messergebnissen, insbesondere zu unzutreffend zu hoch gemessenen Nitratwerten gekommen ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch Bayerischer VGH, Urteil vom 22.2.2024 - 13a N 21.3158 -, juris Rn. 123).
- VGH Hessen, 19.03.2025 - 4 C 2527/21
Normenkontrollantrag gegen die (Hessische) Ausführungsverordnung zur …
Bei der Unwirksamkeitserklärung der AVDüV 2020 - Fassung von 2022 - ist davon auszugehen, dass bei der dann erforderlichen neuen Gebietsausweisung eine differenzierte Befassung mit den rechtlichen Vorgaben stattfinden wird und dabei die Möglichkeit besteht, dass diese dem Antragsteller zum Vorteil gereicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 2 K 62/20 -, juris Rdnr. 52; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. Februar 2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rdnr. 21 f., vgl. auch Bay. VGH…, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rdnr. 28, und Urteile jeweils vom 22. Februar 2024 - 13a N 21.3145 -, Rdnrn. 29 ff., - 13a N 21.3158 -, Rdnrn. 23 ff., - 13a N 21.183 -, Rdnrn. 21 ff. und - 13a N 23.936 -, Rdnrn. 31 ff.).Rn. 84 Bei den auf der Grundlage des Düngegesetzes in § 13a DüV 2017 - Fassung von 2020 - geregelten Einschränkungen des Einsatzes von Düngemitteln handelt es sich nicht um einen zielgerichteten Entzug einer konkreten Eigentumsposition zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, sondern um eine abstrakt-generelle Regelung der künftigen Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Grundstücke und damit um eine entschädigungslos hinzunehmende Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG (…so bereits vier Urteile des Senats vom 27. August 2024 a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a N 21.2474 -, juris Rdnrn. 42 ff. und Urteile jeweils vom 22. Februar 2024 - 13a 21.183 -, juris Rdnrn. 37 ff.; - 13a N 21.3145 -, juris Rdnrn. 48 ff., - 13a N 21.3158 -, juris Rdnrn. 39 ff. und - 13a N 23.936 -, juris Rdnrn. 47 ff.).
Hiervon ausgehend zieht der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. nur Urteil vom 22. Februar 2024 -13a N 21.3158 -, juris Rdnr. 86) die Regelungen der AVV GeA 2022 als Orientierungsmaßstab für die Überprüfung der Gebietsausweisung dar.
- VGH Hessen, 27.08.2024 - 4 C 1492/20
Normenkontrollantrag gegen die (Hessische) Ausführungsverordnung zur …
Bei der Unwirksamkeitserklärung der AVDüV 2020 - Fassung von 2022 - ist davon auszugehen, dass bei der dann erforderlichen neuen Gebietsausweisung eine differenzierte Befassung mit den rechtlichen Vorgaben stattfinden wird und dabei die Möglichkeit besteht, dass diese dem Antragsteller zum Vorteil gereicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 2 K 62/20 -, juris Rdnr. 52; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. Februar 2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rdnr. 21 f., vgl. auch Bay. VGH…, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rdnr. 28, und Urteile jeweils vom 22. Februar 2024 - 13a N 21.3145 -, Rdnrn. 29 ff., - 13a N 21.3158 -, Rdnrn. 23 ff., - 13a N 21.183 -, Rdnrn. 21 ff. und - 13a N 23.936 -, Rdnrn. 31 ff.).Bei den auf der Grundlage des Düngegesetzes in § 13a DüV 2017 - Fassung von 2020 - geregelten Einschränkungen des Einsatzes von Düngemitteln handelt es sich nicht um einen zielgerichteten Entzug einer konkreten Eigentumsposition zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, sondern um eine abstrakt-generelle Regelung der künftigen Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Grundstücke und damit um eine entschädigungslos hinzunehmende Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG (Bay. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a N 21.2474 -, juris Rdnrn. 42 ff. und Urteile jeweils vom 22. Februar 2024 - 13a 21.183 -, juris Rdnrn. 37 ff.; - 13a N 21.3145 -, juris Rdnrn. 48 ff., - 13a N 21.3158 -, juris Rdnrn. 39 ff. und - 13a N 23.936 -, juris Rdnrn. 47 ff.).
- VGH Hessen, 27.08.2024 - 4 C 2499/21
Normenkontrollantrag gegen die (Hessische) Ausführungsverordnung zur …
Bei der Unwirksamkeitserklärung der AVDüV 2020 - Fassung von 2022 - ist davon auszugehen, dass bei der dann erforderlichen neuen Gebietsausweisung eine differenzierte Befassung mit den rechtlichen Vorgaben stattfinden wird und dabei die Möglichkeit besteht, dass diese der Antragstellerin zum Vorteil gereicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 2 K 62/20 -, juris Rdnr. 52; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. Februar 2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rdnr. 21 f., vgl. auch Bay. VGH…, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rdnr. 28, und Urteile jeweils vom 22. Februar 2024 - 13a N 21.3145 -, Rdnrn. 29 ff., - 13a N 21.3158 -, Rdnrn. 23 ff. - 13a N 21.183 -, Rdnrn. 21 ff. und - 13a N 23.936 -, Rdnrn. 31 ff.).-, juris Rdnrn. 37 ff.; - 13a N 21.3145 -, juris Rdnrn. 48 ff., - 13a N 21.3158 -, Rdnrn. 39 ff. und - 13a N 23.936 -, juris Rdnrn. 47 ff.).
- VGH Hessen, 27.08.2024 - 4 C 1035/20
Normenkontrollantrag gegen die (Hessische) Ausführungsverordnung zur …
Bei der Unwirksamkeitserklärung der AVDüV 2020 - Fassung von 2022 - ist davon auszugehen, dass bei der dann erforderlichen neuen Gebietsausweisung eine differenzierte Befassung mit den rechtlichen Vorgaben stattfinden wird und dabei die Möglichkeit besteht, dass diese dem Antragsteller zum Vorteil gereicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 2 K 62/20 -, juris Rdnr. 52; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. Februar 2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rdnr. 21 f., vgl. auch Bay. VGH…, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rdnr. 28, und Urteile jeweils vom 22. Februar 2024 - 13a N 21.3145 -, Rdnrn. 29 ff., - 13a N 21.3158 -, Rdnrn. 23 ff., - 13a N 21.183 -, Rdnrn. 21 ff. und - 13a N 23.936 -, Rdnrn. 31 ff.).Bei den auf der Grundlage des Düngegesetzes in § 13a DüV 2017 - Fassung von 2020 - geregelten Einschränkungen des Einsatzes von Düngemitteln handelt es sich nicht um einen zielgerichteten Entzug einer konkreten Eigentumsposition zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, sondern um eine abstrakt-generelle Regelung der künftigen Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Grundstücke und damit um eine entschädigungslos hinzunehmende Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG (Bay. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a N 21.2474 -, juris Rdnrn. 42 ff. und Urteile jeweils vom 22. Februar 2024 - 13a 21.183 -, juris Rdnrn. 37 ff.; - 13a N 21.3145 -, juris Rdnrn. 48 ff., - 13a N 21.3158 -, juris Rdnrn. 39 ff. und - 13a N 23.936 -, juris Rdnrn. 47 ff.).
- VGH Hessen, 27.08.2024 - 4 C 1436/20
Normenkontrollantrag gegen die (Hessische) Ausführungsverordnung zur …
Bei der Unwirksamkeitserklärung der AVDüV 2020 - Fassung von 2022 - ist davon auszugehen, dass bei der dann erforderlichen neuen Gebietsausweisung eine differenzierte Befassung mit den rechtlichen Vorgaben stattfinden wird und dabei die Möglichkeit besteht, dass diese der Antragstellerin zum Vorteil gereicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 2 K 62/20 -, juris Rdnr. 52; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. Februar 2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rdnr. 21 f., vgl. auch Bay. VGH…, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rdnr. 28, und Urteile jeweils vom 22. Februar 2024 - 13a N 21.3145 -, Rdnrn. 29 ff., - 13a N 21.3158 -, Rdnrn. 23 ff.,- 13a N 21.183 - Rdnrn. 21 ff. und - 13a N 23.936 -, Rdnrn. 31 ff.).Bei den auf der Grundlage des Düngegesetzes in § 13a DüV 2017 - Fassung von 2020 - geregelten Einschränkungen des Einsatzes von Düngemitteln handelt es sich nicht um einen zielgerichteten Entzug einer konkreten Eigentumsposition zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, sondern um eine abstrakt-generelle Regelung der künftigen Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Grundstücke und damit um eine entschädigungslos hinzunehmende Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG (Bay. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a N 21.2474 -, juris Rdnrn. 42 ff. und Urteile jeweils vom 22. Februar 2024 - 13a 21.183 -, juris Rdnrn. 37 ff.; - 13a N 21.3145 -, juris Rdnrn. 48 ff., - 13a N 21.3158 -, Rdnrn. 39 ff. und - 13a N 23.936 -, juris Rdnrn. 47 ff.).
- VGH Bayern, 27.07.2023 - 13a N 23.982
Kostenentscheidung bei Erledigung und noch offenen Rechtsfragen
Rn. 1 1. Da die Normenkontrollsache hinsichtlich der Antragsteller nach Änderung der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) durch die Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung Düngeverordnung vom 22. November 2022 mit Schriftsatz vom 3. März 2023 für erledigt erklärt worden war und der Antragsgegner dem mit Schriftsatz vom 16. März 2023 zugestimmt hatte (jeweils im Verfahren 13a N 21.3158), war das vorliegende, vom Verfahren 13a N 21.3158 hinsichtlich der Antragsteller mit Beschluss vom 22. Mai 2023 abgetrennte Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
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