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   BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17   

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https://dejure.org/2019,5883
BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17 (https://dejure.org/2019,5883)
BFH, Entscheidung vom 08.01.2019 - IX R 37/17 (https://dejure.org/2019,5883)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - IX R 37/17 (https://dejure.org/2019,5883)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 165 Abs 1 S 1, AO § ... 165 Abs 2 S 1, FGO § 107 Abs 1, ZPO § 563 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, BGB § 558c Abs 2, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; Wechsel von dauerhafter Vermietung zu Ferienwohnvermietung

  • Bundesfinanzhof

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; Wechsel von dauerhafter Vermietung zu Ferienwohnvermietung

  • IWW

    § 165 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenor... dnung (AO), § 165 Abs. 2 Satz 1 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 107 Abs. 1 FGO, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 558c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 155 FGO, § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht aus Vermietung von mehreren Ferienwohnungen bei teilweiser Eigennutzung einer Wohnung

  • rewis.io

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; Wechsel von dauerhafter Vermietung zu Ferienwohnvermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht aus Vermietung von mehreren Ferienwohnungen bei teilweiser Eigennutzung einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; Wechsel von dauerhafter Vermietung zu Ferienwohnvermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einkommensteuerrechtliche Bemessung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einkommensteuerrechtliche Bemessung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ferienimmobilien und die Überschussprognose - eine unendliche Geschichte

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Vermietungsobjekt - notwendige Prüfung der Überschusserzielungsabsicht

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnung - Prüfung der Überschusserzielungsabsicht erforderlich

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
    Vermietung und Verpachtung, Einkünfteerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Vermögensverwaltung, Totalüberschussprognose

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • FG Sachsen, 06.03.2017 - 6 K 1304/14

    Vermietungseinkünfte: Überschusserzielungsabsicht bei Nutzung einer Immobilie als

    Auszug aus BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
    Das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. März 2017 6 K 1304/14 wird im Tatbestand dahin berichtigt, dass auf Seite 3 der Klageantrag wie folgt wiedergegeben wird: "Die Kläger beantragen, die Einkommensteuerbescheide für 2003 bis 2011 vom 4. Juli 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Juli 2014 dahingehend zu ändern, dass 'Verluste aus Vermietung und Verpachtung wie erklärt' berücksichtigt werden; hilfsweise, die Revision zuzulassen.".

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. März 2017 6 K 1304/14 aufgehoben.

    Die Kläger beantragen, den Tatbestand des Urteils des FG vom 6. März 2017 6 K 1304/14 dahin zu berichtigen, dass der Klageantrag im Verfahren erster Instanz auf die Änderung der Einkommensteuerbescheide für 2003 bis 2011 gerichtet war, das Urteil des FG vom 6. März 2017 6 K 1304/14 aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2003 bis 2011 vom 4. Juli 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Juli 2014 dahin zu ändern, dass die für die einzelnen streitigen Veranlagungszeiträume erklärten Verluste aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, hilfsweise, das Urteil des FG vom 6. März 2017 6 K 1304/14 und die Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2003 bis 2011 vom 4. Juli 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Juli 2014 aufzuheben und das FA zu verurteilen, die Einkommensteuerfestsetzung für die Veranlagungszeiträume 2003 bis 2011 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats neu vorzunehmen, äußerst hilfsweise, das Urteil des FG vom 6. März 2017 6 K 1304/14 aufzuheben und die Rechtssache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des FG zurückzuverweisen.

    Der Tatbestand des Urteils des FG vom 6. März 2017 6 K 1304/14 war auf Antrag der Klägerin gemäß § 107 Abs. 1 FGO dahin zu berichtigen, dass der Klageantrag im Verfahren erster Instanz auf die Änderung der Einkommensteuerbescheide für 2003 bis 2011 gerichtet war.

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
    Entschließt sich der Steuerpflichtige dafür, nach einer vorangegangenen dauerhaften Vermietung und sich anschließender Sanierungsphase eine andere Form der Vermietung --wie etwa die Nutzung als Ferienimmobilie-- aufzunehmen, ist der subjektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in diesem Zeitpunkt neu zu bewerten (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II.1.b der Gründe = Rz 13).

