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   ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21   

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ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21 (https://dejure.org/2021,57412)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2021 - 15 Ca 472/21 (https://dejure.org/2021,57412)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2021 - 15 Ca 472/21 (https://dejure.org/2021,57412)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20

    (Schwer)Behinderung - Vorstellungsgespräch - Verzicht

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
    § 22 AGG sieht für den Rechtsschutz bei Diskriminierungen im Hinblick auf den Kausalzusammenhang eine Erleichterung der Darlegungslast, eine Absenkung des Beweismaßes und eine Umkehr der Beweislast vor (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 23; BAG v. 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, juris Rn. 51).

    Aus einem Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann grundsätzlich die Vermutung i.S.v. § 22 AGG einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung abgeleitet werden (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 25; BAG v. 28.09.2017 - 8 AZR 492/16, juris Rn. 26).

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 26; BAG v. 26.01.2017 - 8 AZR 73/16, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Die Vorschrift des § 15 Abs. 2 AGG räumt dem Gericht bei der Höhe der Entschädigung einen Beurteilungsspielraum ein (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 13).

    (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 68; (BAG v. 28.05.2020 - 8 AZR 170/19, juris Rn. 25).

    Da es auf ein Verschulden nicht ankommt, können Gesichtspunkte, die mit einer etwaigen Abwesenheit oder einem geringen Grad von Verschulden zusammenhängen, nicht mindernd bei der Bemessung der Entschädigung berücksichtigt werden (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 68).

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
    § 22 AGG sieht für den Rechtsschutz bei Diskriminierungen im Hinblick auf den Kausalzusammenhang eine Erleichterung der Darlegungslast, eine Absenkung des Beweismaßes und eine Umkehr der Beweislast vor (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 23; BAG v. 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, juris Rn. 51).

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG v. 16.05.2019 - 8 AZR 315/18, juris Rn. 20; BAG v. 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, juris Rn. 52).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
    Der Kläger muss allerdings Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG v. 11.08.2016 - 8 AZR 406/14, juris Rn. 42; BAG v. 22.01.2009 - 8 AZR 906/07, juris Rn. 22).

    Dies stellt zwar § 15 Abs. 2 AGG nicht ausdrücklich klar, es ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG v. 22.01.2009 - 8 AZR 906/07, juris Rn. 28).

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
    Auf die Frage, ob die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG die Kappungsgrenze von drei Monatsgehältern nicht übersteigen durfte, weil der Kläger auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (dazu etwa BAG v. 23.01.2020 - 8 AZR 484/18, juris Rn. 82 ff. m.w.N.), kommt es nach alledem nicht an.
  • BGH, 24.03.2016 - III ZR 52/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei einer unbezifferten

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
    Der Rechtsmittelstreitwert wurde gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG, §§ 3, 4 Abs. 1 ZPO in Höhe der geltend gemachten Mindestforderung festgesetzt (vgl. BGH v. 24.03.2016 - III ZR 52/15, BeckRS 2016, 6846; Becker-Eberhard , in: MüKo, ZPO, 6. Aufl. 2020, § 253 Rn. 131 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine solche Anknüpfung in seinem Urteil vom 22. April 1997 (- C-180/95 - [Draehmpaehl] zur Richtlinie 76/207/EWG) grundsätzlich gebilligt.
  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
    (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 68; (BAG v. 28.05.2020 - 8 AZR 170/19, juris Rn. 25).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
    Dies kann beispielsweise anzunehmen sein, wenn der Arbeitgeber ausnahmslos alle Bewerbungen in einem ersten Schritt daraufhin sichtet, ob der/die Bewerber/-in eine nicht diskriminierende Anforderung erfüllen und er all die Bewerbungen von vorne herein aus dem weiteren Auswahlverfahren ausscheidet, bei denen dies nicht der Fall ist (vgl. BAG v. 19.05.2016 - 8 AZR 477/14, juris Rn. 84; Schlewing , RdA 2019, 257).
  • ArbG Marburg, 29.07.2005 - 2 Ca 65/05

    Schadenersatz wegen Behinderung eines Schwerbehinderten bei einer Bewerbung -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
    Es spricht bereits einiges dafür, dass der in § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX genannte Begriff "unmittelbar" zeitlich im Sinne von "sofort" zu verstehen ist (Vgl. ArbG Marburg v. 29.07.2005 - 2 Ca 65/05, juris), so dass die von der Beklagten vorgenommene Unterrichtung zwei bzw. drei Tage nach Eingang der Bewerbung möglicherweise nicht rechtzeitig gewesen ist.
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
    Das Schriftformgebot des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG verlangt nicht die gesetzliche Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB, ausreichend ist vielmehr die Textform nach § 126b BGB (BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 580/09, juris Rn. 24; BAG v. 19.08.2010 - 8 AZR 530/09, juris Rn. 42 ff.).
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen einer Behinderung

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 73/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Entschädigung - Alter - Auswahlverfahren -

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 7 Sa 483/21

    Keine unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei potentiellem

    I.Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.04.2021 - 15 Ca 472/21 - unter gleichzeitiger Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten im Übrigen sowie der Berufung des Klägers im Übrigen teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 7.800,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2021 zu zahlen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.04.2021 - 15 Ca 472/21 - teilweise abzuändern und die Beklagte weitergehend zu verurteilen, an ihn eine in das Ermessen des Gerichts zulegende Entschädigung zzgl.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.04.2021 - 15 Ca 472/21 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    sowie die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.04.2021 - 15 Ca 472/21 - zurückzuweisen.

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