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   EuGH, 10.07.1986 - 149/85   

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EuGH, 10.07.1986 - 149/85 (https://dejure.org/1986,2186)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.1986 - 149/85 (https://dejure.org/1986,2186)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 149/85 (https://dejure.org/1986,2186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Wybot / Faure

    1 . VORRECHTE UND BEFREIUNGEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - MITGLIEDER DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS - IMMUNITÄT ' ' WÄHREND DER DAUER DER SITZUNGSPERIODE ' ' - BEGRIFF DER SITZUNGSPERIODE - AUSLEGUNG - KEINE HERANZIEHUNG EINES NATIONALEN RECHTS

  • EU-Kommission

    Wybot / Faure

  • Wolters Kluwer

    Immunität eines europäischen Abgeordneten; Vorrechte und Befreiungen der europäischen Gemeinschaft; Strafverfolgung eines europäischen Abgeordneten

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 22; ; EWG-Vertrag Art. 139; ; EAG-Vertrag Art. 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORRECHTE UND BEFREIUNGEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - MITGLIEDER DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS - IMMUNITÄT ' ' WÄHREND DER DAUER DER SITZUNGSPERIODE ' ' - BEGRIFF DER SITZUNGSPERIODE - AUSLEGUNG - KEINE HERANZIEHUNG EINES NATIONALEN RECHTS - [PROTOKOLL ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.05.1964 - 101/63

    Albert Wagner gegen Jean Fohrmann und Antoine Krier.

    Auszug aus EuGH, 10.07.1986 - 149/85
    Sie verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Mai 1964 in der Rechtssache 101/63 (Wagner, Slg. 1964, 419), in dem festgestellt worden ist, daß "das Europäische Parlament bis zur Schließung der jährlichen oder außerordentlichen Sitzungsperioden als in einer Sitzungsperiode befindlich anzusehen [ist], auch wenn es tatsächlich keine Sitzungen abhält".

    Wie zu der Zeit der Vorgänge, die zu der bereits erwähnten Rechtssache 101/63 geführt hätten, folge eine jährliche Sitzungsperiode des Parlaments ohne Unterbrechung der anderen.

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.07.1986 - 149/85
    Das Parlament selbst hat den Rat wenigstens bei einer Gelegenheit - vor dem Erlaß der vom Gerichtshof mit Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 (Roquette, Sig. 1980, 3333) aufgehobenen Verordnung Nr. 1293/79 durch den Rat - auf die ihm durch Artikel 139 EWG-Vertrag gegebene Möglichkeit hingewiesen, eine außerordentliche Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments zu beantragen, um die obligatorische Stellungnahme des Parlaments zu der vorgesehenen Maßnahme, die binnen sehr kurzer Frist getroffen werden mußte, einzuholen, Somit ist festzustellen, daß die oben genannten Vertragsbestimmungen für den Fall ihre Wirkung behalten, daß das Europäische Parlament - wozu es berechtigt ist - beschließt, die jährliche Sitzungsperiode früher zu schließen.
  • EuGH, 10.02.1983 - 230/81

    Luxemburg / Parlament

    Auszug aus EuGH, 10.07.1986 - 149/85
    6 Mangels einschlägiger Vertragsbestimmungen fällt deshalb die Festsetzung der Dauer der Sitzungsperioden unter die interne Organisationsgewalt, die dem Europäischen Parlament in den Artikeln 25 Absatz 1 EGKS-Vertrag, 142 Absatz 1 EWG-Vertrag und 112 Absatz 1 EAG-Vertrag zuerkannt wird; diese Bestimmungen lauten wie folgt: "Die Versammlung gibt sich ihre [EGKS-Vertrag: eine] Geschäftsordnung; hierzu sind die Stimmen der Mehrheit [EGKS-Vertrag: ist Stimmenmehrheit] ihrer Mitglieder erforderlich." Aufgrund dieser internen Organisationsgewalt ist das Europäische Parlament nach dem Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255) berechtigt, "geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sein ordnungsgemäßes Funktionieren und die Durchführung seiner Verfahren sicherzustellen".
  • EuGH, 19.12.2019 - C-502/19

    Vorrechte und Befreiungen

    Hierzu führt es aus, dass der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. Mai 1964, Wagner (101/63, EU:C:1964:28), und vom 10. Juli 1986, Wybot (149/85, EU:C:1986:310), Art. 9 Abs. 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Union ausgelegt und zum einen entschieden habe, dass der darin enthaltene Begriff "Sitzungsperiode" autonom definiert werden müsse und nicht unter Verweis auf das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten, um allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments Immunitäten während des gleichen Zeitraums zu gewährleisten, und zum anderen, dass der zeitliche Anwendungsbereich dieser Immunitäten weit zu fassen sei, so dass diese den gesamten Zeitraum, während dessen dieses Organ in ordentlichen Sitzungen tage, abdeckten.

    Hinsichtlich der den Mitgliedern des Europäischen Parlaments so gewährten Befreiungen sieht Art. 9 Abs. 1 dieses Protokolls Befreiungen vor, die ihnen gleichermaßen während der gesamten Dauer der Sitzungsperiode einer bestimmten Legislaturperiode des Europäischen Parlaments zugutekommen, selbst wenn es nicht tatsächlich tagt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 1986, Wybot, 149/85, EU:C:1986:310, Rn. 12 und 27).