    Die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Überschussprognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 entspricht.

    d) Als Werbungskosten sind in die Prognose nur solche Aufwendungen einzubeziehen, die (ausschließlich oder anteilig) auf Zeiträume entfallen, in denen die Ferienwohnung tatsächlich vermietet oder zur Vermietung angeboten und bereitgehalten worden ist (der Vermietung zuzurechnende Leerstandszeiten), nicht dagegen die auf die Zeiten der nicht steuerbaren Nutzung entfallenden Aufwendungen (etwa Zeiten der Selbstnutzung oder der fehlenden Nutzungsmöglichkeit; vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II.1.e aa der Gründe = Rz 19); dem angefochtenen Urteil des FG ist nicht mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen, dass dieser Aspekt --insbesondere mit Blick auf die Ferienobjekte im Bungalow-- in den bisher von den Beteiligten erstellten Prognoseberechnungen berücksichtigt worden ist.

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
    Wird, wie dies im Streitfall bei den beiden Immobilienobjekten im Zweifamilienhaus der Fall war, eine Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten, ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).

    Dabei ist "Ort" nicht identisch mit dem Gebiet einer Gemeinde; er kann --wie sich auch aus § 558c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergibt-- je nach der Struktur des Ferienwohnungsmarktes das Gebiet einer oder mehrerer vergleichbarer Gemeinden sowie lediglich Teile davon umfassen (BFH-Urteil in BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138).

  • BFH, 21.01.2014 - IX R 37/12

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
    Dies gilt auch dann, wenn sich die Objekte auf einem Grundstück befinden (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 2014 IX R 37/12, BFHE 244, 550, BStBl II 2015, 631, m.w.N.).

    Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile jeweils einzeln vermietet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht nur auf das entsprechende Objekt (BFH-Urteil in BFHE 244, 550, BStBl II 2015, 631).

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05

    Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil

    Auszug aus BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
    b) Zur Prüfung der Auslastung der Ferienwohnungen müssen die individuellen Vermietungszeiten jedes einzelnen Objekts --nicht aber dessen Bettenauslastung (vgl. BFH-Beschluss vom 4. März 2016 IX B 114/15, BFH/NV 2016, 917)-- an Feriengäste oder andere "Kurzzeitmieter" mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71).
  • BFH, 09.01.2018 - IX R 34/16

    Entschädigung und Schadenersatz - Einheitsbetrachtung - indizielle Beurteilung

    Auszug aus BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
    Sie kommt z.B. in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des FG bestehen (BFH-Urteil vom 9. Januar 2018 IX R 34/16, BFHE 260, 440, BStBl II 2018, 582, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2016 - IX R 21/15

    Vermietung einer Ferienwohnung - Treuhand - Selbstnutzung - Überschussprognose

    Auszug aus BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
    Die Prognose ist aus der Sicht ex ante und auf den Schluss des jeweiligen Veranlagungszeitraums aufzustellen (BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695).
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 12/07

    Zum Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
    b) Zur Prüfung der Auslastung der Ferienwohnungen müssen die individuellen Vermietungszeiten jedes einzelnen Objekts --nicht aber dessen Bettenauslastung (vgl. BFH-Beschluss vom 4. März 2016 IX B 114/15, BFH/NV 2016, 917)-- an Feriengäste oder andere "Kurzzeitmieter" mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71).
  • BFH, 04.03.2016 - IX B 114/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Auszug aus BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
    b) Zur Prüfung der Auslastung der Ferienwohnungen müssen die individuellen Vermietungszeiten jedes einzelnen Objekts --nicht aber dessen Bettenauslastung (vgl. BFH-Beschluss vom 4. März 2016 IX B 114/15, BFH/NV 2016, 917)-- an Feriengäste oder andere "Kurzzeitmieter" mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71).
  • BFH, 28.10.2009 - IX R 30/08

    Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung

    Auszug aus BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
    c) Schließlich muss die Einkünfteerzielungsabsicht auch dann durch eine Überschussprognose überprüft werden, wenn ein Ferienwohnobjekt nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste oder andere "Kurzzeitmieter" vermietet wird, etwa wenn es witterungsbedingt oder ausstattungsbedingt in der Wintersaison nicht genutzt werden kann und damit auch nicht zur Vermietung bereitgehalten wird (s. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 IX R 30/08, BFH/NV 2010, 850).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07

    Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der

  • BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

  • BFH, 07.11.2013 - X R 22/11

    Erlass von Nachzahlungszinsen - Tatbestandsberichtigung durch das

  • BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

    Nach der BFH-Rechtsprechung sei die Bettenauslastung jedoch nicht (anstelle der objektbezogenen Ermittlung der ortsüblichen Vermietungstage) heranzuziehen (Urteile vom 28.10.2009 - IX R 30/08, BFH/NV 2010, 850, Rz 13; vom 08.01.2019 - IX R 37/17, BFH/NV 2019, 390, Rz 24).
  • BFH, 19.02.2019 - IX R 16/18

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus

    Entschließt sich der Steuerpflichtige, nach einer vorangegangenen Vermietungstätigkeit eine andere Form der Vermietung --etwa durch die gleichzeitige Vermietung mehrerer Objekte, die vorher einzeln oder gar nicht vermietet waren, im Rahmen eines einheitlichen Mietvertrages-- aufzunehmen, ist der subjektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in diesem Zeitpunkt neu zu bewerten (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 8. Januar 2019 IX R 37/17, juris, unter II.4.a der Gründe = Rz 23, m.w.N., zum Wechsel von einer dauerhaften Vermietung zur Ferienwohnvermietung).
  • BFH, 20.06.2023 - IX R 17/21

    Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei

    Dies gilt jedoch nur, wenn innerhalb der streitigen Veranlagungszeiträume keine Änderung der für die Totalüberschussprognose relevanten Umstände eingetreten ist (vgl. Senatsurteile vom 08.01.2019 - IX R 37/17, Rz 23 und vom 19.02.2019 - IX R 16/18, Rz 18).
  • BFH, 02.07.2019 - IX R 18/18

    Zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für ein in einem Hotelkomplex

    Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung nicht tageweise, sondern wochen- oder monatsweise an "Kurzzeitmieter" überlässt (vgl. BFH-Urteil vom 08.01.2019 - IX R 37/17, BFH/NV 2019, 390, m.w.N.); sie sind daher auch auf die --im Streitfall zu beurteilende-- dauerhafte (Zwischen-)Vermietung eines Hotelappartements zu übertragen, das wahlweise tageweise oder längerfristig über eine Hotelbetriebsgesellschaft an Endnutzer überlassen wird und bei dem sich der dem Steuerpflichtigen zustehende Mietzins nicht in einem festen Betrag, sondern in einem Promille-Satz ausdrückt, der seinem Anteil an der zu verteilenden Netto-Kalt-Miete entspricht.
  • FG Niedersachsen, 19.10.2020 - 1 K 158/19

    Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht eines Ehepaares bei Vermietung eines

    Der maßgebliche Ort kann - je nach Struktur des lokalen Ferienwohnungsmarktes - das Gebiet einer oder mehrerer (vergleichbarer) Gemeinden oder aber auch lediglich Teile einer Gemeinde oder gar nur den Bereich eines Ferienkomplexes umfassen (BFH-Urteile vom 8. Januar 2019 IX R 37/17, BFH/NV 2019, 390 und vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138).
  • FG München, 26.09.2022 - 7 K 169/20

    Überschusserzielungsabsicht bei Erwerb einer Vielzahl von unterschiedlichen

    Als Werbungskosten sind in die Prognose nur solche Aufwendungen einzubeziehen, die (ausschließlich oder anteilig) auf Zeiträume entfallen, in denen die Immobilie tatsächlich vermietet oder zur Vermietung angeboten und bereitgehalten worden ist (der Vermietung zuzurechnende Leerstandszeiten), nicht dagegen die auf die Zeiten der nicht steuerbaren Nutzung entfallenden Aufwendungen (etwa Zeiten der Selbstnutzung oder der fehlenden Nutzungsmöglichkeit; vgl. BFH-Urteil vom 8. Januar 2019 IX R 37/17, BFH/NV 2019, 390 m.w.N.).
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