Rechtsprechung
   EuG, 14.07.2006 - T-417/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23801
EuG, 14.07.2006 - T-417/05 (https://dejure.org/2006,23801)
EuG, Entscheidung vom 14.07.2006 - T-417/05 (https://dejure.org/2006,23801)
EuG, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - T-417/05 (https://dejure.org/2006,23801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,23801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Endesa / Kommission

    Wettbewerb - Unternehmenszusammenschluss - Verordnung (EG) Nr. 139/2004 - Elektrizitätsmarkt - Entscheidung, mit der eine gemeinschaftsweite Bedeutung eines Zusammenschlusses verneint wird - Berechnung des Umsatzes - Rechnungslegungsstandards - Anpassungen - Beweislast - ...

  • EU-Kommission PDF

    Endesa / Kommission

    Wettbewerb - Unternehmenszusammenschluss - Verordnung (EG) Nr. 139/2004 - Elektrizitätsmarkt - Entscheidung, mit der eine gemeinschaftsweite Bedeutung eines Zusammenschlusses verneint wird - Berechnung des Umsatzes - Rechnungslegungsstandards - Anpassungen - Beweislast - ...

  • EU-Kommission

    Endesa / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Energie

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Endesa / Kommission

    Wettbewerb - Unternehmenszusammenschluss - Verordnung (EG) Nr. 139/2004 - Elektrizitätsmarkt - Entscheidung, mit der eine gemeinschaftsweite Bedeutung eines Zusammenschlusses verneint wird - Berechnung des Umsatzes - Rechnungslegungsstandards - Anpassungen - Beweislast - ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 25.09.2003 - C-170/02

    Schlüsselverlag J.S. Moser u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
    Insoweit ist daran zu erinnern, wie wichtig es ist, eine Kontrolle der Unternehmenszusammenschlüsse innerhalb von Fristen sicherzustellen, die sowohl mit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Verwaltung als auch mit denen des Geschäftslebens vereinbar sind (Urteil des Gerichtshofes vom 25. September 2003, Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission, C-170/02 P, Slg. 2003, I-9889, Randnr. 34).

    Wenngleich die Verordnung dies nirgends ausdrücklich vorschreibe, sei die Kommission aufgrund ihrer ausschließlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über Unternehmenszusammenschlüsse mit gemeinschaftsweiter Bedeutung verpflichtet, die zuständige Behörde zu bestimmen (Urteil Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 66).

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
    258 Was schließlich fünftens die Rüge des Ermessensmissbrauchs angeht, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31, vom 14. Mai 1998, Windpark Groothusen/Kommission, C-48/96 P, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-110/97, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
    258 Was schließlich fünftens die Rüge des Ermessensmissbrauchs angeht, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31, vom 14. Mai 1998, Windpark Groothusen/Kommission, C-48/96 P, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-110/97, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137).
  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
    258 Was schließlich fünftens die Rüge des Ermessensmissbrauchs angeht, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31, vom 14. Mai 1998, Windpark Groothusen/Kommission, C-48/96 P, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-110/97, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137).
  • EuGH, 13.07.1995 - C-156/93

    Parlament / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
    258 Was schließlich fünftens die Rüge des Ermessensmissbrauchs angeht, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31, vom 14. Mai 1998, Windpark Groothusen/Kommission, C-48/96 P, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-110/97, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137).
  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
    258 Was schließlich fünftens die Rüge des Ermessensmissbrauchs angeht, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31, vom 14. Mai 1998, Windpark Groothusen/Kommission, C-48/96 P, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-110/97, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137).
  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
    Die Verletzung dieser Rechte sei nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988, Ahlström u. a./Kommission, 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, Slg. 1988, 5193, und Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 2002, Schneider Electric/Kommission, T-310/01, Slg. 2002, II-4071) ein Nichtigkeitsgrund.
  • EuGH, 09.07.1981 - 169/80

    Gondrand

    Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
    170 Was den Grundsatz der Rechtssicherheit betreffe, so ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass dieser Grundsatz eine Regelung garantiere, die "klar und deutlich ist, damit der Abgabenpflichtige seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine Vorkehrungen treffen kann" (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Juli 1981, Gondrand Frères und Garancini, 169/80, Slg. 1981, 1931, vom 13. Februar 1996, van Es Douane Agenten, C-143/93, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27, und vom 14. April 2005, Belgien/Kommission, C-110/03, Slg. 2005, I-2801).
  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
    76 Was viertens die Rüge betrifft, dass die Kommission die Klägerin nicht voll über die von SDC vorgebrachten Argumente unterrichtet habe, ergibt sich aus der Rechtsprechung (in Analogie zu dem Urteil des Gerichts vom 1. April 1993, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, T-65/89, Slg. 1993, II-389, Randnr. 33), dass es sich bei dem Schriftverkehr mit den Mitgliedstaaten grundsätzlich um interne Unterlagen handelt, die den an dem Verfahren Beteiligten nicht übermittelt zu werden brauchen.
  • EuGH, 14.04.2005 - C-110/03

    Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 -

    Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
    170 Was den Grundsatz der Rechtssicherheit betreffe, so ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass dieser Grundsatz eine Regelung garantiere, die "klar und deutlich ist, damit der Abgabenpflichtige seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine Vorkehrungen treffen kann" (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Juli 1981, Gondrand Frères und Garancini, 169/80, Slg. 1981, 1931, vom 13. Februar 1996, van Es Douane Agenten, C-143/93, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27, und vom 14. April 2005, Belgien/Kommission, C-110/03, Slg. 2005, I-2801).
  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS

  • EuGH, 15.07.2004 - C-37/02

    Di Lenardo

  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

  • EuG, 22.10.2002 - T-310/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DURCH DIE DER

  • EuGH, 13.02.1996 - C-143/93

    Gebroeders van Es Douane Agenten / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

  • EuGH, 16.06.1994 - C-322/93

    Peugeot / Kommission

  • EuGH, 28.01.1992 - C-266/90

    Soba / Hauptzollamt Augsburg

  • EuG, 13.07.2022 - T-227/21

    Wettbewerb

    Dasselbe gilt für das Gebot des zügigen Verfahrens, das im Rahmen der Fusionskontrolle gilt und auf das sich die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil vom 14. Juli 2006, Endesa/Kommission (T-417/05, EU:T:2006:219, Rn. 209), beruft, sowie für den Schutz der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, der im letzten Satz des 34. Erwägungsgrundes der Verordnung Nr. 139/2004 angeführt wird und auf den sich die Klägerin in ihren Ausführungen ebenfalls stützt.
  • EuG, 03.12.2019 - T-607/15

    Yieh United Steel / Kommission

    Was drittens den Vorwurf der Klägerin angeht, wonach die Kommission einen Ermessensmissbrauch begangen habe, als sie sich geweigert habe, den Abzug des Werts des aufbereiteten Eisen- und Stahlschrotts von den Herstellungskosten der betroffenen Ware zuzulassen, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteil vom 14. Juli 2006, Endesa/Kommission, T-417/05, EU:T:2006:219, Rn. 258).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht