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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,27856
LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24 (https://dejure.org/2024,27856)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.10.2024 - 22 O 6/24 (https://dejure.org/2024,27856)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Oktober 2024 - 22 O 6/24 (https://dejure.org/2024,27856)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 22 S 1 KunstUrhG, § 23 Abs 1 KunstUrhG
    Unterlassungsanspruch gegen einen privaten Fernsehsender: Veröffentlichung eines unverpixelten Porträtfotos eines der sog. "Gruppe Reuß" angehörigen Angeklagten

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Porträtfoto eines Reichsbürgers darf nicht unverpixelt veröffentlicht werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung mit unverpixeltem Foto eines Mitglieds der Gruppe Reuß bis zur rechtskräftigen Verurteilung unzulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines »Reichsbürger«-Fotos

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    RTL durfte Foto von "Gruppe Reuß"-Angeklagtem nicht veröffentlichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    RTL-Ausstrahlung eines Porträtfotos eines der Angeklagten der "Gruppe Reuß" rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Foto von "Gruppe Reuß"-Angeklagten durfte nicht veröffentlichet werden - Unterlassungsanspruch wegen Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2024, 825
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10

    Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
    Die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung durch die Beklagte beurteilt sich nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (BGH NJW 2011, 3153 Rn. 14;… BGH GRUR 2021, 106 Rn. 16; stRspr).

    Ein Informationsinteresse besteht allerdings nicht schrankenlos, vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH NJW 2011, 3153 Rn. 17 m.w.N. - Identifizierende Bildberichterstattung).

    Bei der Gewichtung des Informationsinteresses im Verhältnis zu dem kollidierenden Persönlichkeitsschutz kommt dem Gegenstand der Berichterstattung entscheidende Bedeutung zu (BGH NJW 2011, 3153 Rn. 19 - Identifizierende Bildberichterstattung).

    Rn. 23 Bei Straftaten besteht häufig ein legitimes Interesse an der Bildberichterstattung über einen Angeklagten, weil sie oft durch die Persönlichkeit des Täters geprägt sind und Bilder prägnant und unmittelbar über die Person des Täters informieren können (BGH NJW 2011, 3153 Rn. 24 - Identifizierende Bildberichterstattung).

    Rn. 28 a) Eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person und dem öffentlichen Informationsinteresse findet bereits i.R.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG statt, namentlich bei der Prüfung, ob ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte vorliegt (BGH NJW 2011, 3153 Rn. 17;… BGH GRUR 2022, 1848 Rn. 18 - Aufnäher auf Uniform;… BGH NJW 2007, 3440 Rn. 16 f., m.w.N. - Grönemeyer).

    Anders als in Fällen, in denen unter Bebilderung des Verurteilten über ein (ggf. nur erstinstanzlich) abgeschlossenes Strafverfahren berichtet wird (BGH NJW 2011, 3153 Rn. 24 - Identifizierende Bildberichterstattung [zu Bildberichterstattung über die Urteilsverkündung]), überwiegt bei der hier gegebenen Konstellation, in welcher während bzw. bereits ganz zu Beginn der Hauptverhandlung im Fernsehen berichtet wird, das Schutzinteresse des Klägers (…vgl. BVerfG NJW 2009, 350 Rn. 14 - Holzklotzfall).

  • BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
    Der Eingriff in Form der Veröffentlichung ist rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH GRUR 2022, 1359 Rn. 17 - Millionenbetrüger).

    Verfehlungen - auch konkreter Personen - aufzuzeigen, gehört zu den legitimen Aufgaben der Medien (BGH GRUR 2022, 1359 Rn. 19 - Millionenbetrüger).

    Dieses wird umso stärker sein, je mehr sich die Straftat durch ihre besondere Begehungsweise oder die Schwere ihrer Folgen von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt (…BVerfG NJW 2009, 350 Rn. 11 m.w.N. - Holzklotzfall; BGH GRUR 2022, 1359 Rn. 20 m.w.N. - Millionenbetrüger).

    Die Rundfunkfreiheit umschließt daher das Recht, sich über Vorgänge in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in einer dem Medium eigentümlichen Form unter Verwendung der dazu erforderlichen technischen Vorkehrungen zu informieren und hierüber zu berichten (…BVerfG NJW 2009, 350 Rn. 10 m.w.N. - Holzklotzfall; BGH GRUR 2022, 1359 Rn. 20 m.w.N. - Millionenbetrüger).

