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   Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14 (https://dejure.org/2016,8787)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.05.2016 - C-554/14 (https://dejure.org/2016,8787)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - C-554/14 (https://dejure.org/2016,8787)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Ognyanov

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2008/909/JI - Art. 17 - Für die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme maßgebliches Recht - Nationale Vorschrift des Vollstreckungsstaats, die die ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • EGMR, 21.10.2013 - 42750/09

    Spanien muss Eta-Attentäterin freilassen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14
    Andere Gesichtspunkte können hierfür als relevant erachtet werden: der Charakter und der Zweck der fraglichen Maßnahme, ihre Qualifizierung im innerstaatlichen Recht, die Verfahren, die mit ihrem Erlass und ihrer Vollstreckung einhergehen, sowie ihre Schwere ... Die Schwere der Maßnahme ist jedoch für sich genommen nicht entscheidend, da ja zahlreiche nicht strafrechtliche Maßnahmen präventiver Art eine erhebliche Auswirkung auf die betroffene Person haben können" (vgl. insoweit EGMR, 21. Oktober 2013, Del Río Prada/Spanien, CE:ECHR:2013:1021JUD004275009, § 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    29 EGMR, 29. November 2005, Uttley/Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:2005:1129DEC003694603, und 21. Oktober 2013, Del Río Prada/Spanien, CE:ECHR:2013:1021JUD004275009.

    30 EGMR, 21. Oktober 2013, Del Río Prada/Spanien, CE:ECHR:2013:1021JUD004275009, §§ 59, 83, 85 und die dort angeführte Rechtsprechung sowie § 89. In diesem Urteil hat der Gerichtshof für Menschenrechte so entschieden, dass die Anwendung neuer Modalitäten für die Gewährung von Straferlässen für Häftlingsarbeit in Bezug auf eine in der Vergangenheit liegende Sanktion nicht einer Maßnahme gleichgesetzt werden kann, die ausschließlich an die Vollstreckung der verhängten Strafe geknüpft ist.

    47 Vgl. insoweit EGMR, 21. Oktober 2013, Del Río Prada/Spanien, CE:ECHR:2013:1021JUD004275009, § 84.

    53 Vgl. u. a. insoweit EGMR, 21. Oktober 2013, Del Río Prada/Spanien, CE:ECHR:2013:1021JUD004275009, § 107.

  • EGMR, 27.06.2006 - 28578/03

    SZABO c. SUEDE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14
    41 Vgl. insoweit EGMR, 27. Juni 2006, Szabó/Schweden, CE:ECHR:2006:0627DEC002857803, S. 12.

    51 EGMR, 27. Juni 2006, Szabó/Schweden, CE:ECHR:2006:0627DEC002857803, Rn. 14.

    58 EGMR, 27. Juni 2006, Szabó/Schweden, CE:ECHR:2006:0627DEC002857803, S. 9. In der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, konnte sich der Betroffene berechtigterweise erhoffen, in Schweden entlassen zu werden, sobald zwei Drittel seiner zehnjährigen Haftstrafe verbüßt waren, d. h. nach sechs Jahren und acht Monaten.

  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14
    45 C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87.

    54 C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87.

  • FG Hamburg, 20.11.2003 - V 187/01

    Steuern vom Einkommen sowie Zinsen gemäß § 233a AO sind nicht abzugsfähig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14
    45 C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87.

    54 C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87.

  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14
    17 Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    18 Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14
    21 C-105/03, EU:C:2005:386.

    25 Urteil vom 16. Juni 2005, Pupino (C-105/03, EU:C:2005:386, Rn. 45).

  • EuGH, 05.10.2010 - C-173/09

    Elchinov - Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14
    49 Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2016 - C-614/14

    Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14
    48 C-614/14, EU:C:2016:111.
  • KAG Aachen, 30.04.2009 - 1/09
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14
    33 Vgl. auch die Erklärung des Rates der Europäischen Union zum mit dem Rahmenbeschluss verfolgten Zweck der sozialen Wiedereingliederung, in der es heißt: "In Anbetracht des Umstands, dass die erfolgreiche soziale Wiedereingliederung einer verurteilten Person in einem Staat, zu dem sie die engsten Bindungen hat, den ... Hauptzweck dieses Rahmenbeschlusses darstellt, und in der Überzeugung, dass das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten die Einführung zusätzlicher Versagungsgründe, die auf die Nichtvereinbarkeit der Anerkennung des Urteils mit dem Zweck der sozialen Wiedereingliederung abstellen, nicht erfordert, betont der Rat, dass der Zweck der sozialen Wiedereingliederung für den Ausstellungsstaat bei jeder Entscheidung darüber, ob dem Vollstreckungsstaat das Urteil und die Bescheinigung zu übermitteln sind, ein erstrangiges Kriterium darstellen sollte" (vgl. Anlage II Teil I des Ratsdokuments 6070/1/09 REV 1) sowie Punkt 4.1 des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Umsetzung der Rahmenbeschlüsse 2008/909/JI, 2008/947/JI und 2009/829/JI über die gegenseitige Anerkennung von Urteilen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, von Bewährungsentscheidungen und alternativen Sanktionen und von Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft durch die Mitgliedstaaten (COM[2014] 57 final).
  • EGMR, 29.11.2005 - 36946/03

    UTTLEY v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14
    29 EGMR, 29. November 2005, Uttley/Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:2005:1129DEC003694603, und 21. Oktober 2013, Del Río Prada/Spanien, CE:ECHR:2013:1021JUD004275009.
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-221/19

    AV (Jugement global) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    36 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2016, 0gnyanov (C-554/14, EU:C:2016:835, Rn. 36), und vom 11. Januar 2017, Grundza (C-289/15, EU:C:2017:4, Rn. 42).

    39 Vgl. Urteil vom 8. November 2016, 0gnyanov (C-554/14, EU:C:2016:835, Rn. 36).

    40 Vgl. Urteil vom 8. November 2016, 0gnyanov (C-554/14, EU:C:2016:835, Rn. 39).

    41 In Nr. 72 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Ognyanov (C-554/14, EU:C:2016:319) hat Generalanwalt Bot darauf hingewiesen, dass in diesem Rahmen sich die zuständigen Justizbehörden veranlasst sehen, die Modalitäten des Strafvollzugs und dessen Gestaltung festzulegen, indem sie z. B. über den Freigang, die Ausgangsgenehmigungen, den offenen Vollzug, die Fraktionierung und die Aussetzung der Strafe, Maßnahmen der vorzeitigen oder bedingten Entlassung des Strafgefangenen oder die elektronische Überwachung entscheiden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-514/17

    Sut

    29 Dieser Grundsatz findet sich ebenfalls in Art. 17 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2008/909, zu dem der Gerichtshof am 8. November 2016 auf ein Vorabentscheidungsersuchen das Urteil Ognyanov (C-554/14, EU:C:2016:835) erlassen hat.

    30 Ich habe in den Nrn. 70 bis 73 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Ognyanov (C-554/14, EU:C:2016:319) ausgeführt, dass sich die zuständigen Justizbehörden in diesem Rahmen veranlasst sehen, die Modalitäten des Strafvollzugs und dessen Gestaltung festzulegen, indem sie z. B. über den Freigang, die Ausgangsgenehmigungen, den offenen Vollzug, die Fraktionierung und die Aussetzung der Strafe, Maßnahmen der vorzeitigen oder der bedingten Entlassung des Strafgefangenen oder die elektronische Überwachung entscheiden.

    38 C-554/14, EU:C:2016:835.

    41 C-554/14, EU:C:2016:835, Rn. 36.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-469/18

    Belgische Staat - Vorabentscheidungsersuchen - Besteuerung - Recht auf einen

    20 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Ognyanov (C-554/14, EU:C:2016:319, Nr. 121).
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