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   FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08   

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FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08 (https://dejure.org/2011,17378)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2011 - 6 K 6261/08 (https://dejure.org/2011,17378)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2011 - 6 K 6261/08 (https://dejure.org/2011,17378)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid für einen Feststellungsbescheid bei einer Nachversteuerung mit korrespondierender Feststellung verrechenbarer Verluste als Gegenstand der Feststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlageminderung der Kommanditisten bei Realteilung einer KG und Überführung eines Teilbetriebs in eine neue KG Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG bei der neuen Gesellschaft zulässig Zeitpunkt der Haftungsminderung eines Kommanditisten ist das Jahr der Eintragung im ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einlageminderung der Kommanditisten bei Realteilung einer KG und Überführung eines Teilbetriebs in eine neue KG - Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG bei der neuen Gesellschaft zulässig - Zeitpunkt der Haftungsminderung eines Kommanditisten ist das Jahr der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 81/02

    Verrechenbar Verlust bei Wechsel der Gesellschafterstellung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08
    Die weiterbestehende Nachhaftung nach § 160 Handelsgesetzbuch -HGB- sei nicht dazu geeignet, dem Gesellschafter das Recht zur Verlustverrechnung zu vermitteln (Hinweis auf BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 81/02, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 203, 484, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2004, 118).

    Der BFH (Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 81/02, BFHE 203, 484, BStBl. II 2004, 118) scheint hingegen § 160 HGB als eigene Anspruchsgrundlage anzusehen und hat entschieden, dass im Fall des Wechsels eines Komplementärs in die Stellung eines Kommanditisten die Nachhaftung gem. § 160 Abs. 3 HGB für die vor dem Wechsel begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht zu einer erweiterten Außenhaftung gem. § 15a Abs. 1 Satz 2 f. EStG führt.

    Auch der Verweis der BFH (Urteil vom 14. Oktober 2003, a. a. O.) auf die zeitliche Begrenzung der Nachhaftung steht der Annahme einer ausreichenden Außenhaftung nicht entgegen; denn dies dürfte nach Auffassung des Senats erst berücksichtigt werden, wenn die Nachhaftungsfrist tatsächlich abgelaufen ist.

  • BFH, 30.08.2001 - IV R 4/00

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08
    Hierdurch wird der Kommanditist so gestellt, als hätte bereits im Entstehungsjahr lediglich die geringere Einlage bzw. Außenhaftung bestanden und als wäre demzufolge der Verlust bereits im Entstehungsjahr nur verrechenbar gewesen (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 30. August 2001 - IV R 4/00, BFHE 196, 283, BStBl. II 2002, 458; vom 20. März 2003 - IV R 42/00, BFHE 202, 438, BStBl. II 2003, 798).

    Tatsächlich ist der nach § 15a Abs. 3 Satz 1 zuzurechnende Gewinn deshalb kein Gewinn, sondern lediglich ein Rechnungsposten, der zum Zweck der "Umpolung" ausgleichsfähiger in nur verrechenbare Verluste dem Kommanditisten wie ein Gewinn zugerechnet wird (BFH-Urteil vom 30. August 2001 - IV R 4/00, BFHE 196, 283, BStBl. II 2002, 458, mwN; Lüdemann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 15a EStG Anm. 158).

  • BFH, 12.02.2004 - IV R 70/02

    Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08
    In den Entscheidungen vom 12. Februar 2004 (Az. IV R 70/02 und IV R 26/02) habe der BFH erkannt, dass der Wechsel eines Kommanditisten in die Rechtsstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters im Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses stattfinde, ohne dass es auf die Eintragung im Handelsregister ankäme.

    Die nach §§ 107, 143, 162 HGB erforderliche Eintragung in das Handelsregister ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Beteiligungswechsel, sondern hat nur deklaratorische Wirkung (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 2004 IV R 70/02, BFH/NV 2004, 714, mwN; Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 143 HGB Rn. 5).

  • BFH, 28.05.1993 - VIII B 11/92

    Kein erweiterter Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08
    Der BFH hatte dies u. a. damit begründet, dass auch eine Außenhaftung des Kommanditisten für eine noch nicht ins Handelsregister eingetragene Haftsummenerhöhung nach § 172 Abs. 2 HGB (BFH-Beschluss vom 28. Mai 1993 VIII B 11/92, BFHE 171, 300, BStBl. II 1993, 665) und die Haftung des in eine Handelsgesellschaft eintretenden Kommanditisten für die zwischen seinem Eintritt und dessen Eintragung ins Handelsregister begründeten Verbindlichkeiten gemäß § 176 Abs. 2 HGB (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1999 IX R 7/95, BFHE 190, 432, BStBl. II 2000, 265) nicht zu einer erweiterten Außenhaftung führen können.
  • BFH, 14.12.1999 - IX R 7/95

