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   BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05   

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https://dejure.org/2006,304
BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05 (https://dejure.org/2006,304)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2006 - 8 C 13.05 (https://dejure.org/2006,304)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 8 C 13.05 (https://dejure.org/2006,304)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 20 a, Art. 28 Abs. 2; GO Schleswig-Holstein § 17; EGV Art. 28, 49, 82, 86
    Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz; Bestimmtheit; Verhältnismäßigkeit; Staatsziel Umweltschutz; Umweltschutz; Staatsziel; Kraft-Wärme-Kopplung; Geeignetheit; Erforderlichkeit; Angemessenheit; Zumutbarkeit; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Angemessenheit; Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiungstatbestände; Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erforderlichkeit; Ermächtigungsgrundlage; Europarecht; Fernwärme; Geeignetheit; Klimaschutz; Kraft-Wärme-Kopplung; Staatsziel; Staatsziel Umweltschutz; ...

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung wegen Klimaschutz bundesrechtlich zulässig

  • nomos.de PDF, S. 30 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Klimaschutz durch kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang

  • Wolters Kluwer

    Befreiungsmöglichkeiten von einem durch Satzung festgelegten Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung; Reichweite der Bindungswirkung von Staatszielbestimmungen; Befugnis des Gesetzgebers zur Zuweisung von Aufgaben an die Gemeinden über den ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1... ; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 20 a; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; GO Schleswig-Holstein § 17; ; EGV Art. 28; ; EGV Art. 49; ; EGV Art. 82; ; EGV Art. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßiger Anschluss- und Benutzungszwang für öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anschluss- und Benutzungszwang wegen Klimaschutz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang (Fernwärme) aus Gründen des Klimaschutzes mit Bundes- und Europarecht vereinbar

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Anschluss- und Benutzungszwang und Klimaschutz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Firma will Bürogebäude nicht mit Fernwärme heizen - Kommunaler Anschlusszwang ist berechtigt: Klimaschutz

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anschlusszwang an öffentliche Fernwärmeversorgung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.1.2006)

    Bestätigt Zwangsanschluss an Fernwärme // Klimaschutz kann zulässiges Ziel der Kommunen sein

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 30 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Klimaschutz durch kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anschluss- und Benutzungszwang bei Fernwärme

  • forumz.de (Kurzanmerkung)

    Klimaschutz durch kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fernwärmeversorgung: Anschluss- und Benutzungszwang wegen Klimaschutzes? (IBR 2006, 471)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 125, 68
  • NJW 2006, 2059 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 690
  • NZBau 2006, 500
  • DVBl 2006, 781
  • BauR 2006, 1027
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05
    2 Abs. 1 GG schützt jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (BVerfGE 80, 137 ).

    Die allgemeine Handlungsfreiheit steht unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfGE 80, 137 ).

    Jede Einschränkung des Grundrechts muss in materieller Hinsicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfGE 75, 108 ; 80, 137 ; 90, 145 ).

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05
    b) Unabhängig davon, ob sich der Anschluss- und Benutzungszwang qualitativ als eine Beeinträchtigung der Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 ff. EG) darstellt, wäre ein Eingriff der vorliegenden Art mit geringer Wirkung auf das Gemeinschaftsrecht aus den gewichtigen Gründen des Umweltschutzes gerechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2001 - Rs.C-379/98, PreussenElektra - Slg. 2001, I-02099 DVBl 2001, 633 ).

    Im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse im Sinne des EG-Rechts liegt auch die Wärmeversorgung aus Gründen des Umweltschutzes (EuGH, Urteil vom 13. März 2001 - Rs.C-379/98, PreussenElektra - a.a.O. Rn. 72 f.), sodass eine unterstellte Beeinträchtigung der Vorschriften des freien Wettbewerbs gerechtfertigt ist.

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05
    Die theoretische Möglichkeit einer Verdrängung ausländischer Konkurrenten genügt hierfür nicht; sie muss im konkreten Fall praktisch werden (EuGH, Urteil vom 23. April 1991 - Rs.C-41/90, Höfner und Elser - Slg. 1991, I-2010 ).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Zwar sind Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, der für die Übertragung rechtsetzender Gewalt an die Exekutive gilt, und die vergleichbaren Vorschriften der Landesverfassungen auf die Verleihung autonomer Satzungsgewalt an die Gemeinden nicht anwendbar (BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2006 - BVerwG 8 C 13.05 - BVerwGE 125, 68 = Buchholz 415.1 Allg.KommunalR Nr. 156).

    Die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass gemeindlicher Satzungen, die Einschränkungen der Berufsfreiheit vorsehen, bedarf deshalb bundesverfassungsrechtlich einer Bestimmtheit grundsätzlich nur insoweit, als sich ihr zweifelsfrei entnehmen lassen muss, welchen Gegenstand die autonome Satzung betreffen und zu welchem Zweck sie erlassen werden darf (Urteile vom 9. März 1990 - BVerwG 8 C 20.88 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 117 S. 13 und vom 25. Januar 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

    Den Gemeinden ist damit durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ein grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassender Aufgabenbereich zugesichert und damit auch die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619/83 u.a. - BVerfGE 79, 127 ; auch Urteil des Senats vom 25. Januar 2006 - BVerwG 8 C 13.05 - BVerwGE 125, 68 = Buchholz 415.1 Allg. KommunalR Nr. 156).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 3.16

    Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung bei Anfertigung der Dissertation

    Dessen ungeachtet folgt aus dem Vorbehalt des Parlamentsgesetzes der Grundsatz, dass der Gesetzgeber seinen Einfluss auf den Inhalt des zu erlassenden Satzungsrechts nicht gänzlich preisgeben darf (zum Ganzen: BVerfG, Beschlüsse vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125 , vom 22. Juni 1977 - 1 BvL 23/75 - BVerfGE 45, 393 und vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. - BVerfGE 111, 191 ; BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2006 - 8 C 13.05 - BVerwGE 125, 68 Rn. 13 und vom 16. Oktober 2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 133 Rn. 26 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    Darüber hinaus unternimmt sie keinerlei Anstrengungen, im Zuge ihrer sonstigen Bauleitplanung oder durch eine Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang - vgl. zur Zulässigkeit aus Gründen des Klimaschutzes BVerwG, Urteil vom 25.1.2006 - 8 C 13.05 -, NVwZ 2006, 690, 692 f. - zumindest in der unmittelbaren Kraftwerksumgebung die Abnahme von Fernwärme zu sichern oder auszubauen.
  • BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15

    Anschluss- und Benutzungszwang; CO2-Ausstoß; Erneuerbare Energien;

    b) Ob der Anschluss- und Benutzungszwang an eine konkrete Fernwärmeeinrichtung, die nicht den Anforderungen der Nummer VIII der Anlage genügt, allerdings ein geeignetes, erforderliches und zumutbares Mittel zur Verbesserung des Klima- und Ressourcenschutzes ist, bedarf nach der Rechtsprechung des Senats zu den früher maßgeblichen landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen der Überprüfung im Einzelfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 8 C 13.05 - BVerwGE 125, 68 Rn. 25 ff.).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    Dies hat zur Folge, dass die von der Kommune für die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs herangezogenen Gründe des öffentlichen Wohls einen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft aufweisen müssen (also z. B. die örtliche Umweltsituation), grundsätzlich aber nicht allein auf Gründe des überörtlichen oder globalen Umwelt- oder Klimaschutzes gestützt werden können (hierzu BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 8 C 14.04 - DVBl. 2006, 779; vorgehend VGH BW, Urteil vom 18.03.2004 - 1 S 2261/02 - VBlBW 2004, 337; BayVGH, Urteil vom 13.01.1982 - 4 B 526/79 - BayVBl. 1982, 370; anders bei einer entsprechenden landesrechtlichen Ermächtigung: BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05 -NVwZ 2006, 690).

    Es ist in der Rechtsprechung auf Grund verschiedener Gutachten anerkannt, dass die Wärmeversorgung über Fernheizanlagen einen wesentlich geringeren CO²-Ausstoß zur Folge hat als die Verbrennung von festen Brennstoffen wie Kohle oder Holz oder in Einzelgasanlagen (hierzu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05 - a. a. O. und vorgehend OVG SH, Urteil vom 05.01.2005 - 2 LB 62/04 - zitiert nach Juris; Topp in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, Rn. 4 ff. zum KWKModG Einf.).

    So ist die Festlegung von Ausnahmen bzw. Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang in der Satzung einer Kommune nicht freigestellt, sondern insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen der Benutzer unabdingbar (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05 - a. a. O., und vom 28.04.2004 - 8 C 13.03 - Wagener, Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme, Diss. 1988, S. 130; Seewald in Steiner, a. a. O., Rn. 174, 178 m. w. Nw.; Uckel/Hauth/Hoffmann, a. a. O., Anm. 6.1, 6.3).

    Denn die Staatszielbestimmungen sind - wie das Bundesverwaltungsgericht zum Verständnis von Art. 20a GG ausgeführt hat - bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe als Auslegungs- und Abwägungshilfe zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05 - a. a. O.).

    Mit der Anordnung des Benutzungszwangs in einer Fernwärmeversorgungssatzung ohne Ausnahmeregelungen für die (Teil-)Nutzung regenerativer Energiequellen durch die bereits an die Fernwärmeversorgung angeschlossenen Grundstücke werden die Grundstücksinhaber jedenfalls in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG betroffen, weil sie keine anderen (insbesondere umweltschonenden) und ggf. kostengünstigen Alternativen zur Wärmeversorgung des Grundstücks nutzen können (hierzu ausführlich: Wagener, a. a. O., S. 125 ff., 128; Seewald in Steiner, a. a. O., Rn. 178; zur fehlenden Grundrechtsbeeinträchtigung aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bei bereits bestehendem Anschluss- und Benutzungszwang: BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05 -a. a. O.).

    Voraussetzung für eine verhältnismäßige Einschränkung des betroffenen Grundrechts der Benutzer einer Fernwärmeversorgungseinrichtung insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 GG ist, dass sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (hierzu nur BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05 - a. a. O., m. w. Nw.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 K 180/12

    Normenkontrolle einer Satzung zur Begründung eines Anschluss- und

    Zwar ist die Fernwärmeversorgung nach derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnissen bei globaler Betrachtung und unter Einbeziehung ersparter Kraftwerksleistung an anderer Stelle generell dazu geeignet, den Schadstoffausstoß beachtlich zu verringern (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. April 2008, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25. Januar 2006 - 8 C 13.05 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 5. Januar 2005 - 2 LB 62/07 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Voraussetzung hierfür ist, dass sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerwG, Urt. v. 25. Januar 2006 - 8 C 13.05 -, zit. nach JURIS).

    (3) Der Anschluss und Benutzungszwang wäre weiterhin nur dann nicht erforderlich, wenn ein gleichwirksames Mittel zur Verfügung stünde, das weniger grundrechtsbeeinträchtigend ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Januar 2006, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    BVerwG, Urteil vom 25.1.2006 - 8 C 13.05 -, juris, Rn. 19 des Langtextes (insoweit in BVerwGE 125, 68, 73, nicht abgedruckt).

    BVerwG, Urteil vom 25.1.2006 - 8 C 13.05 -, BVerwGE 125, 68 (75 f., Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    - 8 C 13.05 -, juris, Rn. 19, des Langtextes (insoweit in BVerwGE 125, 68, 73 nicht abgedruckt).

    - 8 C 13.05 -, BVerwGE 125, 68 (75 f., Rn. 29).

  • BVerwG, 15.11.2006 - 8 C 18.05

    Samtgemeindeumlage; Umlage; Finanzausgleich; Kommune; Selbstverwaltungsgarantie;

    21 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings geklärt, dass die bundesverfassungsrechtliche Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden einen grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich zusichert (zuletzt Urteil vom 25. Januar 2006 BVerwG 8 C 13.05 BVerwGE 125, 68 = NVwZ 2006, 690 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    24 2. Das Oberverwaltungsgericht hat mit seiner Auslegung und Anwendung des Landesrechts nicht gegen den bundesrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. auch hierzu das Urteil vom 25. Januar 2006 BVerwG 8 C 13.05 a.a.O.).

  • VG Freiburg, 16.06.2021 - 1 K 5140/18

    Befreiungsmöglichkeit vom Anschluss- und Benutzungszwang an die

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2022 - 5 S 947/21

    Räum- und Streupflicht; grundstücksbezogene Härte bei individuellen

  • OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05

    Verpflichtung eines Hauseigentümers zum Anschluss seines Hausgrundstücks an die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 L 180/12

    Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlusszwang; Aufgaben; Befreiung;

  • VG Gießen, 12.05.2010 - 8 K 4071/08

    Marburger Solarsatzung und Solarthermiepflicht

  • VG Schleswig, 27.08.2021 - 4 A 157/19

    Fernwärmesatzung - Anforderung an einen Befreiungstatbestand hinsichtlich

  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 4.16

    Beeinträchtigung des Wissenschaftsbetriebs; Berufsfreiheit; Bestechung von

  • VG Schleswig, 29.08.2012 - 1 A 31/12

    Verwaltungsgericht Schleswig weist Klage gegen Schließung einer Nerztierfarm ab

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2018 - 4 K 181/15

    Kein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung mangels maßgeblichen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03

    Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Baden-Württemberg

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgungseinrichtung; Verantwortung

  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 3 K 150/08

    Anschluss- und Benutzungszwang bei Installation einer Fotovoltaikanlage

  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 A 20.40019

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung, Planergänzung, Trassenwahl, Abwägung,

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 10 S 3348/08

    Anfahrtroutenregelung zu einer Deponie; Ermächtigungsgrundlage

  • VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15

    Berufsausübungsfreiheit; Datenschutz; elektronisches

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2008 - 4 K 95/07

    Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2007 - 2 L 156/05

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung

  • FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21

    Leistungsaustausch; Naturschutz; öffentliche Hand; Zuwendungen der öffentlichen

  • VG Stuttgart, 28.03.2007 - 3 K 3209/06

    Die Aufforderung an Piloten, sich aufgrund der Antiterrorgesetze einer

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