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   BGH, 12.04.2018 - IX ZB 60/16   

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https://dejure.org/2018,16403
BGH, 12.04.2018 - IX ZB 60/16 (https://dejure.org/2018,16403)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2018 - IX ZB 60/16 (https://dejure.org/2018,16403)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2018 - IX ZB 60/16 (https://dejure.org/2018,16403)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 35 Abs. 2, § ... 295 Abs. 2 InsO, § 97 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ 6, 289 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO, Art. 103h Satz 1 EGInsO, § 20 Abs. 1, § 97 Abs. 2 InsO, § 35 Abs. 2 Satz 2, § 35 Abs. 2 InsO, § 35 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 5 ZPO, § 289 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 5 Abs. 2 InsO, § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 5 Abs. 2 Satz 3, § 9 InsO, § 290 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 InsO, § 290 Abs. 2 Satz 1 InsO

  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Schuldners aus einer mit dem Insolvenzverwalter getroffenen, nicht auf die gesetzlichen Pflichten beschränkten Vereinbarung über die nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners an die Insolvenzmasse abzuführenden Zahlungen; Zahlungen eines ...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Abrenzung von gesetzlichen und vertraglichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Rahmen eines RSB-Versagungsverfahrens

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners bei Nichterfüllung vertraglich übernommener Zahlungspflichten an die Insolvenzmasse; Verpflichtung zu Zahlungen an die Insolvenzmasse nach Maßgabe ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Schuldnerpflichten nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Schuldners aus einer mit dem Insolvenzverwalter getroffenen, nicht auf die gesetzlichen Pflichten beschränkten Vereinbarung über die nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners an die Insolvenzmasse abzuführenden Zahlungen; Zahlungen eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten bei selbstständiger Tätigkeit des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1139
  • MDR 2018, 1083
  • NZI 2018, 702
  • WM 2018, 1224
  • DB 2018, 1588
  • Rpfleger 2018, 566
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.2015 - IX ZB 59/14

    Restschuldbefreiung: Pflicht des Schuldners zur Zahlung einer Entschädigung für

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - IX ZB 60/16
    Gemeint sind nach der Begründung des Gesetzesentwurfs (BT-Drucks. 12/2443, S. 190 f) und nach dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in erster Linie die Pflichten des Schuldners nach § 20 Abs. 1 und § 97 InsO (BGH, Beschluss vom 19. November 2015 - IX ZB 59/14, ZInsO 2016, 34 Rn. 10).

    Leistet der Schuldner diese Zahlungen nicht, verletzt er ebenfalls die ihm nach § 97 Abs. 2 InsO obliegende Mitwirkungspflicht und verwirklicht den Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10, ZInsO 2013, 1586 Rn. 20; vom 19. November 2015, aaO).

    Schuldner und Insolvenzgläubiger sollen von vorneherein wissen, unter welchen Bedingungen Restschuldbefreiung erteilt oder versagt werden kann, damit sie die Folgen bestimmter Verhaltensweisen erkennen und vorausberechnen können (BGH, Beschluss vom 19. November 2015 - IX ZB 59/14, ZInsO 2016, 34 Rn. 13).

  • BGH, 13.06.2013 - IX ZB 38/10

    Insolvenz eines selbstständig tätigen Schuldners: Pflicht zur Aufnahme eines

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - IX ZB 60/16
    Leistet der Schuldner diese Zahlungen nicht, verletzt er ebenfalls die ihm nach § 97 Abs. 2 InsO obliegende Mitwirkungspflicht und verwirklicht den Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10, ZInsO 2013, 1586 Rn. 20; vom 19. November 2015, aaO).

    Grundlage der abzuführenden Beträge ist der durch die selbständige Tätigkeit erzielte Gewinn, Maßstab aber das fiktive Nettoeinkommen aus einer angemessenen abhängigen Beschäftigung (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10, ZInsO 2013, 1586 Rn. 16 f).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - IX ZB 60/16
    Die Zurückverweisung erfolgt an das Insolvenzgericht, weil das Beschwerdegericht vernünftigerweise ebenso verfahren wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f).
  • BGH, 08.03.2018 - IX ZB 12/16

    Anordnung des schriftlichen Verfahrens zur Anhörung der Verfahrensbeteiligten zum

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - IX ZB 60/16
    Ein wirksamer Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann dann von einem Insolvenzgläubiger nur im Rahmen dieses Verfahrens gestellt werden (BGH, Beschluss vom 8. März 2018 - IX ZB 12/16, zVb Rn. 10).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZB 33/07

