Rechtsprechung
AG Frankenthal, 26.01.2017 - 3a C 251/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 7 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 1 Abs 2 StVO, § 3 Abs 1 StVO, § 4 Abs 1 StVO
Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme eines Anscheinsbeweises der Unfallverursachung durch Wenden auf einer innerörtlichen Straße u. anschließender Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug; Anforderungen an die Darlegungs- u. Beweislast des Wendenden bzgl. einer ...
- verkehrsunfallsiegen.de
Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erschütterung des Anscheinsbeweises gegen Auffahrenden
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 10.11.2016 - 3a C 251/16
- AG Frankenthal, 26.01.2017 - 3a C 251/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
Auszug aus AG Frankenthal, 26.01.2017 - 3a C 251/16
Der Kläger hat hingegen gegen die Beklagten als Gesamtschuldner einen quotalen Schadensersatzanspruch (BGH Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 133/11 m.w.N.) auf Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147, 56 EUR brutto (1,3 Geschäftsgebühr VV 2300 aus einem Gegenstandswert von 856, 33 EUR, 104, 00 EUR sowie Auslagenpauschale VV 7001, 7002 20, 00 EUR zzgl. 19% MwSt. 23, 56 EUR), §§ 7, 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG, §§ 823 Abs. 1, 249 ff. BGB, § 257 BGB, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG.