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   FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14   

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https://dejure.org/2015,28425
FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14 (https://dejure.org/2015,28425)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.09.2015 - 4 K 2254/14 (https://dejure.org/2015,28425)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. September 2015 - 4 K 2254/14 (https://dejure.org/2015,28425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an volljährige arbeitslose Angehörige im Kosovo

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a; AO § 90 Abs. 2; BGB § 1602; ZPO § 448
    Unterhaltszahlungen an volljährige Angehörige im Ausland als außergewöhnliche Belastungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterhaltszahlungen an volljährige Angehörige im Ausland als außergewöhnliche Belastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Kosovo sind nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Kosovo nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Kosovo sind nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Kosovo nicht immer steuerlich abzugsfähig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Kosovo sind nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Kosovo

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Volljährige Kinder unterstützen: keine außergewöhnliche Belastung

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Unterhaltszahlungen an Angehörige

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 27.07.2011 - VI R 62/10

    Unterhaltszahlungen ins Ausland: Erwerbsobliegenheit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14
    Zudem seien vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf die Urteile vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BStBl II 2011, 116, und vom 27. Juli 2011 VI R 62/10, BFH/NV 2012, 170) Unterhaltszahlungen an Personen im erwerbsfähigen Alter in Auslandsfällen auch dann berücksichtigungsfähig, wenn diese bedürftig im unterhaltsrechtlichen Sinne nach § 1602 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- seien.

    Soweit der Kläger das BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 (VI R 62/10) anführe, sei dieses Urteil nicht amtlich veröffentlicht worden und somit über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendbar.

    Selbst wenn am Wohnort Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung geherrscht hat, darf daraus nicht ohne nähere Ermittlungen geschlossen werden, die unterstützte Person habe trotz Bemühens keine Arbeitsstätte, zumindest in der Form von Gelegenheitsarbeit, gefunden (BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 VI R 62/10, a.a.O., m. w. N.; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 27. Juli 2012 - 6 K 35/11, juris; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 26. September 2013 - 6 K 1014/12, juris, und Finanzgericht Köln, Urteil vom 6. November 2013 - 3 K 2728/10, EFG 2014, 1007).

  • BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - geldwerter Vorteil aus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14
    Zudem seien vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf die Urteile vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BStBl II 2011, 116, und vom 27. Juli 2011 VI R 62/10, BFH/NV 2012, 170) Unterhaltszahlungen an Personen im erwerbsfähigen Alter in Auslandsfällen auch dann berücksichtigungsfähig, wenn diese bedürftig im unterhaltsrechtlichen Sinne nach § 1602 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- seien.

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 05. Mai 2010 VI R 29/09, a.a.O.) knüpft die gesetzliche Unterhaltsberechtigung i. S. d. § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG an die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs - Anspruchsgrundlage, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit - an und beachtet auch die Unterhaltskonkurrenzen (§§ 1606, 1608 BGB).

  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 WF 141/10

    Erwerbsobliegenheit eines volljährigen Kindes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14
    Nur wenn das volljährige Kind dieser Erwerbsobliegenheit schuldhaft nicht nachkomme, entfalle seine Bedürftigkeit in Höhe des erzielbaren Einkommens (Hinweis auf den Beschluss des OLG Hamm vom 02. Februar 2011II-8 WF 141/10, Jurion RS 2011, 27914).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14
    Zum anderen übersieht er dabei, dass § 33a EStG die zivilrechtlich bestehende Unterhaltsverpflichtung nicht vollumfänglich steuerlich abdeckt, sondern die Unterhaltsaufwendungen nur in Höhe des Existenzminimums des Unterhaltsempfängers steuerlich freistellt (hierzu Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz - Körperschaftsteuergesetz, Kommentar § 33a Anm. 4), wobei die Kürzung des Höchstbetrages bei im Ausland lebenden Unterhalts-empfängern entsprechend dem niedrigeren Auslands-Existenzminimum nicht nur verfassungsrechtlich zulässig ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 31. Mai 1988, 1 BvR 520/83, NJW 1989, 666; BFH-Urteil vom 05. Juni 2003 III R 10/02, BStBl II 2003, 714; Schmidt/ Loschelder, EStG, 34. Aufl., 2015, § 33a Rz 32), sondern zur Vermeidung gleichheitswidriger Ergebnisse sogar geboten erscheint (vgl. Pfirrmann in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 33a, a.a.O.).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 49/03

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14
    Den Steuerpflichtigen treffen dabei nach § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung -AO- erhöhte Mitwirkungspflichten zur Aufklärung des Sachverhaltes und für die Vorsorge sowie Beschaffung von Beweismitteln (BFH-Urteile vom 02. Dezember 2004 III R 49/03, BStBl II 2005, 483, und zuletzt vom 7. Mai 2015 VI R 32/14, juris).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 10/02

    Unterhaltsleistungen an ausländische Angehörige

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14
    Zum anderen übersieht er dabei, dass § 33a EStG die zivilrechtlich bestehende Unterhaltsverpflichtung nicht vollumfänglich steuerlich abdeckt, sondern die Unterhaltsaufwendungen nur in Höhe des Existenzminimums des Unterhaltsempfängers steuerlich freistellt (hierzu Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz - Körperschaftsteuergesetz, Kommentar § 33a Anm. 4), wobei die Kürzung des Höchstbetrages bei im Ausland lebenden Unterhalts-empfängern entsprechend dem niedrigeren Auslands-Existenzminimum nicht nur verfassungsrechtlich zulässig ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 31. Mai 1988, 1 BvR 520/83, NJW 1989, 666; BFH-Urteil vom 05. Juni 2003 III R 10/02, BStBl II 2003, 714; Schmidt/ Loschelder, EStG, 34. Aufl., 2015, § 33a Rz 32), sondern zur Vermeidung gleichheitswidriger Ergebnisse sogar geboten erscheint (vgl. Pfirrmann in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 33a, a.a.O.).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14
    Ein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 GG liegt nicht vor (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 2 BvR 1683/02, BFH/NV 2005, Beilage 4, 361).
  • BFH, 07.05.2015 - VI R 32/14

    Unterhaltungsaufwendungen an im Ausland lebende Eltern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14
    Den Steuerpflichtigen treffen dabei nach § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung -AO- erhöhte Mitwirkungspflichten zur Aufklärung des Sachverhaltes und für die Vorsorge sowie Beschaffung von Beweismitteln (BFH-Urteile vom 02. Dezember 2004 III R 49/03, BStBl II 2005, 483, und zuletzt vom 7. Mai 2015 VI R 32/14, juris).
  • BFH, 25.11.2010 - VI R 28/10

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14
    Die Ermittlung der Angemessenheit und Notwendigkeit von Unterhaltsleistungen an Unterhaltsempfänger im Ausland anhand des Pro-Kopf-Einkommens anhand der sog. Ländergruppeneinteilung wird hierbei vom BFH als sachgerecht eingestuft, weil hiernach die Lebensverhältnisse in einem Staat realitätsgerecht abgebildet werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2010 VI R 28/10, BStBl II 2011, 283).
  • FG Köln, 06.11.2013 - 3 K 2728/10

    Umfang der Erwerbsobliegenheit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14
    Selbst wenn am Wohnort Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung geherrscht hat, darf daraus nicht ohne nähere Ermittlungen geschlossen werden, die unterstützte Person habe trotz Bemühens keine Arbeitsstätte, zumindest in der Form von Gelegenheitsarbeit, gefunden (BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 VI R 62/10, a.a.O., m. w. N.; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 27. Juli 2012 - 6 K 35/11, juris; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 26. September 2013 - 6 K 1014/12, juris, und Finanzgericht Köln, Urteil vom 6. November 2013 - 3 K 2728/10, EFG 2014, 1007).
  • BFH, 01.04.2015 - V B 63/14

    Wechsel der Richterbank nach Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der

  • FG Nürnberg, 26.09.2013 - 6 K 1014/12

    Erfüllung der Erwerbsobliegenheit als Voraussetzung für Abzugsfähigkeit von

  • FG Hamburg, 27.07.2012 - 6 K 35/11
  • FG Saarland, 28.02.1979 - 304/76
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.11.2006 - 2 K 2606/04
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