    Zulässigkeit des Setzens einer Frist zur Nachholung der Glaubhaftmachung eines im

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - IX ZB 60/16
    Die Pflicht zur Glaubhaftmachung soll verhindern, dass das Insolvenzgericht auf bloße Vermutungen gestützte aufwendige Ermittlungen führen muss (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2005 - IX ZB 33/07, WM 2005, 1294, Rn. 5).
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - IX ZB 60/16
    Verpflichtungen, die der Schuldner in einer Vereinbarung mit dem Verwalter übernommen hat, begründen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten "nach diesem Gesetz" im Sinne von § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO; die Verletzung solcher Pflichten rechtfertigt es nicht, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen (BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 388/02, ZInsO 2003, 413, 416).
  • BGH, 12.10.2023 - IX ZR 162/22

    Ausüben einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen selbständigen Tätigkeit durch

    Im Zusammenhang mit der Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Verletzung der Obliegenheit nach § 295 Abs. 2 InsO aF geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass nur eine dem Schuldner mögliche abhängige Tätigkeit angemessen im Sinne des § 295 Abs. 2 InsO aF ist (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1338 Rn. 6; vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, WM 2012, 1638 Rn. 9; vom 26. Februar 2013 - IX ZB 165/11, WM 2013, 579 Rn. 7; vom 12. April 2018 - IX ZB 60/16, WM 2018, 1224 Rn. 11).

    Es kommt danach allein darauf an, ob die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - IX ZB 60/16, WM 2018, 1224 Rn. 11; vgl. auch Jaeger/Preuß, InsO, 2020, § 295 Rn. 35 ff).

    So hat der Senat bereits entschieden, dass ein Schuldner, der eine vom Insolvenzverwalter freigegebene selbständige Tätigkeit ausübt, zu Zahlungen an die Insolvenzmasse nach Maßgabe eines angemessenen abhängigen Dienstverhältnisses verpflichtet sein kann, auch wenn er bereits das Renteneintrittsalter erreicht hat und wegen seines Alters nicht mehr verpflichtet ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - IX ZB 60/16, WM 2018, 1224 Rn. 11).

  • BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21

    Insolvenzverfahren: Entnahme des unpfändbaren Betrags bei Freigabe der

    Dies kann auch im schriftlichen Verfahren nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - IX ZB 60/16, WM 2018, 1224 Rn. 17).

    Leistet der Schuldner diese Zahlungen nicht, verletzt er die ihm nach § 97 Abs. 2 InsO obliegende Mitwirkungspflicht und verwirklicht den Versagungstatbestand des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO (BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - IX ZB 60/16, WM 2018, 1224 Rn. 7 mwN).

  • BVerfG, 29.07.2022 - 2 BvR 1154/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Restschuldbefreiung wegen

    Nachdem das Landgericht mit Schreiben vom 22. April 2021 mitteilte, dass der Schriftsatz vom 15. April 2021 erst nach Beschlussfassung eingegangen sei, nahm der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 3. Mai 2021 nochmals zu dem Vorgang Stellung und wies insbesondere auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 8. März 2018 - IX ZB 12/16 - sowie vom 12. April 2018 - IX ZB 60/16 - hin.

    Diese Vorgehensweise wurde sodann durch den Bundesgerichtshof im Beschluss vom 12. April 2018 - IX ZB 60/16 -, juris, Rn. 17 bestätigt.

  • LG Ellwangen/Jagst, 19.04.2024 - 1 T 27/24

    Zur Zusammenrechnung von Einkommen nach § 850e Nr. 2 ZPO

    Die vom Beschwerdeführer zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - IX ZB 60/16, NZI 2018, 702; Beschluss vom 12.10.2023 - IX ZR 162/22, NZI 2024, 124) befasst sich nicht mit der Zusammenrechnung von Einkünften nach § 850e Nr. 2 ZPO.
  • AG Mannheim, 18.07.2019 - 4 IN 1331/19

    Restschuldbefreiung im Zweitverfahren über das freigegebene Vermögen aus der

    Ein Selbstständiger hat daher nach der Freigabe seiner Tätigkeit den tatsächlich erzielten Gewinn aus seiner selbstständigen Tätigkeit oberhalb des pfändbaren Betrags (teilweise) abzuführen (vgl. BGH Beschl. v. 12.4.2018 - IX ZB 60/16 Rn. 11; MüKoInsO/Peters, 4. Aufl. 2019, InsO § 35 Rn. 59; Uhlenbruck/Hirte/Praß, 15. Aufl. 2019, InsO § 35 Rn. 105).
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