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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21622
BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13 (https://dejure.org/2014,21622)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2014 - 4 CN 4.13 (https://dejure.org/2014,21622)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 4 CN 4.13 (https://dejure.org/2014,21622)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a und b, Nr. 20, Nr. 25, § 40 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 14, § 41 Abs. 2, § 178, § 201; PlanzV Anlage Nr. 12. 2
    Laubmischwald; Laubholzanteil; Wald; Waldfläche; Waldumbau; Waldrand; Baumarten; Landwirtschaft; Bepflanzungsvorgaben; Grünfläche; Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele; Ortsrandbegrünung; städtebauliche Gründe; Funktionslosigkeit; Vollzugsfähigkeit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a und b
    Baumarten; Bepflanzungsvorgaben; Funktionslosigkeit; Grünfläche; Landwirtschaft; Laubholzanteil; Laubmischwald; Ortsrandbegrünung; Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele; Vollzugsfähigkeit; Wald; Waldfläche; Waldrand; Waldumbau; städtebauliche Gründe

  • rechtsinformationen.bund.de

    Die Festsetzung einer Fläche als "Laubmischwald" findet in § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB keine Rechtsgrundlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 18 Buchst b BauGB, § 9 Abs 1 Nr 20 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 25 BauGB, § 1 BWaldG, §§ 11 ff BWaldG
    Die Festsetzung einer Fläche als "Laubmischwald" findet in § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB keine Rechtsgrundlage

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von landschaftspflegerischen Maßnahmen auf Flächen für Landwirtschaft oder Wald

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a und b, Nr. 20, Nr. 25, § 40 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 14, § 41 Abs. 2, § 178, § 201; PlanzV Anlage Nr. 12.2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 18b ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25
    Festsetzung von landschaftspflegerischen Maßnahmen auf Flächen für Landwirtschaft oder Wald

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Festsetzung einer Fläche als "Laubmischwald"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Festsetzung "Laubmischwald" unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Festsetzung "Laubmischwald" unwirksam

  • Jurion (Kurzinformation)

    Festsetzung einer Fläche als "Laubmischwald" findet in § 9 Abs. 1 Nr. 18b BauGB keine Rechtsgrundlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 150, 101
  • NVwZ 2015, 157
  • DÖV 2014, 1025
  • BauR 2014, 2139
  • ZfBR 2014, 763
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02

    Einfluss des auf die Vereitelung der Umsetzung bauplanerischer Festsetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13
    Soweit sie sich hierzu auf den Beschluss des Senats vom 5. November 2002 - BVerwG 4 BN 8.02 - (BRS 66 Nr. 54) bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass sich die dort verwendete Formulierung, die Realisierbarkeit müsse auf "unabsehbare" Zeit ausgeschlossen sein, auf den Fall der nachträglichen Funktionslosigkeit zunächst rechtswirksamer Festsetzungen bezieht, an deren Eintritt das Bundesverwaltungsgericht insbesondere im Hinblick auf das Vertrauen der Normadressaten in die Fortgeltung der Regelung seit jeher hohe Anforderungen gestellt hat (…vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 22. Juli 2013 - BVerwG 7 BN 1.13 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 187 Rn. 6 m.w.N.).

    Der Senat hat zwar - wie von der Antragsgegnerin betont, allerdings wiederum im Zusammenhang mit der nachträglichen Funktionslosigkeit von Festsetzungen und bezogen auf eine Flächenfestsetzung - darauf hingewiesen, dass allein der Wille eines Grundeigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung zu verhindern, regelmäßig nicht geeignet ist, diese Festsetzung außer Kraft treten zu lassen (Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 4 BN 8.02 - BRS 66 Nr. 54).

  • BVerwG, 03.06.2003 - 4 BN 26.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bebauungsplan für einen …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13
    Er ist aber im Fall einer Festsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen ohne Weiteres davon ausgegangen, dass sie bei fehlender Bereitschaft der betroffenen Eigentümer und fehlenden Zwangsmöglichkeiten wegen dauerhafter Vollzugsunfähigkeit unwirksam sein kann (Beschluss vom 3. Juni 2003 - BVerwG 4 BN 26.03 - BRS 66 Nr. 218).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13
    Der insoweit nach der Rechtsprechung des Senats gebotene Maßstab, ob der Realisierung eines Bebauungsplans dauerhafte Hindernisse tatsächlicher oder rechtlicher Art entgegenstehen (so etwa Urteil vom 30. August 2001 - BVerwG 4 CN 9.00 - BVerwGE 115, 77 m.w.N.), verlangt als Prognose keine letzte Gewissheit, dass der Vollzug der Regelung unter allen Umständen ausgeschlossen sein wird, sondern die von den konkreten Einzelfallumständen abhängige Prüfung, ob auf der Grundlage der Darlegungen des Planungsträgers in der Planbegründung die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Bebauungsplan bzw. einzelne seiner Festsetzungen realistischerweise umgesetzt werden können.
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97

    Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13
    Eine Regelung wie § 201 BauGB, in der zur begrifflichen Klärung Unterarten der Landwirtschaft genannt sind und aus der teilweise die Befugnis zur Bildung entsprechender städtebaulich bedeutsamer und mithin im Bebauungsplan festsetzbarer Untergruppen abgeleitet wird (…Gaentzsch, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand Mai 2014, § 9 Rn. 47; ausdrücklich offengelassen im Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 NB 4.97 - juris Rn. 10), existiert für die Nutzungsart "Wald" im Baugesetzbuch nicht.
  • BVerwG, 27.10.2011 - 4 CN 7.10

    Waldsiedlung; Wohnnutzung; Wochenendhausnutzung; Überplanung; Festsetzung "Wald"; …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13
    Einer solchen Möglichkeit musste der Verwaltungsgerichtshof aber nicht nachgehen, weil eine entsprechende Auslegung der nach seinen bindenden Feststellungen eindeutigen Festsetzung A.3.1 ausscheidet und deren Einordnung als "Grünfläche mit Bepflanzungsbindungen" deswegen nur im Wege der Umdeutung zu erreichen wäre, die - abgesehen von ihrer vom Senat bei Bebauungsplänen offengelassenen Zulässigkeit (Urteil vom 27. Oktober 2011 - BVerwG 4 CN 7.10 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 105 Rn. 20) - hier schon im Hinblick auf die unterschiedlichen und abwägungsrelevanten Entschädigungspflichten der jeweiligen Flächenfestsetzungen (vgl. § 40 Abs. 1 Nr. 8 und 14 BauGB einerseits und § 41 Abs. 2 BauGB andererseits) nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13
    Abgesehen davon, dass Bepflanzungsvorgaben wie alle Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB stets nur aus städtebaulichen Gründen zulässig sind, widerspräche eine solche Reduktion der Ausnahmeregelung dem erklärten Willen des Gesetzgebers: Mit seinem Gesetz gewordenen Änderungsvorschlag zum (jetzigen) § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB hat der zuständige Bundestagsausschuss (BTDrucks 7/4793 S. 28) zum Ausdruck gebracht, dass städtebauliche Gründe zur Anordnung von Bepflanzungsvorgaben auf Flächen, die nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB für landwirtschaftliche Nutzungen oder Wald festgesetzt sind und damit der Förderung der Land- und Forstwirtschaft dienen sollen (vgl. zu diesem Erfordernis bereits Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - BVerwGE 40, 258 ), entgegen der Stellungnahme des Bundesrates (BTDrucks 7/2496 S. 70) zur Regierungsvorlage (BTDrucks 7/2496 S. 40; vgl. auch S. 84) generell nicht bestehen; für Waldflächen hat er insoweit Regelungsmöglichkeiten nach dem Waldgesetz als ausreichend angesehen.
  • BVerwG, 22.07.2013 - 7 BN 1.13

    Prinzipale/inzidente Normenkontrolle; Antragsfrist; Rechtswidrigwerden einer …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13
    Soweit sie sich hierzu auf den Beschluss des Senats vom 5. November 2002 - BVerwG 4 BN 8.02 - (BRS 66 Nr. 54) bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass sich die dort verwendete Formulierung, die Realisierbarkeit müsse auf "unabsehbare" Zeit ausgeschlossen sein, auf den Fall der nachträglichen Funktionslosigkeit zunächst rechtswirksamer Festsetzungen bezieht, an deren Eintritt das Bundesverwaltungsgericht insbesondere im Hinblick auf das Vertrauen der Normadressaten in die Fortgeltung der Regelung seit jeher hohe Anforderungen gestellt hat (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 22. Juli 2013 - BVerwG 7 BN 1.13 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 187 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13
    Deswegen können und müssen unter Umständen auch auf längere Dauer andere als die festgesetzten Nutzungen hingenommen werden (so schon Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG 4 C 40.71 - BVerwGE 42, 30 ).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 4 BN 6.08

    Überlagerung von Festsetzungen für einzelne Grundstücke; Verlagerung von …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13
    Zwar schließt das Baugesetzbuch Kombinationen oder Überlagerungen verschiedener Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB nicht aus (Beschluss vom 2. April 2008 - BVerwG 4 BN 6.08 - BRS 73 Nr. 20).
  • BVerwG, 07.09.2017 - 4 C 8.16

    Bebauungsplan; allgemeines Wohngebiet; allgemeine Zweckbestimmung; allgemeine …

    Das ist unabhängig von der Frage, ob Gerichte eine solche Festsetzung überhaupt auswechseln dürfen (…vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2011 - 4 CN 7.10 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 105 Rn. 20 und vom 25. Juni 2014 - 4 CN 4.13 - BVerwGE 150, 101 Rn. 11 …sowie Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 4 BN 14.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:211216B4BN14.16.0] - juris Rn. 10), nicht der Fall.
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Dabei können und müssen unter Umständen auf längere Dauer andere als die festgesetzten Nutzungen hingenommen werden (BVerwG, Urteile vom 2. März 1973 - 4 C 40.71 - BVerwGE 42, 30 und vom 25. Juni 2014 - 4 CN 4.13 - BVerwGE 150, 101 Rn. 14).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

    § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist ferner verletzt, wenn ein Bebauungsplan aus tatsächlichen oder Rechtsgründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt (siehe hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 4 CN 4.13 - BVerwGE 150, 101 Rn. 14 m.w.N.).
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