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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40638
LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13 (https://dejure.org/2014,40638)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13 (https://dejure.org/2014,40638)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 9 Sa 1047/13 (https://dejure.org/2014,40638)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16 Abs. 1
    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Rn. 91 Die durch das Bundesarbeitsgericht für Eingriffe in die erdiente Dynamik eines Versorgungswerks entwickelten Regeln gelten "erst recht" für die Anpassung laufender Betriebsrenten (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57).

    Ist die wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft so, dass sie Eingriffe in die erdiente Dynamik des bisherigen Versorgungswerks rechtfertigt, so liegt es erst recht im billigem Ermessen des Arbeitgebers, wegen eben dieser wirtschaftlichen Lage die Anpassung laufender Betriebsrenten abzulehnen (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57).

    Andererseits muss auch eine Gewerkschaft, wie jeder andere Arbeitgeber, die Verbindlichkeiten erfüllen, die sie gegenüber ihren Arbeitnehmern übernommen hat (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57; BAG 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36).

    Ebenso wenig wie ein Unternehmer von der Verfolgung wirtschaftlicher Ziele absehen, etwa seine Produktion einschränken muss, um Rentenanpassungen vorzunehmen oder Versorgungswerke unverändert fortführen zu können, hat eine Gewerkschaft die Pflicht, ihre koalitionspolitischen Aufgaben wegen künftig anwachsender Versorgungsverbindlichkeiten zu reduzieren oder die Intensität ihrer Aufgabenwahrnehmung einzuschränken (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57).

    Das Bundesarbeitsgericht hat einer solchen Personalentwicklung bei einer Gewerkschaft ein starkes Indiz für erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und damit für die Erforderlichkeit von Einsparungen entnommen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36; BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57, ergangen zur Beklagten).

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10

    Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - …

    Auszug aus LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgewertet werden (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - NJOZ 2013, 1056).

    Bei einer ungenügenden Eigenkapitalausstattung muss verlorene Vermögenssubstanz wieder aufgebaut werden, bevor dem Unternehmen die Anpassung von Betriebsrenten zugemutet werden kann (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - NJOZ 2013, 1056; BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72 - zu A II 2 a der Gründe).

    Daher kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - NJOZ 2013, 1056;… BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - AP BetrAVG § 16 Nr. 81 Rn. 33).

    Die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse bieten den geeigneten Einstieg für die Feststellung sowohl der erzielten Betriebsergebnisse als auch des vorhandenen Eigenkapitals (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - NJOZ 2013, 1056).

    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - NJOZ 2013, 1056;… BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 81 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 62;… 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
    Rn. 93 aa) Bei der Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners darf auf Prüfberichte von Wirtschaftsprüfern zurückgegriffen werden (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - NZA 2002, 1164, 1168).

    Solche können bereits dann anzunehmen sein, wenn ein unabhängiger Sachverständiger die Feststellungen getroffen hat, welche die Billigkeit begründen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - NZA 2002, 1164, 1168).

    Allenfalls offensichtlich und ergebnisrelevante Fehler oder die Erstellung der Bilanz entgegen den anerkannten Regeln können der Annahme entgegenstehen, eine Nichtanpassung sei willkürlich erfolgt (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - NZA 2002, 1164, 1168 für einen Eingriff zu Sanierungszwecken).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …

    Auszug aus LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
    Daher kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - NJOZ 2013, 1056; BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - AP BetrAVG § 16 Nr. 81 Rn. 33).

    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - NJOZ 2013, 1056; BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 81 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 62;… 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
    Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass seine Anpassungsentscheidung im Ergebnis billigem Ermessen entspricht und sich in den Grenzen des § 16 BetrAVG hält (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
    Bei einer ungenügenden Eigenkapitalausstattung muss verlorene Vermögenssubstanz wieder aufgebaut werden, bevor dem Unternehmen die Anpassung von Betriebsrenten zugemutet werden kann (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - NJOZ 2013, 1056; BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72 - zu A II 2 a der Gründe).

    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - NJOZ 2013, 1056;… BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 81 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 62;… 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
    Andererseits muss auch eine Gewerkschaft, wie jeder andere Arbeitgeber, die Verbindlichkeiten erfüllen, die sie gegenüber ihren Arbeitnehmern übernommen hat (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57; BAG 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36).

    Das Bundesarbeitsgericht hat einer solchen Personalentwicklung bei einer Gewerkschaft ein starkes Indiz für erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und damit für die Erforderlichkeit von Einsparungen entnommen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36; BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57, ergangen zur Beklagten).

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
    Diese sind dann gerechtfertigt, wenn sie von triftigen Gründen getragen werden (BAG 22. Mai 1990 - 3 AZR 128/89 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 11; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - AP BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - NJOZ 2013, 1056;… BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 81 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 62; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - NJOZ 2013, 1056;… BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 81 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 62;… 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig …

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01

    Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 501/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …

  • LAG Hamm, 15.05.2018 - 9 Sa 1571/17
    Rn. 3 Hinsichtlich des vorherigen Anpassungsprüfungsstichtags vom 01.07.2012 wurde die gegen die Entscheidung zur Nichtanpassung erhobene Klage der Klägerin durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18.02.2014, Az. 9 Sa 1047/13, rechtskräftig abgewiesen.

    Allenfalls offensichtlich und ergebnisrelevante Fehler oder die Erstellung der Bilanz entgegen den anerkannten Regeln können der Annahme entgegenstehen, eine Nichtanpassung sei willkürlich erfolgt (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - NZA 2002, 1164, 1168 für einen Eingriff zu Sanierungszwecken; LAG Hamm 18. Februar 2014 - 9 Sa 1047/13 ).

  • ArbG Bochum, 28.06.2017 - 5 Ca 1571/16
    In dem nachfolgenden Klageverfahren wurde die Klage mit rechtskräftigem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18.02.2014 (9 Sa 1047/13) abgewiesen.

    Das Bundearbeitsgericht hat einer solchen Personalentwicklung bei einer Gewerkschaft ein starkes Indiz für erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und damit für die Erforderlichkeit von Einsparungen entnommen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13 - den Parteien bekannt, mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16

    Betrieblichen Altersversorgung - rückwirkende Erhöhung - Anpassung - Auslegung …

    Solche können bereits dann anzunehmen sein, wenn ein unabhängiger Sachverständiger die Feststellung getroffen hat, welche die Billigkeit begründen (LAG Hamm 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13 - Juris, Rd. 38, BAG 18.09.2001 - 3 AZR 728/00 - Juris).
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