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   BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13   

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https://dejure.org/2014,47373
BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13 (https://dejure.org/2014,47373)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2014 - 1 ABR 32/13 (https://dejure.org/2014,47373)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 (https://dejure.org/2014,47373)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • openjur.de

    Zustimmungsverweigerung; Beweiswert einer Sitzungsniederschrift; Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 BetrVG, § 34 BetrVG, § 30 S 4 BetrVG, § 26 Abs 2 S 1 BetrVG, § 83 Abs 1 ArbGG
    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • IWW

    § 99 BetrVG, § ... 99 Abs. 4 BetrVG, § 101 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 101 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 33 BetrVG, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 138 Abs. 4 ZPO, § 83 Abs. 1 ArbGG, § 292 ZPO, § 34 BetrVG, § 416 ZPO, §§ 417, 418 ZPO, § 34 Abs. 1 BetrVG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 27 Abs. 2 Satz 3, §§ 36, 50 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 34 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 34 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 34 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 34 Abs. 3 BetrVG, § 34 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 420 ZPO, § 30 Satz 4 BetrVG, § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitgebers zur Einleitung von Zustimmungsersetzungsverfahren zu Umgruppierungen von Arbeitnehmern

  • bag-urteil.com

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • Betriebs-Berater

    Beschluss zur Zustimmungsverweigerung - Sitzungsniederschrift

  • rewis.io

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen)

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmungsverweigerung: Weder Beschluss noch Mitteilung an den Arbeitgeber über die Motivation des Betriebsrats notwendig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsverweigerung; Beweiswert einer Sitzungsniederschrift; Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Arbeitgebers zur Einleitung von Zustimmungsersetzungsverfahren zu Umgruppierungen von Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - und die Sitzungsniederschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatzmitglieder - und die Nichtöffentlichkeit der Betriebsratssitzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zustimmugnsverweigerungsgründe des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein- und Umgruppierungen ohen Zustimmung des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sitzungsniederschrift über Betriebsratssitzung kann Beschlussfassung für Zustimmungsverweigerungen ergeben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrat muss über Zustimmungsverweigerungsgründe keinen besonderen Beschluss fassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 182
  • NZA 2015, 370
  • BB 2015, 638
  • DB 2015, 750
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 24, BAGE 149, 182) .
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung

    Aus diesem Grund geht der Anspruch des Betriebsrats aus § 101 BetrVG bei Ein- und Umgruppierungen dahin, dem Arbeitgeber die Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder - falls ein solches bereits abgeschlossen ist - die Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufzugeben. Letzteres setzt voraus, dass der Betriebsrat trotz ordnungsgemäßer Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG durch den Arbeitgeber die Zustimmung form- und fristgerecht verweigert hat, da andernfalls seine Zustimmung nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt (vgl. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 16 f., BAGE 149, 182) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist  (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13  - Rn. 24, BAGE 149, 182) .Bei Umgruppierungen ist die Mitteilung der bisherigen und vorgesehenen Vergütungsgruppe erforderlich sowie die Erläuterung der Gründe, weshalb der Arbeitnehmer anders als bisher einzureihen ist.

    Sind diese dem Betriebsrat zum Zeitpunkt der Unterrichtung bereits bekannt, ist eine erneute Unterrichtung hierüber entbehrlich (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13  - Rn. 25, aaO) .

    Eine ordnungsgemäße Sitzung setzt nach § 29 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 BetrVG voraus, dass der Vorsitzende - im Verhinderungsfall sein Stellvertreter - die Sitzung einberuft und die Betriebsratsmitglieder von ihm - im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter - rechtzeitig unter Mitteilung einer Tagesordnung zur Betriebsratssitzung geladen worden sind (vgl. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 35, BAGE 149, 182) .

  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Die Abfassung und Zuleitung der vom Arbeitgeber vor dem Kündigungsausspruch zu berücksichtigenden Stellungnahme obliegt - unabhängig von den im Betriebsrat erörterten Gründen - nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG dem Betriebsratsvorsitzenden (zur Erklärung der Gründe für die Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG: BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 54, BAGE 149, 182) .
  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    Personelle Einzelmaßnahmen iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG können daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder deren rechtskräftiger Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG oder als vorläufige personelle Maßnahme unter den Voraussetzungen des § 100 BetrVG vorgenommen werden (vgl. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 15, BAGE 149, 182) .
  • LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22

    Auskunftsanspruch, Vertrauensarbeitszeit, Regelungszuständigkeit; Ladung zur

    Durch § 34 BetrVG ist ihr eine besondere Dokumentationsfunktion bezüglich der Beschlussinhalte, der Stimmenverhältnisse, der Anwesenheitsliste und der schriftlichen Einwendungen gegen den Inhalt zugewiesen, durch die ein für Betriebsrat und Dritte gleichermaßen bedeutsamer Nachweis über die gefassten Betriebsratsbeschlüsse bewirkt werden soll (BAG v. 30.09.2014, 1 ABR 32/13 Rn. 43- zitiert nach juris).
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen -

    Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13  - Rn. 24) .
  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Zwar kommt der - vom Vorsitzenden zu unterzeichnenden - Abschrift der Sitzungsniederschrift im Gegensatz zu ihrem Original (vgl. dazu ausführlich BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 41 ff., BAGE 149, 182) regelmäßig kein hoher Beweiswert zu (vgl. allerdings zu der Möglichkeit, dass auch eine Kopie der Sitzungsniederschrift einen solchen Beweiswert haben kann, BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 48, aaO) .