    Diese Auslegung wird durch die mit dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Union verfolgten Ziele bestätigt, die, wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, darin bestehen, den Organen der Union einen vollständigen und effektiven Schutz gegen Beeinträchtigungen oder Gefährdungen ihres ordnungsgemäßen Funktionierens und ihrer Unabhängigkeit zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 1986, Wybot, 149/85, EU:C:1986:310, Rn. 12 und 22, Beschluss vom 13. Juli 1990, Zwartveld u. a., C-2/88-IMM, EU:C:1990:315, Rn. 19, sowie Urteil vom 22. März 2007, Kommission/Belgien, C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2019 - C-502/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar ergibt sich der Erwerb des Mandats der

    32 Urteil vom 10. Juli 1986, Wybot (149/85, EU:C:1986:310, Rn. 11 bis 13).

    35 Urteil vom 10. Juli 1986, Wybot (149/85, EU:C:1986:310, Tenor).

    37 Urteil vom 10. Juli 1986, Wybot (149/85, EU:C:1986:310, Rn. 25).

  • EuGH, 21.10.2008 - C-200/07

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN DIE IMMUNITÄT DER

    Da dieser Artikel keinerlei Verweis auf die nationalen Rechtsordnungen enthält, bestimmt sich der Umfang dieser Immunität somit allein nach Gemeinschaftsrecht (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juli 1986, Wybot, 149/85, Slg. 1986, 2391, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2015 - C-425/13

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Beschluss des

    Der Gerichtshof hat z. B. im Urteil Wybot (149/85, EU:C:1986:310, Rn. 23) Folgendes festgestellt: "Es bleibt zu prüfen, ob die Praxis des Europäischen Parlaments die [Vorschriften des EGKS-, des EWG- und des EAG-Vertrags, um die es in jener Rechtssache ging], nach denen nicht nur die Mehrheit der Parlamentsmitglieder, sondern auch andere Gemeinschaftsorgane, nämlich der Rat und die Kommission, die Einberufung zu einer außerordentlichen Sitzungsperiode beantragen können, nicht leerlaufen lässt.

    45 - Vgl. Urteil Wybot (149/85, EU:C:1986:310, Rn. 23).

  • BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18

    Abgeordneter; Europäisches Parlament; Immunität; Strafe; Strafverfahren;

    Die "Sitzungsperiode" im Sinne von Art. 10 Satz 1 des Protokolls erfasst regelmäßig das gesamte Jahr, auch wenn das Europäische Parlament nicht tatsächlich tagt, sodass sich hieraus ein lückenloser Immunitätsschutz für die gesamte Mandatsdauer ergibt (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 1986 - C-149/85 [ECLI:EU:C:1986:310], Wybot/Faure - Slg. 1986, 2391 Rn. 17 ff.; Eva Uppenbrink, Das Europäische Mandat - Status der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, 2004, S. 62 f. m.w.N.).
  • EuG, 27.04.2022 - T-710/21

    Roos u.a./ Parlament

    Aus der internen Organisationsgewalt des Parlaments ergibt sich nämlich, dass es befugt ist, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sein ordnungsgemäßes Funktionieren und die Durchführung seiner Verfahren sicherzustellen (Urteile vom 10. Februar 1983, Luxemburg/Parlament, 230/81, EU:C:1983:32, Rn. 38, vom 10. Juli 1986, Wybot, 149/85, EU:C:1986:310, Rn. 16, und vom 2. Oktober 2001, Martinez u. a./Parlament, T-222/99, T-327/99 und T-329/99, EU:T:2001:242, Rn. 144).
  • EuG, 17.10.1991 - T-26/89

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Disziplinarordnung -

    Das Parlament beruft sich insoweit auf die Artikel 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (ABl. L 152, S. 13) und verweist ausserdem auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 149/85 (Wybot, Slg. 1986, 2391).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1988 - 302/87

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Befugnis des

    1981, 2205; Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 149/85, Wybot, Slg. 1986, 2391; Rechtssache 131/87, Kommission/Rat, noch anhängig, siehe Beschluß vom 30. September 1987.

    - Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 270/84, Assuma Licata/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1986, 2305; Rechtssache 149/85, Wybot, a. a. O.; Urteil vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 152/82, Nisset, Slg. 1987, 223.

  • EuGH, 13.12.2012 - C-237/11

    Der Gerichtshof erklärt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments über den

    15 und 16 des Urteils vom 10. Juli 1986, Wybot (149/85, Slg. 1986, 2391), dass die Festsetzung der Dauer der Sitzungsperioden unter die interne Organisationsgewalt des Parlaments falle.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-163/10

    Generalanwalt Niilo Jääskinen erläutert die Bedeutung des Begriffs "in Ausübung

    Im Übrigen liegt dieser Ansatz der Rechtsprechung des Gerichtshofs zugrunde, u. a. Urteil vom 10. Juli 1986, Wybot (149/85, Slg. 1986, 2391, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-133/06

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2005/85/EG - Verfahren in den

  • EuG, 02.05.2000 - T-17/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ERLÄSST EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN IN

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-409/13

    Rat / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-237/11

    Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor, die Beschlüsse des

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-540/13

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1995 - C-417/93

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. - Technische

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Befugnis des

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1991 - C-284/90

    Rat der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäisches Parlament. -

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