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   EuGH, 13.09.2001 - C-375/99   

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https://dejure.org/2001,5783
EuGH, 13.09.2001 - C-375/99 (https://dejure.org/2001,5783)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2001 - C-375/99 (https://dejure.org/2001,5783)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2001 - C-375/99 (https://dejure.org/2001,5783)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahre 1996 und 1997 - Öffentliche Lagerung von Rindfleisch

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Spanien / Kommission

    Verordnung Nr. 729/70 des Rates
    1. Landwirtschaft - EAGFL - Rechnungsabschluss - Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden - Beanstandung durch den betroffenen Mitgliedstaat - Beweislast

  • EU-Kommission

    Spanien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechnungsabschluss für die Haushaltsjahre 1996 und 1997; Öffentliche Lagerung von Rindfleisch; Bei ungenügender Mitwirkung pauschale Berichtigung von 5 % auf bestimmte Haushaltsposten des MS möglich; Mindeststreitwert bei Anrufung der Schlichtungsstelle ; Es genügt, wenn ...

  • Judicialis

    Verordnung 1663/95/EWG Art. 8; ; Entscheidung 1999/603/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - EAGFL - Rechnungsabschluss - Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden - Beanstandung durch den betroffenen Mitgliedstaat - Beweislast - [Verordnung Nr. 729/70 des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 28.7.1999 über den Ausschluß bestimmter von den Mitgliedstaaten getätigter Ausgaben von der Gemeinschaftsfinanzierung - öffentliche Lagerung von Rindfleisch - Pauschalberichtigung von 5% wegen ungenügender ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.05.2000 - C-242/97

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-375/99
    Hierzu ist erstens festzustellen, dass grundsätzlich jeder Fall einzeln betrachtet werden muss, damit festgestellt werden kann, ob der fragliche Mitgliedstaat bei der Durchführung der vom EAGFL finanzierten Vorhaben die Erfordernisse des Gemeinschaftsrechts beachtet und in welchem Ausmaß er gegebenenfalls dagegen verstoßen hat (Urteil vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-242/97, Belgien/Kommission, Slg. 2000, I-3421, Randnr. 129).

    Er kann dies aber nur insoweit tun, als die angeführten Fälle im Hinblick auf sämtliche sie kennzeichnenden Umstände zumindest ähnlich gelagert sind, insbesondere hinsichtlich des Ausgabenzeitraums, der betroffenen Sektoren und der Art der gerügten Unregelmäßigkeiten (Urteil Belgien/Kommission, Randnr. 130).

    Zweitens liegt nach ständiger Rechtsprechung eine verbotene Diskriminierung nur dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass dies objektiv gerechtfertigt ist (insbes. Urteil Belgien/Kommission, Randnr. 131).

  • EuGH, 11.01.2001 - C-247/98

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-375/99
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der EAGFL nur die nach Gemeinschaftsvorschriften vorgenommenen Interventionen im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte finanziert (Urteile vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1, Randnr. 7, und vom 6. März 2001 in derRechtssache C-278/98, Niederlande/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).

    Zwar hat die Kommission das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Regeln der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte nachzuweisen (Urteile Griechenland/Kommission, Randnr. 7, und Niederlande/Kommission, Randnr. 39), doch hat die Rechtsprechung des Gerichtshofes diese Beweislast unter Berücksichtigung dessen definiert, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des EAGFL erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen (Urteile Griechenland/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-375/99
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der EAGFL nur die nach Gemeinschaftsvorschriften vorgenommenen Interventionen im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte finanziert (Urteile vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1, Randnr. 7, und vom 6. März 2001 in derRechtssache C-278/98, Niederlande/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).
  • EuGH, 24.04.2008 - C-418/06

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Sektor Kulturpflanzen -

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine verbotene Diskriminierung dann vorliegen, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Mai 1994, Codorniu/Rat, C-309/89, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 26, und vom 13. September 2001, Spanien/Kommission, C-375/99, Slg. 2001, I-5983, Randnr. 28).
  • EuGH, 24.02.2005 - C-300/02

    Griechenland / Kommission - EAGFL - Ackerkulturen - Verordnung (EWG) Nr. 729/70 -

    74 Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass der Begriff "Schätzung" der Ausgaben in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1663/95, wie seine Entsprechungen in den verschiedenen Sprachfassungen, so auszulegen ist, dass eine Bezifferung des Betrages der entsprechenden Ausgaben nicht notwendig ist und dass es genügt, die Einzelheiten anzugeben, die die Berechnung dieses Betrages zumindest annähernd ermöglichen (vgl. u. a. Urteil vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-375/99, Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5983, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-29/99

    Kommission / Rat

    29: - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Lenz in der Rechtssache 45/86 (zitiert in Fußnote 28), Nr. 30.30: - Siehe unten, Nr. 105.31: - Vgl. z. B. Urteile vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-375/99 (Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5983), vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-365/99 (Portugal/Kommission, Slg. 2001, I-5645), vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-150/95 (Portugal/Kommission, Slg. 1997, I-5863) und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-293/00

    Niederlande / Kommission

    23: - Siehe oben, Nrn. 49 ff. 24: - Siehe hiezu die Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-375/99 (Spanien/Kommission, Urteil vom 13. September 2001, Slg. 2001, I-5983, Nr. 24).
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