Rechtsprechung
   BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29102
BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B (https://dejure.org/2014,29102)
BSG, Entscheidung vom 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B (https://dejure.org/2014,29102)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - B 12 KR 67/13 B (https://dejure.org/2014,29102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,29102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, Art 103 Abs 1 GG, § 62 SGG, § 110 Abs 1 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten - Zugang zu den dienstlichen Äußerungen vor einer Entscheidung über einen abgelehnten Richter - Anordnung des ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten - Zugang zu den dienstlichen Äußerungen vor einer Entscheidung über einen abgelehnten Richter - Anordnung des ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten - Zugang zu den dienstlichen Äußerungen vor einer Entscheidung über einen abgelehnten Richter - Anordnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 35/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten ist dann ohne Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs möglich, wenn dieser in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt und entschieden werden kann (BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 35/11 B - Juris RdNr 6 mwN).

    Weitere Voraussetzung für eine zulässige Gehörsrüge ist jedoch die Darlegung, dass der Beteiligte seinerseits alles getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 35/11 B - Juris RdNr 7 mwN; stRspr) .

  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Solange aber ein Termin zur mündlichen Verhandlung vom Gericht nicht aufgehoben worden ist, dürfen und müssen die Beteiligten davon ausgehen, dass der Termin auch stattfindet (vgl BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - Juris RdNr 8) .

    Denn solange der Termin nicht aufgehoben war, musste der Bevollmächtigte mit seiner Durchführung rechnen und vorsorglich zum Termin erscheinen, um die Rechte des Klägers vertreten zu können (vgl BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - Juris RdNr 8) .

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Sollte der Kläger darüber hinaus noch eine Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) rügen wollen, benennt er jedenfalls keinen Beweisantrag, den er im Berufungsverfahren gestellt und bis zuletzt aufrechterhalten hat (vgl dazu allgemein BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5) .
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Sollte der Kläger darüber hinaus noch eine Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) rügen wollen, benennt er jedenfalls keinen Beweisantrag, den er im Berufungsverfahren gestellt und bis zuletzt aufrechterhalten hat (vgl dazu allgemein BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5) .
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Zwar verletzt ein Gericht Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es sich bei seiner Entscheidung über die Ablehnung eines Richters allein auf eine dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters stützt, die die Verfahrensbeteiligten nicht kennen, weil es seiner Entscheidung dann Feststellungen zugrunde legt, zu denen rechtliches Gehör nicht gewährt wurde (vgl BVerfGE 24, 56, 61 f; 89, 28, 36) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Zwar ist dem ablehnenden Beteiligten vor einer Entscheidung über den abgelehnten Richter zu dessen dienstlichen Äußerung (vgl § 60 Abs. 1 SGG iVm § 44 Abs. 3 ZPO) grundsätzlich Gehör zu gewähren (zu den möglichen Ausnahmen vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 12 ; Keller, aaO, § 60 RdNr 11c; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl 2013, § 46 RdNr 1, jeweils mwN) .
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Das die abgelehnten Richter treffende Handlungsverbot nach § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 Abs. 1 ZPO bewirkt lediglich, dass der abgelehnte Richter an weiteren Verfahrensschritten bis zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht mitwirken darf, und zwar ab Eingang bis zu dessen rechtskräftiger Erledigung (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 17 RdNr 17 mwN) , und dass eine Endentscheidung in der Sache erst nach Bescheidung des Ablehnungsgesuchs ergehen darf (vgl BGH vom 21.6.2007 - V ZB 3/07 - MDR 2008, 111; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 60 RdNr 13a) .
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Ein iS des § 227 Abs. 1 S 1 ZPO (iVm § 202 S 1 SGG) ordnungsgemäß gestellter Antrag auf Terminsverlegung mit einem hinreichend substantiiert geltend gemachten Terminsverlegungsgrund begründet grundsätzlich eine entsprechende Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 2; BSG vom 28.4.1999 - B 6 KA 40/98 R - Juris RdNr 16; BSG vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R - Juris RdNr 11) .
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 5/02 R

    Einseitige mündliche Verhandlung - Erkrankung des Klägers - Terminsverlegung -

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Ein iS des § 227 Abs. 1 S 1 ZPO (iVm § 202 S 1 SGG) ordnungsgemäß gestellter Antrag auf Terminsverlegung mit einem hinreichend substantiiert geltend gemachten Terminsverlegungsgrund begründet grundsätzlich eine entsprechende Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 2; BSG vom 28.4.1999 - B 6 KA 40/98 R - Juris RdNr 16; BSG vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R - Juris RdNr 11) .
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Zwar verletzt ein Gericht Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es sich bei seiner Entscheidung über die Ablehnung eines Richters allein auf eine dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters stützt, die die Verfahrensbeteiligten nicht kennen, weil es seiner Entscheidung dann Feststellungen zugrunde legt, zu denen rechtliches Gehör nicht gewährt wurde (vgl BVerfGE 24, 56, 61 f; 89, 28, 36) .
  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 40/98 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrags -

  • BSG, 30.06.2008 - B 2 U 1/08 RH

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - LSG - Beifügung einer

  • BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 19/60

    Erstattung der Kosten der Behandlung von Versicherten durch Krankenhäuser in

  • LSG Thüringen, 28.03.2007 - L 1 U 809/02

    Ablehnung einer Terminsverlegung und Rechtsmissbräuchlichkeit von

  • BSG, 29.11.1955 - 1 RA 15/54
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 3470/15

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des

    Trotz Ausbleibens der Beigeladenen zu 3 im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 13. September 2018 konnte der Senat verhandeln und entscheiden, da diese in der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20. Juni 2018 (deren Empfang bestätigt am 22. Juni 2018) darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle des Ausbleibens von Beteiligten verhandelt und entschieden werden kann (vgl. § 110 Abs. 1 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes und hierzu Bundessozialgericht , Beschluss vom 26. Juni 2014 - B 12 KR 67/13 B - ; BSG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - B 13 R 34/16 BH - ).
  • BSG, 20.02.2024 - B 1 KR 56/23 BH
    Eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten ist ohne Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs möglich, wenn dieser in der Ladung darauf hingewiesen worden ist (vgl § 126 SGG) , dass auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt und entschieden werden kann (BSG vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 22.06.2015 - B 9 SB 72/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit -

    Entsprechendes gilt zu Frage 2 zu den in der Rechtsprechung anerkannten Gründen für eine Terminverlegung ( vgl zB BSG Beschluss vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - Juris RdNr 7 ff, zum Fehlen eines wichtigen Grundes selbst bei Terminüberschneidung Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl, § 227 RdNr 23 mwN) , zu Frage 3 zur Mitwirkungsobliegenheit Beteiligter bei der Anordnung von Begutachtungen durch medizinische Sachverständige (vgl § 103 S 1 Halbs 2 SGG, hierzu zB BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/13 B - Juris RdNr 13 mwN) , zu Frage 4 zu den Grenzen der Entscheidung durch Gerichtsbescheid (vgl § 105 SGG; hierzu Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 105 RdNr 8 mwN) sowie zu Frage 5 und 6 zu den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Feststellung des GdB nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (vgl etwa BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 16 ff) .

    Der allgemeine Hinweis darauf, dass eine nähere inhaltliche Prüfung zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch benötigt worden sei, ermöglicht keine konkrete Schlüssigkeitsprüfung ( zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs, das allein den Zweck verfolgt, eine abgelehnte Terminsverlegung zu erzwingen vgl BSG Beschluss vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - Juris RdNr 7 ff mwN) .

    Auch das Ablehnungsgesuch bezeichnet keinen erheblichen Grund für eine Terminverlegung ( zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs, das allein den Zweck verfolgt, eine abgelehnte Terminverlegung zu erzwingen vgl BSG Beschluss vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - Juris RdNr 7 ff) , sondern hat lediglich zur Folge, dass der abgelehnte Richter bis zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch an weiteren Verfahrensschritten nicht mitwirken darf (vgl BSG Beschluss vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - Juris RdNr 9 mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht