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   BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12   

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BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12 (https://dejure.org/2014,9656)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12 (https://dejure.org/2014,9656)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12 (https://dejure.org/2014,9656)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12
    Nr. 1 Arbeitsvertrag verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 12 ff.) .

    Derartige "tarifliche" Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 21 f.) .

    Es fehlt zudem jeder Anhaltspunkt, dass nach nationalem Recht der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN) .

    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 27 mwN) .

    Wenn ein Anspruch gemäß § 10 Abs. 4 AÜG unabhängig davon besteht, ob der Entleiher vergleichbare Stammarbeitnehmer beschäftigt (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) , muss dem Leiharbeitnehmer auch bei Fehlen vergleichbarer Stammarbeitnehmer Auskunft über ein vom Entleiher angewandtes allgemeines Entgeltschema erteilt werden.

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft als zugestanden (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

    Das erfordert der Zweck des § 13 AÜG, es dem Leiharbeitnehmer zu ermöglichen, die Einhaltung des Gebots der Gleichbehandlung zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG zu berechnen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12
    Im Übrigen wäre die Klausel mit dem von der Beklagten gewollten Inhalt intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .

    Diese Klausel regelt lediglich eine mögliche Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschlussfrist (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40; 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 14 ff.; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 14) .

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12
    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249) .

    Insbesondere können - wie im Streitfall - konzernverbundene Unternehmen, die die Personalverwaltung für die Entleiherin wahrnehmen, mit der Auskunftserteilung betraut oder ein Arbeitgeberverband eingeschaltet werden (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) .

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12
    Die Pflicht zur Verzinsung beginnt bei Prozesszinsen nach §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, 187 Abs. 1 BGB mit dem Folgetag der Rechtshängigkeit (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) .
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) .
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05

    Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12
    Das Gesetz hindert den Entleiher aber nicht, zur Erstellung und Bekanntgabe der Auskunft Hilfspersonen hinzuzuziehen, sofern diese über das für eine ordnungsgemäße Auskunft erforderliche Wissen verfügen (vgl. allgemein BGH 28. November 2007 - XII ZB 225/05 - Rn. 15) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12
    Sie ermöglicht es aber der Beklagten nicht, von anderen Arbeitnehmervereinigungen abgeschlossene Tarifverträge einseitig zur Anwendung zu bringen (zur Funktion der Tarifwechselklausel vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 21 ff., BAGE 128, 165) .
  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 778/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12
    Diese Klausel regelt lediglich eine mögliche Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschlussfrist (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40; 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 14 ff.; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 112/12

    Zahlungsklage; CGZP; equal-pay

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15

    Annahmeverzug und Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausgleich geleisteter

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft als zugestanden (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 254/13; BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 254/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Maßstab ist in diesem Fall das Arbeitsentgelt, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12 - Rn. 21) .

    Denn § 13 AÜG hindert den Entleiher nicht, zur Erstellung und Bekanntgabe der Auskunft Hilfspersonen hinzuzuziehen, sofern diese über das für eine ordnungsgemäße Auskunft erforderliche Wissen verfügen (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12 - Rn. 27 mwN) .

    Gibt es beim Entleiher keine vergleichbaren Stammarbeitnehmer, muss er dem Leiharbeitnehmer auf der Grundlage einer hypothetischen Betrachtung Auskunft darüber erteilen, welche Arbeitsbedingungen für ihn gölten, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12 - Rn. 28 mwN) .

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

    Das Landesarbeitsgericht hat der Klägerin zutreffend die geforderten Prozesszinsen ab dem Folgetag der jeweiligen Rechtshängigkeit der Klageforderungen zugesprochen, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, § 187 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 27; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 256/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Denn § 13 AÜG hindert den Entleiher nicht, zur Erstellung und Bekanntgabe der Auskunft Hilfspersonen hinzuzuziehen, sofern diese über das für eine ordnungsgemäße Auskunft erforderliche Wissen verfügen (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 460/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

    Das Landesarbeitsgericht hat dem Kläger zutreffend die geforderten Prozesszinsen ab dem Folgetag der jeweiligen Rechtshängigkeit der Klageforderungen zugesprochen, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, § 187 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 27; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 459/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

    Das Landesarbeitsgericht hat der Klägerin zutreffend die geforderten Prozesszinsen ab dem Folgetag der jeweiligen Rechtshängigkeit der Klageforderungen zugesprochen, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, § 187 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 280/10 - Rn. 27; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 259/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Denn § 13 AÜG hindert den Entleiher nicht, zur Erstellung und Bekanntgabe der Auskunft Hilfspersonen hinzuzuziehen, sofern diese über das für eine ordnungsgemäße Auskunft erforderliche Wissen verfügen (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 265/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Denn § 13 AÜG hindert den Entleiher nicht, zur Erstellung und Bekanntgabe der Auskunft Hilfspersonen hinzuzuziehen, sofern diese über das für eine ordnungsgemäße Auskunft erforderliche Wissen verfügen (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2015 - 2 Sa 105/15

    Equal Pay - Tarifgebundenheit

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft als zugestanden (BAG 24. September 2014, 5 AZR 254/13; BAG 19. Februar 2014, 5 AZR 1048/12).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.10.2015 - 6 Sa 141/14

    Annahmeverzugslohn - ärztliches Attest als Indiz für Leistungsfähigkeit

    Allerdings setzt die Pflicht zur Zahlung von Prozesszinsen gem. § 187 Abs. 1 BGB erst nach Ablauf des Tages, an dem die Klage zugestellt wird, ein (BAG 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12 - Rn. 37); vorliegend also am 31.07.
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