Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 3, Abs. 2, § ... 34 Abs. 1 S. 1, S. 3, § 35 Abs. 1 S. 2, § 47 Abs. 1 S. 2; BayDG Art. 11, Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; BayBG Art. 95 Abs. 1 S. 1, S. 2; BayEUG Art. 1, Art. 2 Abs. 1; StGB § 52, § 53, § 113 Abs. 1, § 185, § 194; GG Art. 20 Abs. 4, Art. 33 Abs. 1 S. 3, Abs. 5
Entfernung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis wegen inner- und außerdienstlichen Verhaltens während der Corona-Pandemie - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 33 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, § 34 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG, Art. 95 Abs. 1 BayBG, § 113 Abs. 1, § 185 StGB
Disziplinarrecht: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis u.a. wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst und Verstößen gegen die Pflicht zur Verfassungstreue | Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Oberstudienrätin eines Gymnasiums; Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfernung einer Oberstudienrätin aus dem Beamtenverhältnis nach einem Disziplinarverfahren wegen Verstößen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
- rechtsportal.de
Entfernung einer Oberstudienrätin aus dem Beamtenverhältnis nach einem Disziplinarverfahren wegen Verstößen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 33 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, § 34 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG, Art. 95 Abs. 1 BayBG, § 113 Abs. 1, § 185 StGB
Disziplinarrecht: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis u.a. wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst und Verstößen gegen die Pflicht zur Verfassungstreue | Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Oberstudienrätin eines Gymnasiums; Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; ...
Verfahrensgang
- VG München, 07.12.2021 - M 19L DK 21.1011
- VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Aufgrund dieser Treuepflicht gehört es jedenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, dass sich der Beamte zu der Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, bekennt und für sie eintritt (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 15 m.w.N.).Die verfassungsrechtliche Konstituierung einer wehrhaften Demokratie schließt es aus, dass der Staat, dessen verfassungsmäßiges Funktionieren auch von der freien inneren Bindung seiner Amtsträger an die geltende Verfassung abhängt, zur Ausübung staatlicher Gewalt Amtsträger im Dienst belässt, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in grundsätzlicher Weise ablehnen (…vgl. BVerfG, B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 18 und 22; BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 91).
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Bei dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte handelt es sich um ein außerdienstliches Fehlverhalten, denn es war weder formell in das Amt der Beklagten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden (…vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 29; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 10, BayVGH, U.v. 23.7.2014 - 16a D 12.2519 - juris Rn. 52).Dies lässt ohne Weiteres darauf schließen, dass das Fehlverhalten das Ansehen des Beamtentums in einer Weise beschädigt, die im Interesse der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung und damit seiner Funktionsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (…BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 16.10 - juris Rn. 24; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 11 ff.).
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14
Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Die Vorwürfe 1.1 bis 1.9 sind als innerdienstliche Dienstvergehen nach § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu qualifizieren, weil das pflichtwidrige Verhalten in das Amt der Beklagten und in ihre dienstlichen Pflichten eingebunden war (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 11).Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch die disziplinare Maßnahmebemessung steuern (BayVGH, U.v. 5.7.2023 - 16a D 21.1331 - juris Rn. 51 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12).
- EGMR, 26.09.1995 - 17851/91
Radikalenerlaß
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Rn. 82 Diese Bewertung gilt auch in Anbetracht der "Vogt"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (U.v. 26.9.1995 - 7/1994/454/535 - NJW 1996, 375), wonach Lehrern ein minderer Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung zuzubilligen ist, weil sie nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahrnehmen (…vgl. BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - juris Rn. 34 zu einer Lehrerin, die einen Staatsangehörigkeitsausweis unter fortgesetzter Verwendung der Angaben von Bundestaaten des Deutschen Kaiserreichs und dem Hinweis auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz mit dem Stand von 1913, beantragt hatte). - BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Die verfassungsrechtliche Konstituierung einer wehrhaften Demokratie schließt es aus, dass der Staat, dessen verfassungsmäßiges Funktionieren auch von der freien inneren Bindung seiner Amtsträger an die geltende Verfassung abhängt, zur Ausübung staatlicher Gewalt Amtsträger im Dienst belässt, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in grundsätzlicher Weise ablehnen (vgl. BVerfG, B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 18 und 22;… BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 91). - BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Dies lässt ohne Weiteres darauf schließen, dass das Fehlverhalten das Ansehen des Beamtentums in einer Weise beschädigt, die im Interesse der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung und damit seiner Funktionsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 16.10 - juris Rn. 24;… U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 11 ff.). - VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292
Berufung in einer Disziplinarklage gegen einen Oberstudienrat wegen Verletzung …
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Rn. 75 Setzt sich das Dienstvergehen - wie hier - aus mehreren Handlungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.2292 - juris Rn. 39). - BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 6.19
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlich …
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Daher ist in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst grundsätzlich Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme (BVerwG, U.v. 12.11.2020 - 2 C 6.19 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.2247
Entfernung einer Polizistin aus dem Dienst wegen privaten Kontakts ins …
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Sie beruht auf dem vorangegangenen Fehlverhalten der für ihr Handeln verantwortlichen Beklagten, die sich bewusst gewesen sein muss, dass sie hiermit ihre berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.2247 - juris Rn. 73). - VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464
Kürzung der der Dienstbezüge wegen Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Rn. 82 Diese Bewertung gilt auch in Anbetracht der "Vogt"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (U.v. 26.9.1995 - 7/1994/454/535 - NJW 1996, 375), wonach Lehrern ein minderer Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung zuzubilligen ist, weil sie nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahrnehmen (vgl. BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - juris Rn. 34 zu einer Lehrerin, die einen Staatsangehörigkeitsausweis unter fortgesetzter Verwendung der Angaben von Bundestaaten des Deutschen Kaiserreichs und dem Hinweis auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz mit dem Stand von 1913, beantragt hatte). - VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331
Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im …
- VGH Bayern, 07.09.2020 - 20 NE 20.1981
Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13
Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare …
- BVerwG, 13.12.2000 - 1 D 34.98
Materielles Beamtendisziplinarrecht; Postbeamter; Abberufung des …
- VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München …
- VGH Bayern, 23.07.2014 - 16a D 12.2519
Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A9); außerdienstliche und …
- BVerwG, 12.01.1988 - 1 D 4.87
Beamtengesetz - Dienstvergehen - Regelmäßig Verspäteter Dienstantritt - Abmahnung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2024 - 3 A 10684/23
Lehrer; Coronapandemie; Redebeiträge während Demonstrationen und Äußerungen in …
Dass die Gleichsetzung staatlich angeordneter Maßnahmen mit einer Diktatur auch in diesem Kontext - ohnehin an dieser Stelle für sich genommen noch nicht gewertet als Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht - die von einer Beamtin im Amt einer Lehrerin auch im Privatbereich zu erwartende Sachlichkeit und Zurückhaltung schon allein aufgrund des engen Dienstbezugs vermissen lässt, steht aus objektiver Empfängersicht außer Frage (vgl. konkret zur [unzulässigen] öffentlichen Kritik an Corona-Maßnahmen durch Lehrer etwa BayVGH, Urteil vom 15. November 2023 - 16a D 22.509 -, juris Rn. 67; OVG NRW…, Beschluss vom 7. Februar 2024- 6 B 1209/23 -, juris Rn. 37 ff.; ferner [sogar zur Einordnung derartiger Kritik als Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht im Zusammenhang mit einer "Diktatur-These" bei einem Offizier im Ruhestand]: BVerwG…, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 26-32). - VG München, 28.02.2024 - M 19L DK 22.4372
Disziplinarklage, Besitz kinderpornographischer Bild- und jugendpornographischer …
Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (…vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, U.v 15.11.2023 - 16a D 22.509 - juris Rn. 74).Setzt sich das Dienstvergehen - wie hier - aus mehreren Handlungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. BayVGH, U.v. 15.11.2023 - 16a D 22.509 - juris Rn. 75 m.w.N.;… U.v. 11.5.2016 - 16a D 13.1540 - juris Rn. 66).
- VG München, 24.01.2024 - M 19L DB 22.4262
(Landes-)Disziplinarrecht, Klage des Beamten gegen eine Disziplinarverfügung, …
Rn. 38 aa) Die außerdienstliche Natur des Verhaltens des Klägers gegenüber der Zeugin B... ergibt sich daraus, dass seine Handlungen weder formell in sein Amt noch materiell in seine dienstliche Tätigkeit als Lehrer eingebunden waren (…vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 9 m.w.N; BayVGH, U.v. 15.11.2023 - 16a D 22.509 - juris Rn. 71 m.w.N.).Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (…BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, U.v 15.11.2023 - 16a D 22.509 - juris Rn. 74).
Setzt sich das Dienstvergehen - wie hier - aus mehreren Handlungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BayVGH, U.v. 15.11.2023 - 16a D 22.509 - juris Rn. 75 m.w.N.).
- VG Schleswig, 27.10.2025 - 17 B 2/25
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Dienstbezügen eines Lehrers; …
Rn. 76 In einer fast zeitgleich zu der soeben wörtlich zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht ergangenen Entscheidung kam der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 15. November 2023 - 16a D 22.509 -, juris Rn. 77 f.) mit inhaltlich übereinstimmenden Erwägungen ebenfalls zu einem Erschwerungsgrund und hob zudem hervor, dass der Öffentlichkeit nicht vermittelbar ist, wenn Beamte aufgrund abweichender Meinungen nicht an der Umsetzung beschlossener staatlicher Maßnahmen der Pandemiebekämpfung mitwirkten; der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…a. a. O., Rn. 77 f.) führte insoweit aus:.Keinesfalls kann es dieser hinnehmen, wenn der Beamte zur rechtswidrigen eigenmächtigen Selbsthilfe greift, wenn er sich mit seinen Vorstellungen nicht auf dem regulären Dienstweg durchsetzen kann (vgl. VGH München, Urteil vom 15. November 2023 - 16a D 22.509 -, juris Rn. 62).
- VGH Bayern, 09.04.2025 - 16a D 22.1864
Disziplinarverfahren wegen diverser Fehlverhalten, hier: Entfernung aus dem …
Diese Verpflichtung betrifft gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG das gesamte Verhalten des Beamten (BayVGH, U.v. 15.11.2023 - 16a D 22.509 - juris Rn. 65).Die verfassungsrechtliche Konstituierung einer wehrhaften Demokratie schließt es aus, dass der Staat, dessen verfassungsmäßiges Funktionieren auch von der freien inneren Bindung seiner Amtsträger an die geltende Verfassung abhängt, zur Ausübung staatlicher Gewalt Amtsträger im Dienst belässt, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in grundsätzlicher Weise ablehnen (BayVGH, U.v. 15.11.2023 a.a.O. Rn. 79 m.w.N.).
- VG Magdeburg, 22.02.2024 - 15 A 16/22
Dienstvergehen einer verbeamteten Lehrerin bei Verweigerung der …
Darum hat sich die Klägerin jedoch nicht bemüht, sondern eigenmächtig Selbsthilfe ergriffen (vgl. ähnlich: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. November 2023 - 16a D 22.509 -, Rn. 62, juris).Aufgrund ohnehin bestehender beschränkender Rahmenbedingungen und der damit verbundenen teilweisen länger dauernden Entscheidungsprozesse ist es auch in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar, dass sich möglichst schnell umzusetzende gefahrenabwehrende oder Nachteile verhindernde neue Vorgehensweisen dadurch verzögern, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes persönlich, rechtlich oder fachlich "anderer Meinung" sind und sich dadurch die Durchsetzung beschlossener (Schutz-)Maßnahmen verzögert oder die Dienstleistung überhaupt nicht abrufbar ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. November 2023 - 16a D 22.509 -, Rn. 77 - 78, juris).
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