Rechtsprechung
BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsratswahl - gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 2 S 1 BetrVG, § 17 Abs 4 BetrVG, § 16 Abs 1 BetrVG, § 13 Abs 2 Nr 2 BetrVG, § 13 Abs 2 Nr 1 BetrVG
Betriebsratswahl - gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit - IWW
§ 16 Abs. 2 BetrVG, § ... 17 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 87 Abs. 4, § 92 Abs. 3 ArbGG, § 15 Abs. 3 KSchG, § 103 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 16 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 17 Abs. 1 BetrVG, § 17 Abs. 2 BetrVG, § 17 Abs. 4 BetrVG, § 16 BetrVG, § 16 Abs. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 BetrVG, § 17 Abs. 3 BetrVG, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 9 BetrVG, § 13 Abs. 2 BetrVG, § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG, § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 22 BetrVG, § 242 BGB, § 16 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 559 Abs. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzinteresse zum Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl; Keine Beteiligung vorgeschlagener Wahlvorstandsmitgieder im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren über die Einsetzung eines Wahlvorstands; Bestellung des ...
- bag-urteil.com
Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands bei einer vorzeitigen Betriebsratswahl
- rewis.io
Betriebsratswahl - gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Bestellung eines Wahlvorstands; Ablauf der Amtszeit
- rechtsportal.de
Rechtsschutzinteresse zum Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl
- datenbank.nwb.de
Betriebsratswahl - gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebsratswahl: Bestellung des Wahlvorstands
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl - und die Beteiligung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl - und der Ablauf der Amtszeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl - und die am Beschlussverfahren Beteiligten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl - und der Antrag der Gewerkschaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsratswahl - und die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Neuwahl eines geschrumpften Betriebsrats
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Fallstricke bei Betriebsratswahlen: Bestellung eines Wahlvorstands durch die Gewerkschaft nicht immer zulässig!
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.03.2014 - 59 BV 1526/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 18 TaBV 996/14
- BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
Papierfundstellen
- NZA 2017, 589
- DB 2017, 854
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 185/08
Sonderkündigungsschutz - Mitglied des Wahlvorstands
Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
Dabei kann unentschieden bleiben, ob dem durch das Arbeitsgericht bestellten Wahlvorstand vor Rechtskraft der Entscheidung eine solche Befugnis zusteht (offengelassen in BAG 26. November 2009 - 2 AZR 185/08 - Rn. 20, BAGE 132, 293) .Der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG, der für die gerichtlich bestellten Mitglieder des Wahlvorstands schon mit der Verkündung des Einsetzungsbeschlusses beginnt (vgl. BAG 26. November 2009 - 2 AZR 185/08 - Rn. 13, aaO) , ist lediglich individualrechtlicher Natur und berührte deshalb nicht die betriebsverfassungsrechtliche Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder.
- BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73
Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung
Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
Das wäre der Fall, wenn inzwischen ein Wahlvorstand nach § 17 Abs. 1 BetrVG durch einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat bestellt oder nach § 17 Abs. 2 BetrVG durch die Betriebsversammlung gewählt worden wäre (vgl. BAG 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - zu II 3 der Gründe) .Wird ein Wahlvorstand nach § 17 Abs. 1 BetrVG durch den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat bestellt oder nach § 17 Abs. 2 BetrVG in einer Betriebsversammlung gewählt, entfällt das Rechtsschutzinteresse für den Antrag auf Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht (vgl. zu § 17 Abs. 3 BetrVG BAG 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - zu II 3 und 4 der Gründe) .
- BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13
Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - …
Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12; 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13) .
- BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse - …
Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12; 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13) . - BAG, 06.12.1977 - 1 ABR 28/77
Stiftung des privaten Rechts - Karitative Einrichtung - Sozialstaatsprinzip - …
Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
aa) Der Vorschlag der Gewerkschaft zur Zusammensetzung des Wahlvorstands ist für das Arbeitsgericht unverbindlich und begründet für die Vorgeschlagenen keine Rechtsstellung (BAG 6. Dezember 1977 - 1 ABR 28/77 - zu II 4 der Gründe, BAGE 29, 405) . - BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07
Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der …
Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12; 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13) . - BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04
Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden
Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
a) Der Arbeitgeber ist an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer zu beteiligen, weil er durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 - Rn. 13; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 114, 136) . - LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 18 TaBV 996/14
Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2014 - 18 TaBV 996/14 - wird zurückgewiesen. - BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 10, BAGE 138, 25) . - BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65
Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des …
Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Wahlvorstand auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft durch das Arbeitsgericht zu ergänzen (vgl. BAG 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 - zu II 6 d der Gründe, BAGE 18, 41) . - BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft
- BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse
- BAG, 28.03.2017 - 2 AZR 551/16
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Entlassungsverlangen des …
Dies verlangt eine unmittelbare Betroffenheit in einer eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Position (st. Rspr. zuletzt BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 10; 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 12, BAGE 150, 74) .Das Verfahren nach § 104 Satz 2 BetrVG betrifft dagegen nicht unmittelbar seine individualrechtliche Rechtsstellung, wie ein Verfahren nach § 103 Abs. 2 und 3 BetrVG (vgl. dazu BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 15) .
- LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19
Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich …
Die Beteiligte Ziffer 7 ist als Arbeitgeberin an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer zu beteiligen, weil sie durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (…vgl. 20. Februar 2019 - 7 ABR 40/17 - Rn. 19, aaO; 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 16 Rn. 4) . - BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17
Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht
Die Vorgeschlagenen erwerben eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsstellung auch nicht mit der nicht rechtskräftigen Entscheidung des Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichts über ihre Bestellung (ausführlich dazu BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 13 ff.) .Der Arbeitgeber ist an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer zu beteiligen, weil er durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 12 mwN) .
Der deshalb grundsätzlich vorgesehene Vorrang der Bildung eines nach den Vorstellungen der Belegschaft demokratisch legitimierten Wahlvorstands (dazu auch BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 37/91 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 70, 12) ist aber dadurch gewahrt, dass es den Arbeitnehmern des Betriebs unbenommen bleibt, bis zur Rechtskraft der durch das Arbeitsgericht erfolgten Bestellung eines Wahlvorstands in einer weiteren Betriebsversammlung einen Wahlvorstand zu wählen (…vgl. BAG 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - aaO; 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 19) .
- BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17
Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit
d) Die Beteiligte zu 6. ist als mitbestimmungsrechtlich betroffenes Unternehmen beteiligt, weil sie durch die mitbestimmungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (vgl. WKS/Wißmann 5. Aufl. § 22 Rn. 59; GMP/Spinner 9. Aufl. § 83 Rn. 39; zur Beteiligung des Arbeitgebers im Betriebsverfassungsrecht BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 12 mwN) . - LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 3 TaBV 23/19
Betriebsratswahl, Wahlvorstand, Bestellung eines Wahlvorstands, Wahlversammlung, …
Es bleibt den Arbeitnehmern des Betriebs unbenommen, bis zur Rechtskraft der durch das Arbeitsgericht erfolgten Bestellung eines Wahlvorstands selbst in einer weiteren Betriebsversammlung einen Wahlvorstand zu wählen (…BAG 7 ABR 40/17 - Rz. 41;… BAG 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - aaO; 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 19). - BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16
Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen
Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 19;… 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12) . - LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19
Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das gesetzliche Rentenalter - Auslegung …
Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rz. 19;… 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rz. 12). - LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2019 - 5 TaBV 29/18
Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes - ordnungsgemäße Einladung zur …
Der Arbeitgeber ist an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer zu beteiligen, weil er durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (vgl. BAG 23.11.2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 12 mwN).