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   AG Berlin-Mitte, 03.09.2020 - 25 C 107/19   

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https://dejure.org/2020,26530
AG Berlin-Mitte, 03.09.2020 - 25 C 107/19 (https://dejure.org/2020,26530)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 03.09.2020 - 25 C 107/19 (https://dejure.org/2020,26530)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 03. September 2020 - 25 C 107/19 (https://dejure.org/2020,26530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatz, wenn der Untermieter die Mietsache beschädigt?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18

    Wohnraummiete: Erlangung der Informationen des Vermieters zum Kündigungsgrund auf

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 03.09.2020 - 25 C 107/19
    Das Vorbringen des Klägers und die angebotenen Beweise zu dem von ihm behaupteten Schadensersatzanspruch unterfallen insgesamt einem Verwertungsverbot, da sein Parteivortrag und seine Beweismittel auf Informationen beruhen, die er unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung der Bewohnerin N auf grundrechtswidrige Weise erlangt hat (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13. Februar 2020 - 67 S 369/18 -, juris).

    Die durch das rechtswidrige Vorgehen erlittene Verletzung würde indes perpetuiert und vertieft, wenn dem Sachvortrag des Klägers insoweit prozessuale Berücksichtigung zu Teil würde (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13. Februar 2020 - 67 S 369/18 -, Rn. 35, juris m.w.N.).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 03.09.2020 - 25 C 107/19
    Dies gebieten auch der in § 286 ZPO niedergelegte Grundsatz der freien Beweiswürdigung sowie das grundrechtsähnliche Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 106, 28, 49).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 03.09.2020 - 25 C 107/19
    Der einzelne ist auf ihren Gebrauch zur Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse sowie zur Freiheitssicherung angewiesen (BVerfG, NJW 1993, 2035 [= WuM 1993, 377]).
  • EGMR, 18.10.2016 - 61838/10

    VUKOTA-BOJIC v. SWITZERLAND

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 03.09.2020 - 25 C 107/19
    Art. 6 EMRK garantiert nur allgemein das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl. S. 104; EGMR, NJW-RR 2018, 294, 298 mwN).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 03.09.2020 - 25 C 107/19
    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17 -, BGHZ 218, 348-377, Rn. 28).
  • AG Berlin-Schöneberg, 14.08.2019 - 6 C 276/18

    Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Räumung der Wohnung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 03.09.2020 - 25 C 107/19
    Das Verhalten erfüllt zugleich den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, § 123 Abs. 1 StGB, und verletzt aufgrund des Eindringens in die Intimsphäre der Bewohnerin und ihres Sohnes deren allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 1, 2 Abs. 1 GG und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG (vgl. AG Schöneberg, Urteil vom 14. August 2019 - 6 C 276/18 -, Rn. 39, juris).
  • AG Berlin-Wedding, 17.06.2004 - 21a C 13/03

    Anspruch auf Mietzinsansprüche bei Kündigung des Mietverhältnisses; Wirksamkeit

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 03.09.2020 - 25 C 107/19
    Danach enthält bereits der erste Mietvertrag keine wirksame Befristung enthalten, denn für den Mieter ist nicht erkennbar, ob die "Familienangehörigen", die alternativ zu dem Vermieter die Wohnung nach Ablauf der Mietdauer nutzen wollen, zu dem privilegierten Personenkreis (§ 575 BGB) gehören (vgl. zu der Formulierung "seine Familienangehörigen" AG Potsdam WuM 2004, 491).
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