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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16, 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,36996
LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16, 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16 (https://dejure.org/2016,36996)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2016 - 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16, 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16 (https://dejure.org/2016,36996)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2016 - 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16, 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16 (https://dejure.org/2016,36996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 2 KSchG, EGRL 59/98
    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - hilfsweiser Nachteilsausgleich

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 2 KSchG, § 17 Abs 1 KSchG, § 17 Abs 3 KSchG, § 17 Abs 3a KSchG, § 611 BGB, § 3 Abs 1 TVG, § 4 TVG, § 102 Abs 1 BetrVG, § 111 BetrVG, § 113 Abs 3 BetrVG, § 615 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konsultationspflichten der Arbeitgeberin bei der Massenentlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konsultationspflichten der Arbeitgeberin bei der Massenentlassung; Betriebsbedingte Kündigung einer Flughafenangestellten bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur fehlerhaften Durchführung des Konsultationsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16
    Dabei muss der Betriebsrat klar erkennen können, dass die stattfindenden Beratungen auch der Erfüllung der Konsultationspflicht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (vgl. nur BAG 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - EzA § 17 KSchG Nr. 33, Rz. 17).

    Dafür reicht auch die eindeutige Mitteilung aus, keine Stellung nehmen zu wollen (vgl. nur BAG 26.02.2015, a. a. O., Rz. 38 m. w. N.).

    Er kann zwei Wochen nach vollständiger Unterrichtung des Betriebsrats "sicher und rechtswirksam" unter Darlegung des Stands der Beratungen Massenentlassungsanzeige erstatten (vgl. BAG 26.02.2015, a. a. O., Rz. 40 m. w. N.).

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16
    Eine wie hier vorliegend beabsichtigte Betriebsstilllegung ist als Grund für eine betriebsbedingte Kündigung nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 147, Rz. 16;… BAG 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - EzA, a. a. O., Nr. 170, Rz. 47), der sich die erkennende Kammer anschließt, anerkannt.

    Denn das Kündigungsschutzgesetz ist nicht konzernbezogen (vgl. die ständige Rechtsprechung des BAG, unter anderem in den oben zitierten Entscheidungen vom 23.03.2006, a. a. O., Rz. 20 m. w. N. und BAG 18.10.2012, a. a. O., Rz. 56 m. w. N.).

    Dies ist dann der Fall, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Aufnahme des Mitarbeiters bereit erklärt hat oder wenn sich eine konzernweite Beschäftigungspflicht unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer anderen vertraglichen Abmachung ergibt (vgl. BAG 23.03.2006, a. a. O., Rz. 21;… BAG 18.10.2012, a. a. O., Rz. 57, jeweils m. w. N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16
    Dies hat die Kammer in anderen Entscheidungen begründet (vgl. z. B. die Entscheidungen vom 11.12.2015 - 2 Sa 1266/15 und 1267/15 - die Entscheidung vom 27.05.2016 zum Az. - 2 Sa 157/16 - sowie die Parallelentscheidung vom 15.07.2016 zum Az. - 2 Sa 687/16 -).

    Die Beklagte hat im Hinblick auf die Entscheidung der Kammer im Verfahren 2 Sa 157/16 ihre "Auseinandersetzung" mit dem erstinstanzlichen Urteil lediglich um wenige Sätze ergänzt und diesmal im Gegensatz zum Parallelverfahren das Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 18.09.2002 zitiert.

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber missbräuchlich handelt, der durch Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmer dem allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen "frei" kündigen zu können (vgl. dazu BAG 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 - EzA a. a. O., Nr. 124 zu II 1 d) d. Gr. m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16
    Die Beteiligung des Betriebsrats dient in erster Linie dem Zweck, ihm die Gelegenheit zu geben, seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht des Arbeitgebers vorzubringen (vgl. BAG 16.01.2003 - 2 AZR 707/01 - EzA § 102 BetrVG 2001, zu B I 1 d. Gr. m. w. N.).
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16
    Eine wie hier vorliegend beabsichtigte Betriebsstilllegung ist als Grund für eine betriebsbedingte Kündigung nach ständiger Rechtsprechung des BAG (…vgl. nur BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 147, Rz. 16; BAG 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - EzA, a. a. O., Nr. 170, Rz. 47), der sich die erkennende Kammer anschließt, anerkannt.
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16
    Anders als Zulagen, die eine bestimmte reale Mehrbelastung abgelten sollten, wie etwa Schmutzzulagen, Essenszuschüsse, Aufwendungs- oder Spesenersatz hätten die Zeitzuschläge Entgeltcharakter (vgl. dazu BAG vom 18.09.2002 - 1 AZR 668/01 - AP Nr. 99 zu § 615 BGB).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 687/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung vor der Kündigung - …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16
    Dies hat die Kammer in anderen Entscheidungen begründet (vgl. z. B. die Entscheidungen vom 11.12.2015 - 2 Sa 1266/15 und 1267/15 - die Entscheidung vom 27.05.2016 zum Az. - 2 Sa 157/16 - sowie die Parallelentscheidung vom 15.07.2016 zum Az. - 2 Sa 687/16 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Sa 1682/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16
    Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung ist vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zum Az. 6 Sa 1682/15 zurückgewiesen worden.
  • BAG, 26.10.2017 - 2 AZR 782/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2016 - 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2017 - 2 Sa 984/16

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Massenentlassungen

    Rn. 33 2. Auch hinsichtlich der Annahmeverzugsansprüche, deren Höhe unstreitig sind, verweist die Kammer auf die bisherige Kammerrechtsprechung, etwa im Urteil vom 15.07.2016 - 2 Sa 451/16 und 2 Sa 477/16 - zitiert nach juris, Rz. 107 sowie die von der Klägerseite eingereichte (siehe Bl. 651 f. d. A.) Entscheidung der Kammer 17 des LAG Berlin-Brandenburg zum Az. 17 Sa 31/16 -, wonach dem Kläger gemäß §§ 611 Abs. 1; 615 Satz 1 BGB; 16 MTV für die Zeit der Freistellung die tariflichen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zustehen, da die Beklagte sich im Annahmeverzug befand, ohne dass es eines tatsächlichen oder wörtlichen Arbeitsangebotes des Klägers bedurfte, weil die Beklagte durch die Freistellung auf ein derartiges Angebot verzichtet hatte (vgl. BAG 21.10.2015 - 5 AZR 843/15 - zitiert nach juris;… ebenso für die vorliegende Konstellation LAG Berlin-Brandenburg 21.03.2017, a. a. O., zu B I der Gründe, S. 20 des Urteils).
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