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   BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19   

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https://dejure.org/2022,10799
BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19 (https://dejure.org/2022,10799)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19 (https://dejure.org/2022,10799)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2022 - 1 BvR 1187/19 (https://dejure.org/2022,10799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur "Lebensverlängerung als Schaden" verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 90 BVerfGG, § 253 Abs 2 BGB, Art 8 MRK
    Nichtannahmebeschluss: Urteil des BGH zur "Lebensverlängerung als Schaden" (02.04.2019, VI ZR 13/18, BGHZ 221, 352) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Verfassungsbeschwerde teils unzulässig sowie in der Sache erfolglos

  • Wolters Kluwer

    Lebensverlängerung durch Behandlung eines dementen Schmerzpatienten als Schaden

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Urteil des BGH zur "Lebensverlängerung als Schaden" (02.04.2019, VI ZR 13/18, BGHZ 221, 352) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Verfassungsbeschwerde teils unzulässig sowie in der Sache erfolglos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lebensverlängerung durch Behandlung eines dementen Schmerzpatienten als Schaden

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Urteil des BGH zur "Lebensverlängerung als Schaden" (02.04.2019, VI ZR 13/18, BGHZ 221, 352) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Verfassungsbeschwerde teils unzulässig sowie in der Sache erfolglos

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lebensverlängerung als Schaden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld für leidvolle Lebensverlängerung der Eltern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 356
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19
    Daher erledigt sich eine Verfassungsbeschwerde im Regelfall, wenn der Beschwerdeführer verstirbt (BVerfGE 153, 182 m.w.N.).

    Denn die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden, ist von existentieller Bedeutung für die Persönlichkeit, Ausfluss des eigenen Selbstverständnisses und grundlegender Ausdruck der zu Selbstbestimmung und Eigenverantwortung fähigen Person (vgl. BVerfGE 153, 182 - Suizidhilfe).

    Die Schutzpflicht für das Leben erhält gegenüber dem Freiheitsrecht wiederum den Vorrang, wo Menschen Einflüssen ausgeliefert sind, die ihre Selbstbestimmung über das eigene Leben gefährden (vgl. BVerfGE 153, 182 ).

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19
    Doch hat der Bundesgerichtshof selbst ausdrücklich dargelegt, welche Unterschiede zwischen diesen bestünden und welche Besonderheiten hier zu berücksichtigen seien, und die Rechtsprechung aus dem sogenannten Röteln-Fall (BGHZ 86, 240) fortgesetzt.

    Die Parallele zu früheren Entscheidungen - insbesondere zu dem Urteil im "Röteln-Fall" vom 18. Januar 1983, BGHZ 86, 240 - liegt darin, dass weder ein Kind aus der eigenen Existenz Schadensersatzansprüche herleiten kann noch der Erbe aus dem Leid des verstorbenen Vaters.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19
    Auch eine Rechtsnachfolge in das Verfahren kommt für höchstpersönliche Rechte nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
  • BGH, 02.04.2019 - VI ZR 13/18

    Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19
    Ihr Gegenstand ist vor allem die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur "Lebensverlängerung als Schaden" (Urteil vom 2. April 2019 - VI ZR 13/18 -).
  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19
    Der Schutzauftrag des Staates zugunsten des Lebens (vgl. BVerfGE 142, 313 m.w.N.) endet aber dort, wo das Selbstbestimmungsrecht beginnt.
  • EGMR, 05.06.2015 - 46043/14

    Schutzpflichten gegenüber dem Leben eines Patienten mit apallischem Syndrom bei

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19
    Hier ist auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen, dass der verstorbene Vater des Beschwerdeführers zu Lebzeiten weder geäußert hat noch als sein Wille ermittelt wurde, sein Leben beenden zu wollen (dazu EGMR , Lambert v. Frankreich, Urteil vom 5. Juni 2015, Nr. 46043/14, §§ 178 ff.).
  • EGMR, 19.07.2012 - 497/09

    Mangelnde Prüfung der Klage / des Rechtsmittels des Ehemanns einer sterbewilligen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19
    Das ist nur dann anders, wenn Beschwerdeführende selbst und im eigenen Interesse am Ausgangsverfahren beteiligt waren (vgl. EGMR, Koch v. Deutschland, Urteil vom 19. Juli 2012, Nr. 497/09, §§ 47 ff., 54).
  • EGMR, 26.10.2000 - 48335/99

    SANLES SANLES contre l'ESPAGNE

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19
    Die höchstpersönlichen Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention aus Art. 8 EMRK sind ebenfalls nicht übertragbar; Beschwerden können daher nach dem Tod grundsätzlich auch nicht von engen Verwandten oder Erben verfolgt werden (vgl. EGMR, Sanles Sanles v. Spanien, Urteil vom 26. Oktober 2000, Nr. 48335/99).
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