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   EuGH, 09.06.2016 - C-616/13 P   

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https://dejure.org/2016,12963
EuGH, 09.06.2016 - C-616/13 P (https://dejure.org/2016,12963)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.2016 - C-616/13 P (https://dejure.org/2016,12963)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - C-616/13 P (https://dejure.org/2016,12963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    PROAS / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG - Spanischer Straßenbaubitumenmarkt - Marktaufteilung und Preisabsprache - Überlange Dauer des Verfahrens vor dem Gericht der Europäischen Union - Überlange Dauer des Verfahrens vor der Europäischen Kommission - Rechtsmittel gegen die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    PROAS / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG - Spanischer Straßenbaubitumenmarkt - Marktaufteilung und Preisabsprache - Überlange Dauer des Verfahrens vor dem Gericht der Europäischen Union - Überlange Dauer des Verfahrens vor der Europäischen Kommission - Rechtsmittel gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    PROAS / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    PROAS / Kommission

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 16. September 2013, PROAS/Kommission (T"495/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2007) 4441 final der Kommission vom 3. Oktober 2007 in einem Verfahren nach Art. 81 EG ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Die Verletzung des Grundsatzes der Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer kann zwar die Nichtigerklärung einer am Ende eines Verwaltungsverfahrens nach Art. 101 oder Art. 102 AEUV erlassenen Entscheidung rechtfertigen, da sie auch eine Verletzung der Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens mit sich bringt, jedoch kann die Überschreitung der angemessenen Dauer eines solchen Verwaltungsverfahrens durch die Kommission, sollte sie erwiesen sein, nicht zu einer Herabsetzung der verhängten Geldbuße führen (vgl. Urteil vom 9. Juni 2016, PROAS/Kommission, C-616/13 P, EU:C:2016:415, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.01.2017 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Was die Beurteilung der überlangen Dauer des Verwaltungsverfahrens angeht, ist darauf hinzuweisen, dass die Verletzung des Grundsatzes der Einhaltung einer angemessenen Frist durch die Kommission zwar die Nichtigerklärung einer am Ende eines auf die Art. 101 und 102 AEUV gestützten Verwaltungsverfahrens ergangenen Entscheidung der Kommission rechtfertigen kann, da sie auch eine Verletzung der Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens mit sich bringt, doch kann ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Einhaltung einer angemessenen Frist - sein Vorliegen unterstellt - nicht zu einer Herabsetzung der verhängten Geldbuße führen (vgl. u. a. Urteile vom 9. Juni 2016, CEPSA/Kommission, C-608/13 P, EU:C:2016:414, Rn. 61, und vom 9. Juni 2016, PROAS/Kommission, C-616/13 P, EU:C:2016:415, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2022 - T-227/21

    Wettbewerb

    Steht dagegen nicht fest, dass die übermäßige Dauer die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen, sich wirksam zu verteidigen, beeinträchtigte, hat der Verstoß gegen den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer keine Auswirkung auf die Gültigkeit dieses Verwaltungsverfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, EU:C:2006:592, Rn. 42 und 43, vom 8. Mai 2014, Bolloré/Kommission, C-414/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:301, Rn. 84 und 85, sowie vom 9. Juni 2016, PROAS/Kommission, C-616/13 P, EU:C:2016:415, Rn. 74), sondern muss im Wege der Schadensersatzklage vor dem Gericht geahndet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2014, Bolloré/Kommission, C-414/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:301, Rn. 106 und 109).
  • EuGH, 28.01.2021 - C-466/19

    Qualcomm und Qualcomm Europe/ Kommission

    Was als Zweites den Rechtsfehler bei der Auslegung und Anwendung der auf das Urteil des Gerichts vom 18. Juni 2008, Hoechst/Kommission (T-410/03, EU:T:2008:211, Rn. 227), zurückgehenden Rechtsprechung angeht, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Verletzung des Grundsatzes der Einhaltung einer angemessenen Frist die Nichtigerklärung einer am Ende eines auf Art. 101 oder Art. 102 AEUV gestützten Verwaltungsverfahrens erlassenen Entscheidung, mit der Zuwiderhandlungen festgestellt werden, nur rechtfertigen kann, wenn erwiesen ist, dass der Verstoß die Verteidigungsrechte der betroffenen Unternehmen beeinträchtigte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, EU:C:2006:592, Rn. 42 und 43, sowie vom 9. Juni 2016, CEPSA/Kommission, C-608/13 P, EU:C:2016:414, Rn. 61, und vom 9. Juni 2016, PROAS/Kommission, C-616/13 P, EU:C:2016:415, Rn. 74).
  • EuGH, 26.01.2017 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission

    Was die Beurteilung der überlangen Dauer des Verwaltungsverfahrens angeht, ist darauf hinzuweisen, dass die Verletzung des Grundsatzes der Einhaltung einer angemessenen Frist durch die Kommission zwar die Nichtigerklärung einer am Ende eines auf die Art. 101 und 102 AEUV gestützten Verwaltungsverfahrens ergangenen Entscheidung der Kommission rechtfertigen kann, da sie auch eine Verletzung der Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens mit sich bringt, doch kann ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Einhaltung einer angemessenen Frist - sein Vorliegen unterstellt - nicht zu einer Herabsetzung der verhängten Geldbuße führen (vgl. u. a. Urteile vom 9. Juni 2016, CEPSA/Kommission, C-608/13 P, EU:C:2016:414, Rn. 61, und vom 9. Juni 2016, PROAS/Kommission, C-616/13 P, EU:C:2016:415, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.01.2017 - C-626/13

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Was die Beurteilung der überlangen Dauer des Verwaltungsverfahrens angeht, ist darauf hinzuweisen, dass die Verletzung des Grundsatzes der Einhaltung einer angemessenen Frist durch die Kommission zwar die Nichtigerklärung einer am Ende eines auf die Art. 101 und 102 AEUV gestützten Verwaltungsverfahrens ergangenen Entscheidung der Kommission rechtfertigen kann, da sie auch eine Verletzung der Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens mit sich bringt, doch kann ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Einhaltung einer angemessenen Frist - sein Vorliegen unterstellt - nicht zu einer Herabsetzung der verhängten Geldbuße führen (vgl. u. a. Urteile vom 9. Juni 2016, CEPSA/Kommission, C-608/13 P, EU:C:2016:414, Rn. 61, und vom 9. Juni 2016, PROAS/Kommission, C-616/13 P, EU:C:2016:415, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.03.2024 - C-725/22

    Nevinnomysskiy Azot und NAK "Azot"/ Kommission

    En tout état de cause, il convient de constater que, par le grief par lequel les requérantes reprochent au Tribunal d'avoir assimilé une allégation, figurant dans la plainte, relative à l'existence d'un système de double prix à des éléments de preuve qui en démontreraient l'existence, celles-ci visent, en réalité, à ce que la Cour substitue sa propre conclusion à celle à laquelle est parvenu le Tribunal, de telle sorte que ce grief est irrecevable au stade du pourvoi (voir, en ce sens, arrêt du 9 juin 2016, PROAS/Commission, C-616/13 P, EU:C:2016:415, point 52 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 26.01.2017 - C-248/15

    Maxcom / City Cycle Industries - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung

    Als Zweites ist hinsichtlich der Ablehnung des von der Kommission gestellten Antrags auf Erlass prozessleitender Maßnahmen durch das Gericht darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs grundsätzlich allein Sache des Gerichts ist, zu entscheiden, ob die ihm in den Rechtssachen, mit denen es befasst ist, vorliegenden Informationen möglicherweise einer Ergänzung bedürfen (vgl. Urteil vom 9. Juni 2016, PROAS/Kommission, C-616/13 P, EU:C:2016:415, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.07.2017 - C-505/16

    Yanukovych / Rat - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

    Viertens ist abschließend darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Anträge, die die angebliche Rechtswidrigkeit der Kostenentscheidung des Gerichts betreffen, gemäß Art. 58 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach ein nur gegen die Kostenentscheidung oder gegen die Kostenfestsetzung gerichtetes Rechtsmittel unzulässig ist, als unzulässig zurückzuweisen sind, wenn alle anderen Rechtsmittelgründe zurückgewiesen worden sind (Urteil vom 9. Juni 2016, PROAS/Kommission, C-616/13 P, EU:C:2016:415, Rn. 88, sowie Beschluss vom 12. Januar 2017, Europäischer Tier- und Naturschutz und Giesen/Kommission, C-343/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:10, Rn. 24).
  • EuGH, 26.01.2017 - C-642/13

    Villeroy & Boch - Belgium / Kommission

    Was die Beurteilung der überlangen Dauer des Verwaltungsverfahrens angeht, ist darauf hinzuweisen, dass die Verletzung des Grundsatzes der Einhaltung einer angemessenen Frist durch die Kommission zwar die Nichtigerklärung einer am Ende eines auf die Art. 101 und 102 AEUV gestützten Verwaltungsverfahrens ergangenen Entscheidung der Kommission rechtfertigen kann, da sie auch eine Verletzung der Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens mit sich bringt, doch kann ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Einhaltung einer angemessenen Frist - sein Vorliegen unterstellt - nicht zu einer Herabsetzung der verhängten Geldbuße führen (vgl. u. a. Urteile vom 9. Juni 2016, CEPSA/Kommission, C-608/13 P, EU:C:2016:414, Rn. 61, und vom 9. Juni 2016, PROAS/Kommission, C-616/13 P, EU:C:2016:415, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.11.2022 - T-655/19

    Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die

  • EuG, 12.07.2018 - T-445/14

    ABB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Stromkabel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-247/15

    Maxcom / Chin Haur Indonesia - Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping -

  • EuG, 09.11.2022 - T-667/19

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuGH, 12.01.2017 - C-343/16

    Europäischer Tier- und Naturschutz und Giesen - Rechtsmittel - Art. 181 der

  • EuG, 09.11.2022 - T-657/19

    Feralpi / Kommission

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