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Rechtsprechung
   BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11889
BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05 (https://dejure.org/2007,11889)
BAG, Entscheidung vom 12.07.2007 - 2 AZR 723/05 (https://dejure.org/2007,11889)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 2 AZR 723/05 (https://dejure.org/2007,11889)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Verfahrensrüge

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 12.07.2007, 2 AZR 722/05.

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 17; ; KSchG § 18; ; BGB § 613a; ; ZPO § 551

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Ordentlichen Kündigung aufgrund stillgelegter Produktion eines Betriebes; Scheitern einer Betriebsstilllegung an einer beabsichtigten Betriebsveräußerung; Voraussetzungen einer Massenentlassung; Kriterien für die Abgrenzung einer Betriebsstilllegung und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05
    Zwischen den Parteien besteht kein Streit darüber, dass die Beklagte zu 1. die Voraussetzungen erfüllt hat, wie sie nach der am 23. März 2006 aufgegebenen (- 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG § 17 Nr. 16) ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an die Wirksamkeit von Massenentlassungsanzeigen nach § 17 KSchG gestellt wurden.

    Zugleich hat er jedoch das Vertrauen derjenigen Arbeitgeber, die zumindest bis zum 27. Januar 2005 (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] EuGHE I 2005, 885) nach der damaligen Rechtslage vorgegangen waren, als schützenswert erachtet mit der Folge, dass für die betreffenden Kündigungen der Verstoß gegen § 17 KSchG rechtlich außer Betracht bleibt (BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - aaO).

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk

    Auszug aus BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05
    Zugleich hat er jedoch das Vertrauen derjenigen Arbeitgeber, die zumindest bis zum 27. Januar 2005 (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] EuGHE I 2005, 885) nach der damaligen Rechtslage vorgegangen waren, als schützenswert erachtet mit der Folge, dass für die betreffenden Kündigungen der Verstoß gegen § 17 KSchG rechtlich außer Betracht bleibt (…BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - aaO).
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05
    a) Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen gehört die Stilllegung des gesamten Betriebs durch den Arbeitgeber (st. Rspr. BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116; 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05
    a) Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen gehört die Stilllegung des gesamten Betriebs durch den Arbeitgeber (st. Rspr. BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116; 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05
    Das Landesarbeitsgericht war auch nicht gehindert, die nach dem Zugang der Kündigung plangemäß eingetretenen Umsetzungsschritte als Bestätigung der Ernsthaftigkeit der Stilllegungsabsicht zu berücksichtigen (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung auf Grund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - AP HGB § 84 Nr. 9 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 78).
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93

    Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05
    a) Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen gehört die Stilllegung des gesamten Betriebs durch den Arbeitgeber (st. Rspr. BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116; 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22).
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 722/05

    Betriebsstilllegung - Verfahrensrüge

    Auszug aus BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 12. Juli 2007 - 2 AZR 722/05 - - 2 AZR 723/05 - - 2 AZR 740/05.
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05
    Wird ein Beweis angetreten, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, ist dieser Beweisantritt unzulässig und unbeachtlich (BAG 28. Mai 1998 - 6 AZR 618/96 -BAGE 89, 70).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05
    aa) Wird mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, so ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstellen enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (BAG 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP ZPO § 554 Nr. 13; 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72).
  • LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz, …

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 740/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Verfahrensrüge

  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 554/05

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (st. Rspr. vgl. bspw. Senat 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22; 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 -BAGE 109, 40; zuletzt 12. Juli 2007 - 2 AZR 723/05 -).

    Dementsprechend kann die Entwicklung nach Ausspruch der Kündigung zur Bestätigung der Prognose ohne Weiteres herangezogen werden (vgl. insbesondere Senat 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40; auch zuletzt 12. Juli 2007 - 2 AZR 723/05 -).

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 722/05

    Betriebsstilllegung - Verfahrensrüge

    Hinweise des Senats: Parallelsachen 12. Juli 2007 - 2 AZR 722/05 -, - 2 AZR 723/05 -, - 2 AZR 740/05.
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 740/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Verfahrensrüge

    Hinweise des Senats: Parallelsachen 12. Juli 2007 - 2 AZR 722/05 - - 2 AZR 723/05 - - 2 AZR 740/05.
  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
    Vor diesem Hintergrund handelte es sich bei dem Beweisantritt der Beklagten zu 1), nämlich der Vernehmung des Geschäftsführers Herrn S. als Partei, um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (…vgl. dazu BAG v. 13.11.2012 - 3 AZR 557/10, Rn. 32, zitiert nach juris; BAG v. 12.07.2007 - 2 AZR 723/05, Rn. 16, zitiert nach juris).
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