    Erweiterter Verlustausgleich für Kommanditisten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08
    Der BFH hatte dies u. a. damit begründet, dass auch eine Außenhaftung des Kommanditisten für eine noch nicht ins Handelsregister eingetragene Haftsummenerhöhung nach § 172 Abs. 2 HGB (BFH-Beschluss vom 28. Mai 1993 VIII B 11/92, BFHE 171, 300, BStBl. II 1993, 665) und die Haftung des in eine Handelsgesellschaft eintretenden Kommanditisten für die zwischen seinem Eintritt und dessen Eintragung ins Handelsregister begründeten Verbindlichkeiten gemäß § 176 Abs. 2 HGB (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1999 IX R 7/95, BFHE 190, 432, BStBl. II 2000, 265) nicht zu einer erweiterten Außenhaftung führen können.
  • BFH, 18.01.2007 - IV B 133/06

    Verrechenbare Verluste; keine Umqualifizierung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08
    Dies entspricht der Handhabung bei der "Umwandlung" einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft in ein Einzelunternehmen durch Anwachsung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 IV R 44/93, BFHE 177, 466; BFH-Beschluss vom 18. Januar 2007 IV B 133/06, BFH/NV 2007, 888) und bei der Verschmelzung von Kommanditgesellschaften im Wege der Aufnahme nach §§ 2 Nr. 1, 39 ff. Umwandlungsgesetz und § 24 UmwStG (dazu Rödder/Schumacher, DB 1998, 99 ff.).
  • BFH, 10.12.1991 - VIII R 69/86

    Zur steuerrechtlichen Behandlung der Realteilung einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08
    In entsprechender Anwendung des § 24 Umwandlungsteuergesetz -UmwStG- konnte die Übertragung erfolgsneutral, also unter Fortführung der Buchwerte vorgenommen werden (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 VIII R 69/86, BFHE 166, 476, BStBl. II 1992, 385; Tz. 24.18 f. UmwSt-Erlass, BStBl. I 1998, 268; Schmidt/Wacker, EStG, 22. Aufl. 2003, § 16 Rn. 530, 536).
  • BFH, 20.03.2003 - IV R 42/00

    Einlageminderung i.S. des § 15 a Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08
    Hierdurch wird der Kommanditist so gestellt, als hätte bereits im Entstehungsjahr lediglich die geringere Einlage bzw. Außenhaftung bestanden und als wäre demzufolge der Verlust bereits im Entstehungsjahr nur verrechenbar gewesen (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 30. August 2001 - IV R 4/00, BFHE 196, 283, BStBl. II 2002, 458; vom 20. März 2003 - IV R 42/00, BFHE 202, 438, BStBl. II 2003, 798).
  • BFH, 11.05.1995 - IV R 44/93

    Verlustverrechnung - Verlustanteil - Umwandlung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08
    Dies entspricht der Handhabung bei der "Umwandlung" einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft in ein Einzelunternehmen durch Anwachsung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 IV R 44/93, BFHE 177, 466; BFH-Beschluss vom 18. Januar 2007 IV B 133/06, BFH/NV 2007, 888) und bei der Verschmelzung von Kommanditgesellschaften im Wege der Aufnahme nach §§ 2 Nr. 1, 39 ff. Umwandlungsgesetz und § 24 UmwStG (dazu Rödder/Schumacher, DB 1998, 99 ff.).
  • BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02

    Umwandlung der Rechtsstellung als Kommanditist in diejenige eines Komplementärs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08
    In den Entscheidungen vom 12. Februar 2004 (Az. IV R 70/02 und IV R 26/02) habe der BFH erkannt, dass der Wechsel eines Kommanditisten in die Rechtsstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters im Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses stattfinde, ohne dass es auf die Eintragung im Handelsregister ankäme.
  • BFH, 20.11.2014 - IV R 47/11

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Hinzurechnungsbeträge nach § 15a

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. August 2011  6 K 6261/08 aufgehoben.
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - 6 K 6036/08

    Verbindung der gesonderten Feststellung nach § 15a Abs. 4 EStG mit der

    Folglich kommt es handelsrechtlich - und damit auch steuerlich - auf die Eintragung im Handelsregister an (vgl. auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. August 2011 6 K 6261/08, EFG 2012, 56, Revision beim BFH IV R 47/11, zur Maßgeblichkeit des Handelsregisters bei Minderung der Haftsumme).
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