Rechtsprechung
| BGH, 19.11.2015 - V ZB 201/14 |
Volltextveröffentlichungen (19)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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Zwangsversteigerung eines Grundstücks einer GbR im Wege der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld: Folgen der Auflösung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Tod eines grundbucheingetragenen Gesellschafters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 727 Abs 1 BGB, § 1148 S 1 BGB, § 1192 Abs 1 BGB, § 727 Abs 1 ZPO
Zwangsversteigerung eines Grundstücks einer GbR im Wege der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld: Folgen der Auflösung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Tod eines grundbucheingetragenen Gesellschafters - IWW
§ 28 ZVG, § ... 727 ZPO, § 1148 Satz 1, § 1192 Abs. 2 BGB, § 727 Abs. 1 BGB, § 730 Abs. 2 BGB, § 800 ZPO, § 1192 Abs. 1 BGB, §§ 730 ff. BGB, § 730 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 750 Abs. 2 ZPO, § 709 Satz 1 BGB, § 730 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB, § 170 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 727 Abs. 1, 1148 S. 1, 1192 Abs. 1; ZPO § 727 Abs. 1
Vollstreckung in das Grundstück einer GbR, die durch Tod eines im Grundbuch eingetragenen Gesellschafters aufgelöst wurde - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltung der im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter als Gesellschafter der Schuldnerin bei der Vollstreckung in das Grundstück einer GbR; Auflösung der GbR durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 727 Abs. 1, 1148 Satz 1; ZPO § 727 Abs. 1
Zwangsvollstreckung aus Grundschuld gegen aufgelöste Gesellschaft - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 727 Abs. 1, § 1148 Satz 1; ZPO § 727 Abs. 1
Keine Rechtsnachfolgeklausel bei Übereinstimmung von im Titel aufgeführten mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern auch nach Auflösung der GbR durch Tod eines Gesellschafters - ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechts- und Verfahrensfähigkeit von Gesellschaften bürgerlichen Rechts; Vollstreckung in deren Immobiliarvermögen, wenn zwischenzeitlich ein Gesellschafterwechsel stattgefunden hat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung der im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter als Gesellschafter der Schuldnerin bei der Vollstreckung in das Grundstück einer GbR; Auflösung der GbR durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters
- datenbank.nwb.de
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Vollstreckung in das Grundstück einer GbR: Rechtsnachfolgeklausel ist entbehrlich!
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Zur Vollstreckung in das Grundstück einer durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelösten GbR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Grundstück der GbR, der Tod eines Gesellschafters - und die Zwangsversteigerung
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
GbR, Vertretungsbefugnis, Liquidation, Grundbuch, Zustellung, Gesamtvertretung, Auflösung der Gesellschaft
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vollstreckung in das Grundstück einer GbR (IVR 2016, 52)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 30.07.2014 - 76 K 169/13
- LG Berlin, 29.10.2014 - 82 T 523/14
- BGH, 19.11.2015 - V ZB 201/14
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 24
- MDR 2016, 168
- DNotZ 2016, 368
- NZI 2016, 217
- NZM 2016, 286
- WM 2016, 86
- Rpfleger 2016, 237
- NZG 2016, 107
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.02.2011 - V ZB 253/10
Zwangsversteigerungsverfahren über Grundstück einer GbR: Entsprechende Anwendung …
Auszug aus BGH, 19.11.2015 - V ZB 201/14
Bei der Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten die (noch) im Grundbuch eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter grundsätzlich auch dann in entsprechender Anwendung von § 1148 Satz 1, § 1192 Abs. 1 BGB als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010, V ZB 84/10, BGHZ 187, 344 ff. und Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011, V ZB 253/10, NJW 2011, 1449 ff.).Einer Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO bedarf es nicht, wenn die in dem Titel aufgeführten Gesellschafter der GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen (näher zum Ganzen Senat…, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, BGHZ 187, 344 Rn. 21; Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 253/10, NJW 2011, 1449 Rn. 14 ff.).
Dies hat der Senat jedenfalls unter der Voraussetzung angenommen, dass die GbR weiterhin besteht (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 253/10, NJW 2011, 1449 Rn. 16, 18 a.E.).
Es geht nicht um den Nachweis ihrer Existenz; nur insoweit hat der Senat die entsprechende Anwendung von § 1148 Satz 1, § 1192 Abs. 2 BGB zugunsten des Gläubigers als zweifelhaft bezeichnet, ohne dies jedoch abschließend zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 253/10, NJW 2011, 1449 Rn. 16, 18 a.E.).
Wie es sich bei einer nur aus zwei Personen bestehenden GbR verhielte, wenn der verstorbene von dem verbliebenen Gesellschafter beerbt wird und infolgedessen die Gesellschaft beendet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 253/10, NJW 2011, 1449 Rn. 13;… Soergel/Hadding/Kießling, BGB, 13. Aufl., § 727 Rn. 1), bedarf keiner Entscheidung; dies gilt auch für die Frage, wie zu verfahren wäre, wenn das Grundbuch den früheren und der Titel den aktuellen Gesellschafterbestand auswiese (offen gelassen in dem Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2013 - V ZB 166/11, juris).
- BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10
Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung …
Auszug aus BGH, 19.11.2015 - V ZB 201/14
Bei der Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten die (noch) im Grundbuch eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter grundsätzlich auch dann in entsprechender Anwendung von § 1148 Satz 1, § 1192 Abs. 1 BGB als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010, V ZB 84/10, BGHZ 187, 344 ff. und Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011, V ZB 253/10, NJW 2011, 1449 ff.).Die Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen ist auch auf Grund einer durch diese persönlich erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen möglich (näher Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, BGHZ 187, 344 Rn. 6 mwN).
Einer Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO bedarf es nicht, wenn die in dem Titel aufgeführten Gesellschafter der GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen (näher zum Ganzen Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, BGHZ 187, 344 Rn. 21;… Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 253/10, NJW 2011, 1449 Rn. 14 ff.).
- BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05
Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …
Auszug aus BGH, 19.11.2015 - V ZB 201/14
Diese Norm ist hier anwendbar, weil sich die Beteiligten bei dem Streit um die Fortsetzung der Zwangsversteigerung ähnlich wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 8).
- BGH, 06.04.2006 - V ZB 158/05
Zustellung eines Vollstreckungstitels an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Auszug aus BGH, 19.11.2015 - V ZB 201/14
Infolgedessen genügte gemäß § 170 Abs. 3 ZPO jedenfalls die Zustellung an M. T. (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 158/05, DNotZ 2006, 777, 778). - BGH, 23.10.2013 - V ZB 166/11
Bestimmung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens
Auszug aus BGH, 19.11.2015 - V ZB 201/14
Wie es sich bei einer nur aus zwei Personen bestehenden GbR verhielte, wenn der verstorbene von dem verbliebenen Gesellschafter beerbt wird und infolgedessen die Gesellschaft beendet wird (vgl. Senat…, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 253/10, NJW 2011, 1449 Rn. 13;… Soergel/Hadding/Kießling, BGB, 13. Aufl., § 727 Rn. 1), bedarf keiner Entscheidung; dies gilt auch für die Frage, wie zu verfahren wäre, wenn das Grundbuch den früheren und der Titel den aktuellen Gesellschafterbestand auswiese (offen gelassen in dem Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2013 - V ZB 166/11, juris). - BGH, 08.03.1966 - V ZR 32/64
Vereinbarung eines lebenslänglichen dinglichen Wohnungsrechts - Erlöschen eines …
Auszug aus BGH, 19.11.2015 - V ZB 201/14
Lediglich der Gesellschaftszweck verändert sich, da er nunmehr auf Auseinandersetzung gerichtet ist (vgl. Senat, Urteil vom 8. März 1966 - V ZR 32/64, WM 1966, 639, 640).
- BGH, 03.07.2025 - V ZB 17/24
Vor Eintragung als eGbR keine Grundstücksübertragung möglich!
Rn. 8 a) Ist noch Gesellschaftsvermögen vorhanden, besteht eine Gesellschaft bis zur endgültigen Auseinandersetzung dieses Vermögens fort; erst dann ist sie (voll)beendet (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - IX ZR 69/75, NJW 1979, 1987; s.a. Senat, Beschluss vom 19. November 2015 - V ZB 201/14, NZG 2016, 107 Rn. 12). - OLG Celle, 16.04.2024 - 20 W 23/24
Rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums durch eine (noch) nicht im …
Die Auflösung führt jedoch - jedenfalls dann, wenn Gesellschaftsvermögen vorhanden ist - gerade nicht zur sofortigen Vollbeendigung der GbR; diese wird vielmehr als Liquidationsgesellschaft mit dem Zweck der Auseinandersetzung fortgeführt (vgl. § 730 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. bzw. § 735 Abs. 1 BGB n.F.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2015 - V ZB 201/14 -, juris Tz. 12;… Grüneberg/Sprau, BGB, 82. Aufl. 2023, vor § 723 Rn. 2;… Grüneberg/Retzlaff, BGB, 83. Aufl. 2024, § 735 Rn. 1). - OLG München, 22.05.2017 - 34 Wx 87/17
Erlöschen einer Vollmacht zur Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im …
Die Gesellschaft besteht mit diesem Zweck fort, § 727 Abs. 2 Satz 3, § 730 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH ZIP 2016, 24/25 Rn. 12;… Schöner/Stöber Rn. 4280; auch BGH NJW 1981, 822 noch zu § 131 Nr. 5 HGB in der Fassung vom 1.1.1964).
- LSG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - L 11 R 609/17
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beschäftigter einer GbR - Adressat des …
Die GbR ist daher auch im Falle ihrer Auflösung so lange als parteifähig anzusehen, wie Rechte gegen sie geltend gemacht werden und sie noch nicht vollständig liquidiert ist (BGH 19.11.2015, V ZB 201/14, WM 2016, 86; BGH 20.01.2017, XII ZR 83/11, juris). - BGH, 19.11.2015 - V ZB 202/14
Analoge Umschreibung des Titels einer Vollstreckungsklausel auf einen …
Die Gründe hierfür hat der Senat in dem heutigen Beschluss erläutert, der das parallele Zwangsversteigerungsverfahren mit denselben Beteiligten betrifft (V ZB 201/14) und auf den Bezug genommen wird.Auch insoweit wird auf die Begründung des heutigen Beschlusses in dem Zwangsversteigerungsverfahren Bezug genommen (V ZB 201/14).
- KG, 07.10.2021 - 1 W 343/21
Verurteilung einer GbR zur Auflassung eines Grundstücks: Nennung sämtlicher …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das identitätsstiftende Merkmal einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht die gewählte Bezeichnung der Gesellschaft als Verband ist, sondern die Nennung ihrer im Grundbuch aufgeführten Gesellschafter gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 GBO (BGHZ 187, 344, 347; DNotZ 2016, 368, 369). - OLG Brandenburg, 19.08.2020 - 7 U 145/18 Ihre Rechtsfähigkeit als Außengesellschaft bleibt erhalten, lediglich der Gesellschaftszweck ändert sich dahin, dass Gegenstand die Beendigung der Gesellschaft ist (BGH, Beschluss vom 19.11.2015 - V ZB 201/14, NZG 2016, 107 juris Rn 12).
- OLG Frankfurt, 22.10.2024 - 20 W 94/24
Löschung zugunsten GbR eingetragener beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im …
Dabei bewahrte diese ihre Identität in vermögensrechtlicher Hinsicht und ihre Rechtsfähigkeit als Außengesellschaft; lediglich ihr Gesellschaftszweck veränderte sich, der nunmehr auf Auseinandersetzung gerichtet war (vgl. BGH, Beschluss vom 19.11.2015, V ZB 201/14, juris Tz. 12). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 8 BA 181/20
Unbegründetheit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen …
Die GbR ist daher auch im Falle ihrer Auflösung so lange als parteifähig anzusehen, wie Rechte gegen sie geltend gemacht werden und sie noch nicht vollständig liquidiert ist (vgl. BGH Beschl. v. 19.11.2015 - V ZB 201/14 - juris Rn. 12;… BGH Beschl. v. 20.1.2017 - XII ZR 83/11 - juris Rn. 4;… LSG Baden-Württemberg Urt. v. 13.3.2018 - L 11 R 609/17 - juris Rn. 22).
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