    Rn. 24 c) Eine den Beschuldigten (§ 157 StPO) identifizierende Berichterstattung über die Verfolgung einer Straftat beeinträchtigt andererseits zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (BGH GRUR 2022, 1359 Rn. 16 - Millionenbetrüger).

    Es besteht die Gefahr, dass die Öffentlichkeit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder Durchführung eines Strafverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (BGH GRUR 2022, 1359 Rn. 23 m.w.N. - Millionenbetrüger).

  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 22/21

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bildberichterstattung über einen Aufnäher auf …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
    Rn. 19 1. Für die im Streitfall vorzunehmende Abwägung zwischen der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK einerseits, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung andererseits (vgl. BGH GRUR 2022, 1848 Rn. 18, 20 m.w.N. - Aufnäher auf Uniform) gelten die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätze über identifizierende Berichterstattung, die im Hinblick auf die Veröffentlichung eines unverpixelten Fotos anhand der Rechtsprechung zu § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KUG ausgelegt und angewendet werden müssen.

    Bildaussagen nehmen am verfassungsrechtlichen Schutz des Berichts teil, dessen Bebilderung sie dienen (BGH GRUR 2022, 1848 Rn. 19 m.w.N. - Aufnäher auf Uniform).

    Rn. 28 a) Eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person und dem öffentlichen Informationsinteresse findet bereits i.R.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG statt, namentlich bei der Prüfung, ob ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte vorliegt (…BGH NJW 2011, 3153 Rn. 17; BGH GRUR 2022, 1848 Rn. 18 - Aufnäher auf Uniform;… BGH NJW 2007, 3440 Rn. 16 f., m.w.N. - Grönemeyer).

    Die Umstände, unter denen die Aufnahme entstanden ist, sind in die Beurteilung mit einzubeziehen (BGH GRUR 2022, 1848 Rn. 21 m.w.N. - Aufnäher auf Uniform).

    Ihm kann mithin auch nicht vorgehalten werden, die Veröffentlichung der Abbildung sei vorhersehbare Folge eigenen Verhaltens (dazu BGH GRUR 2022, 1848 Rn. 22, 34 m.w.N. - Aufnäher auf Uniform).

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
    Dieses wird umso stärker sein, je mehr sich die Straftat durch ihre besondere Begehungsweise oder die Schwere ihrer Folgen von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt (BVerfG NJW 2009, 350 Rn. 11 m.w.N. - Holzklotzfall;… BGH GRUR 2022, 1359 Rn. 20 m.w.N. - Millionenbetrüger).

    Die Rundfunkfreiheit umschließt daher das Recht, sich über Vorgänge in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in einer dem Medium eigentümlichen Form unter Verwendung der dazu erforderlichen technischen Vorkehrungen zu informieren und hierüber zu berichten (BVerfG NJW 2009, 350 Rn. 10 m.w.N. - Holzklotzfall;… BGH GRUR 2022, 1359 Rn. 20 m.w.N. - Millionenbetrüger).

    Dies folgt aus der stärkeren Intensität des optischen Eindrucks und der Kombination von Ton und Bild, aber auch aus der ungleich größeren Reichweite, die dem Fernsehen nach wie vor gegenüber anderen Medien zukommt (BVerfG NJW 2009, 350 Rn. 14 m.w.N. - Holzklotzfall).

    Dieselben Gründe, die das Informationsinteresse begründen, lassen die Gefahr entstehen, dass der Angeklagte im Fall der Bildberichterstattung sich von dem Vorwurf der besonderen Verwerflichkeit des ihm vorgeworfenen Handelns nur schwer wird befreien können, auch wenn er freigesprochen werden sollte (BVerfG NJW 2009, 350 Rn. 15 m.w.N. - Holzklotzfall).

    Anders als in Fällen, in denen unter Bebilderung des Verurteilten über ein (ggf. nur erstinstanzlich) abgeschlossenes Strafverfahren berichtet wird (…BGH NJW 2011, 3153 Rn. 24 - Identifizierende Bildberichterstattung [zu Bildberichterstattung über die Urteilsverkündung]), überwiegt bei der hier gegebenen Konstellation, in welcher während bzw. bereits ganz zu Beginn der Hauptverhandlung im Fernsehen berichtet wird, das Schutzinteresse des Klägers (vgl. BVerfG NJW 2009, 350 Rn. 14 - Holzklotzfall).

  • BVerfG, 15.06.2023 - 1 BvR 1011/23

    Erfolgreicher Eilantrag: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
    Rn. 44 1. Wenn sich im Verlauf des Verfahrens zeigt, dass eine unverzügliche Entscheidung anders als zunächst vorgesehen nicht zeitnah ergehen muss oder kann, hat das Gericht Veranlassung, die Frage der Dringlichkeit erneut zu überdenken und gegebenenfalls eine mündliche Verhandlung anzuberaumen und auf ihrer Grundlage zu entscheiden (…BVerfG NJW 2024, 1948 Rn. 17; BVerfG NJW 2023, 2770 Rn. 27).

    Zu den insoweit von vielen Gerichten angenommenen Regelfristen (…BeckOK InfoMedienR/Söder, 45. Ed. 1.8.2024, BGB § 823 Rn. 331) hat sich das Bundesverfassungsgericht jüngst (obiter) kritisch geäußert (BVerfG NJW 2023, 2770 Rn. 34).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
    Bis zu einem erstinstanzlichen Schuldspruch wird daher oftmals das Gewicht des Persönlichkeitsrechts gegenüber der Freiheit der Berichterstattung überwiegen (BVerfG NJW 2009, 3357 Rn. 20).

    Der Kläger hat sich insbesondere nicht in eigenverantwortlicher Weise den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit auch im Wege der individualisierenden Berichterstattung gestellt, noch steht er kraft seines Amtes oder wegen seiner gesellschaftlich hervorgehobenen Verantwortung beziehungsweise Prominenz auch sonst in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit (…dazu BVerfG NJW 2008, 977 Rn. 41 f.; NJW 2009, 3357 Rn. 20; je m.w.N.).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
    Dabei darf der Begriff der Zeitgeschichte nicht zu eng verstanden werden (BGH GRUR 2007, 523 Rn. 17 - Abgestuftes Schutzkonzept;… BeckOK InfoMedienR/Herrmann, 43. Ed. 1.2.2024, KunstUrhG § 23 Rn. 2).

    Hinsichtlich der Frage, welche Ereignisse im Einzelfall als zeitgeschichtlich bedeutsam einzustufen sind, kommt der Presse ein Entscheidungsspielraum zu (BGH GRUR 2007, 523 Rn. 18 - Abgestuftes Schutzkonzept;… Krause/Himmelreich in Götting/Schertz/Seitz, Handbuch Persönlichkeitsrecht, 2. Auflage 2019, § 23 Rn. 67).

  • BGH, 29.09.2020 - VI ZR 449/19

    "Fahndung" der Bildzeitung war erlaubt

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
    Die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung durch die Beklagte beurteilt sich nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (…BGH NJW 2011, 3153 Rn. 14; BGH GRUR 2021, 106 Rn. 16; stRspr).

    Die Veröffentlichung des Bildes einer Person begründet grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGH GRUR 2021, 106 Rn. 17).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
    Der Kläger hat sich insbesondere nicht in eigenverantwortlicher Weise den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit auch im Wege der individualisierenden Berichterstattung gestellt, noch steht er kraft seines Amtes oder wegen seiner gesellschaftlich hervorgehobenen Verantwortung beziehungsweise Prominenz auch sonst in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit (dazu BVerfG NJW 2008, 977 Rn. 41 f.;… NJW 2009, 3357 Rn. 20; je m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2007 - VI ZR 12/06

    Prominentenfotos II - Grönemeyer-Freundin

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
    Rn. 28 a) Eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person und dem öffentlichen Informationsinteresse findet bereits i.R.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG statt, namentlich bei der Prüfung, ob ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte vorliegt (…BGH NJW 2011, 3153 Rn. 17;… BGH GRUR 2022, 1848 Rn. 18 - Aufnäher auf Uniform; BGH NJW 2007, 3440 Rn. 16 f., m.w.N. - Grönemeyer).
  • BVerfG, 12.03.2024 - 1 BvR 605/24

    Erfolgreicher Eilantrag einer Zeitungsverlegerin gegen die gerichtliche …

  • BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11

    Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung über Strafverfahren …

  • OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unverpixelte Abbildung …

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BGH, 12.07.2023 - AK 40/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2025 - 10 U 91/24

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Portraitfotos im Rahmen der …

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 09.10.2024, Az. 22 O 6/24 , wird zurückgewiesen.

    Rn. 15 das angefochtene Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 09.10.2024, Az.: 22 O 6/24 , aufzuheben und den Antrag des Verfügungsklägers und Berufungsbeklagten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

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