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   BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98   

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https://dejure.org/2003,3811
BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98 (https://dejure.org/2003,3811)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2003 - IX R 44/98 (https://dejure.org/2003,3811)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - IX R 44/98 (https://dejure.org/2003,3811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1; ; FGO § 107; ; FGO § 107 Abs. 1; ; FGO § 100; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 121; ; BGB § 1093

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 9 § 21
    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch

  • datenbank.nwb.de

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrags zwischen nahen Angehörigen bei fortbestehendem dinglichem Wohnungsrecht des Mieters am Mietobjekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 107 FGO; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts gemäß § 42 AO bei Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen ; Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrags unter Angehörigen trotz ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 120 Abs 1, FGO § 107, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Grundstücksübertragung; Mietverhältnis; Tauschgeschäft; Vorweggenommene Erbfolge; Wohnungsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
    a) Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung: BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214, vom 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFHE 201, 246, BStBl II 2003, 509, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214).

  • BFH, 21.02.1991 - IX R 265/87

    Der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung der Bebauung und Bestellung

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
    Der Senat weicht mit dieser Auslegung des Übertragungsvertrages nicht von seiner Entscheidung vom 21. Februar 1991 IX R 265/87 (BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718) ab; der Sachverhalt jener Entscheidung unterscheidet sich wesentlich von den hier zu beurteilenden tatsächlichen Umständen.

    Während Gegenstand der Entscheidung in BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718 ein in Leistung und Gegenleistung ausgewogener Übergabevertrag mit ausdrücklich vereinbarter unentgeltlicher Überlassung der vom Erwerber zu errichtenden Wohnung war und deshalb als Anschaffungsvorgang gewertet wurde, sollte die Klägerin im Streitfall nach den ausdrücklich getroffenen und tatsächlich umgesetzten Vereinbarungen für die Überlassung der von ihr zu errichtenden Wohnung eine angemessene Miete erhalten.

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
    Über dieselbe Wohnung kann ein Mietvertrag und gleichzeitig oder auch nachträglich ein dingliches Nutzungsrecht bestellt werden (Entscheidungen des BGH vom 25. Januar 1974 V ZR 68/72, Der Deutsche Rechtspfleger 1974, 187; vom 10. Mai 1968 V ZR 221/64, Betriebs-Berater 1968, 767; vom 13. November 1998 V ZR 29/98, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1999, 404; Schön, Der Nießbrauch an Sachen, S. 372 f.; Rothe in Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des BGH, § 1093 Rn. 5).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
    Angesichts dieser Umstände ist die tatsächliche Würdigung des FG, die Grundstücksübertragung sei als unentgeltliche Zuwendung im Wege vorweggenommener Erbfolge anzusehen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteil vom 13. November 1996 X R 186/93, BFH/NV 1997, 344) revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
    d) Im Übrigen ist der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Mietvertrag steuerrechtlich anzuerkennen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht; dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
    d) Im Übrigen ist der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Mietvertrag steuerrechtlich anzuerkennen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht; dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 14.01.2003 - IX R 5/00

    Wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
    a) Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung: BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214, vom 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFHE 201, 246, BStBl II 2003, 509, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.1992 - IX R 152/89

    Verteilung von im Entstehungsjahr nicht abgezogenen Werbungskosten auf Folgejahre

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
    Sie führt zwar aus verfahrensrechtlichen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung, weil sich während des Revisionsverfahrens der angefochtene Verwaltungsakt, über dessen Rechtmäßigkeit das FG entschieden hat, geändert hat (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei

  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

  • BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92

    Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache

  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

  • BFH, 26.02.2002 - X R 44/00

    Revisionsverfahren; Änderungsbescheid; Verböserung im Einspruchsverfahren

  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 128/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene GmbH-Beteiligung sind in vollem Umfang

  • BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94

    Unrechte einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • BGH, 25.01.1974 - V ZR 68/72
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94

    Vorweggenommene Erbfolge: Auslegung von Vereinbarungen

  • BFH, 13.11.1996 - X R 186/93

    Vorkostenabzug bei unentgeltlichem Erwerb

  • BFH, 23.01.1969 - IV R 36/68

    Vorliegen eines Liebhabereibetriebs bei Dauerverlusten aus der Enwicklung eines

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 2/86

    Aufhebung eines Urteils, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt, über dessen

  • BFH, 12.01.1993 - IV R 86/91

    Berichtigung bei einer Unrichtigkeit durch eine offenbare Auslassung im Tenor

  • BFH, 29.11.1996 - IX B 80/96

    Steuerliche Behandlung eines entgeltlich bestellten Wohnungsrechts

  • BFH, 22.03.2016 - VIII B 130/14

    Urteilsberichtigung

    Zwar wird vom BFH zum Teil auch von einer "übergehenden Zuständigkeit" gesprochen (BFH-Urteile vom 10. Dezember 2003 IX R 44/98, BFH/NV 2004, 1265; vom 9. Mai 2012 I R 91/10, BFH/NV 2012, 2004, Rz 13).

    Die Entscheidung in BFH/NV 2012, 2004 zitiert allerdings die Entscheidung in BFH/NV 2004, 1265, die auf das BFH-Urteil vom 23. Januar 1969 IV R 36/68 (BFHE 95, 97, BStBl II 1969, 340) Bezug nimmt.

  • BFH, 21.05.2010 - IV R 35/09

    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur

    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist für die Entscheidung über den Berichtigungsantrag zuständig, da gegen das Urteil Revision eingelegt worden ist (BFH-Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 44/98, BFH/NV 2004, 1265).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 11/06

    Betriebsaufgabe - kurzer Abwicklungszeitraum - nachträgliche Abänderung des

    Die berichtigte Fassung tritt an die Stelle der ursprünglichen Fassung und ist allein maßgeblich für die Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 44/98, BFH/NV 2004, 1265, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2017 - X B 106/16

    Berichtigung eines finanzgerichtlichen Urteils durch den BFH

    Die berichtigte Fassung tritt an die Stelle der ursprünglichen Fassung und ist allein maßgeblich für die Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 44/98, BFH/NV 2004, 1265, m.w.N., unter II.2.).
  • FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94

    Übertragung eines Zweifamilienhauses und Rückanmietung

    Außerdem sind zu dieser Frage bereits die Revisionen IX R 7/98, IX R 8/98 und IX R 44/98 bei dem BFH anhängig.
  • FG Düsseldorf, 23.04.2008 - 2 K 2716/06

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen;

    Über dieselbe Wohnung kann ein Mietvertrag abgeschlossen und gleichzeitig oder auch nachträglich ein dingliches Nutzungsrecht bestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 44/98, BFH/NV 2004, 1265 m. w. N. der Rspr. des BFH).
  • BSG, 24.05.2007 - B 5 R 240/06 B
    1 1. Der erkennende Senat ist für die Berichtigung des Berufungsurteils in entsprechender Anwendung des § 138 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zuständig, da der Rechtsstreit vor dem Bundessozialgericht (BSG) rechtshängig ist (vgl BSGE 46, 34 = SozR 1500 § 138 Nr. 3; BFH/NV 2004, 1265 jeweils mwN).
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