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   BGH, 23.08.2017 - XII ZR 29/17   

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https://dejure.org/2017,37948
BGH, 23.08.2017 - XII ZR 29/17 (https://dejure.org/2017,37948)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2017 - XII ZR 29/17 (https://dejure.org/2017,37948)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2017 - XII ZR 29/17 (https://dejure.org/2017,37948)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 104 BGB, § 566 Abs 1 BGB, § 578 BGB, § 925 BGB
    Gehörsverletzung durch das Erstgericht und das Berufungsgericht im Räumungsrechtsstreit gegen den Grundstücksmieter: Widersprüchliche Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit des das Grundstückseigentum übertragenden Eigentümers

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, §§ 522 Abs. 3, 544 ZPO, §§ 544 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO, 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 566 Abs. 1, 578 BGB, §§ 566, 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB, § 570 BGB, § 242 BGB, § 566 BGB

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise; Fehlende Kenntnisnahme des streitigen Vorbringens der Parteien durch das Gericht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 566 Abs. 1, § 578
    Verletzung rechtlichen Gehörs mangels eindeutiger gerichtlicher Feststellungen zur streitigen Geschäftsfähigkeit eines sein Eigentum übertragenden Grundstückeigentümers

  • rewis.io

    Gehörsverletzung durch das Erstgericht und das Berufungsgericht im Räumungsrechtsstreit gegen den Grundstücksmieter: Widersprüchliche Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit des das Grundstückseigentum übertragenden Eigentümers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise; Fehlende Kenntnisnahme des streitigen Vorbringens der Parteien durch das Gericht

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise; Fehlende Kenntnisnahme des streitigen Vorbringens der Parteien durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Widersprüchliche Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit des das Grundstückseigentum übertragenden Eigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 301/11

    Berufungsverfahren: Gehörsverletzung bei inhaltlichem Widerspruch zwischen dem in

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - XII ZR 29/17
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt ein Gericht gegen die aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Pflicht, Parteivorbringen zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall besondere Umstände darauf hindeuten, dass erhebliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist - etwa wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (BVerfG MDR 2013, 1113 Rn. 15 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 3. Dezember 2013 - XI ZR 301/11 - NJW-RR 2014, 381 Rn. 9 mwN).

    Die widersprüchlichen Feststellungen des Landgerichts verletzen ihrerseits den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör (vgl. BGH Beschluss vom 3. Dezember 2013 - XI ZR 301/11 - NJW-RR 2014, 381 Rn. 8).

  • BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - XII ZR 29/17
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt ein Gericht gegen die aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Pflicht, Parteivorbringen zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall besondere Umstände darauf hindeuten, dass erhebliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist - etwa wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (BVerfG MDR 2013, 1113 Rn. 15 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 3. Dezember 2013 - XI ZR 301/11 - NJW-RR 2014, 381 Rn. 9 mwN).
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