    Jedoch bildet eine ordnungsgemäße Niederschrift den gesetzlich vorgesehenen und damit wichtigsten Nachweis für die Tatsache einer Beschlussfassung durch den Betriebsrat (vgl. ausführlich BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 39 ff., BAGE 149, 182) .

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

    Dieses folgt bereits aus der Nichterfüllung des geltend gemachten Anspruchs (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 13) .

    a) Nach § 101 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne seine Zustimmung durchführt, beim Arbeitsgericht beantragen, diesem aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 15) .

    Der Anspruch des Betriebsrats aus § 101 Satz 1 BetrVG geht bei Ein- und Umgruppierungen daher dahin, dem Arbeitgeber die Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder - nach dessen Abschluss - die Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufzugeben (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 16) .

    Über eine solche muss der Arbeitgeber nicht nur beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben, sondern auch dann befinden, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine Entscheidung über eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 21) .

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers -

    Eine solche Beweisregel enthält § 34 BetrVG nicht (vgl. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 38, BAGE 149, 182) .

    Eine Aufklärung über den Verlauf der Betriebsratssitzung und die Beschlussfassung ist daher regelmäßig entbehrlich, wenn der Betriebsrat ein den Anforderungen des § 34 BetrVG genügendes Protokoll der Betriebsratssitzung vorlegt, aus dem die vom Arbeitgeber bestrittene Beschlussfassung ersichtlich ist (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 39 ff., aaO) .

    Erst einem solchen Vortrag muss das Arbeitsgericht nachgehen (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 45, aaO; 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - zu B III 6 der Gründe, BAGE 70, 85) .

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Amtsunfähigkeit - Selbstzusammentrittsrecht -

    Es folgt bereits aus der Nichterfüllung des geltend gemachten Anspruchs auf Einleitung von Zustimmungsersetzungsverfahren (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 13) .

    Eine solche liegt u.a. dann vor, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 21) .

    Sind diese dem Betriebsrat zum Zeitpunkt der Unterrichtung bereits bekannt, ist eine erneute Unterrichtung des Arbeitgebers hierüber entbehrlich (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 25).

    Eine ordnungsgemäße Sitzung setzt nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG voraus, dass die Betriebsratsmitglieder vom Vorsitzenden rechtzeitig unter Mitteilung einer Tagesordnung zur Betriebsratssitzung geladen worden sind (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 35) .

  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 4/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 18/20

    Verlegung einer betrieblichen Einheit - Versetzung - Beteiligung Betriebsrat -

  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung

  • BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht -

  • BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16

    Aufhebung von Einstellungen

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - 5 TaBV 45/15

    Honorar, Vergütungsanspruch, Einigungsstelle, Beisitzer, Bestellungsbeschluss,

  • BAG, 27.09.2017 - 7 ABR 8/16

    Zustimmungsersetzung - Ein- und Umgruppierung

  • LAG Hessen, 23.02.2017 - 9 TaBV 140/16

    Unbegründete Anträge der Arbeitgeberin und des Betriebsrats auf Ausschluss eines

  • ArbG Essen, 09.12.2015 - 6 BV 100/15

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober

  • LAG Niedersachsen, 19.05.2021 - 2 TaBV 51/20

    Betriebsrat - Einstellung - Aufhebung einer personellen Maßnahme

  • LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 99/21

    Rechtmäßigkeit der Entsendung eines Ersatzbetriebsratsmitgliedes zu

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 14/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Eingruppierung - Umgruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2019 - 5 TaBV 9/19

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Erpressung

  • LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 24/20

    1. Der Gesamtbetriebsrat ist im Verfahren nach § 23 Absatz 3 BetrVG

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2018 - 1 TaBV 25/17

    Einstellung, Betriebsrat, Zustimmung, Zustimmungsverweigerung, Schriftform,

  • LAG Hamm, 12.06.2015 - 13 TaBV 78/14

    Leitender Angestellter; Begriff; selbständige Einstellungs- und

  • LAG Hessen, 01.10.2019 - 15 TaBV 123/18

    Zustimmungsfiktion nur bei ordnungsgemäßer Information des Betriebsrats zur

  • LAG Hessen, 29.10.2019 - 15 TaBV 122/18

    Nachholen der erforderlichen Informationen zur beabsichtigten Eingruppierung im

  • ArbG Köln, 08.08.2019 - 14 BV 498/18
  • LAG Hessen, 30.07.2019 - 15 TaBV 121/18

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzungsverfahren

  • LAG Hessen, 30.07.2019 - 15 TaBV 120/18

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • LAG Hessen, 30.07.2019 - 15 TaBV 119/18

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzungsverfahren

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.02.2016 - 24 BV 183/15

    Ausschluss aus Betriebsrat

  • ArbG Darmstadt, 15.09.2022 - 7 BV 6/22

    Anfechtung einer Betriebsratswahl: Keine Vernehmung von Zeugen zu ihrem

  • ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20

    Corona, Covid 19, Verpflichtung zur Offenbarung einer Nebentätigkeit

  • ArbG Paderborn, 26.08.2021 - 1 Ca 11/21

    Voraussetzungen der Betriebsratsanhörung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG;

  • KAG Augsburg, 08.07.2020 - 1 MV 1/20

    Eingruppierung, Unterlassungsanspruch, Einstellung, Zustimmungsverweigerung,

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 08.07.2020 - 1 MV 1/20

    Eingruppierung, Unterlassungsanspruch, Einstellung, Zustimmungsverweigerung,

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