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   KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08   

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https://dejure.org/2009,4461
KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08 (https://dejure.org/2009,4461)
KG, Entscheidung vom 14.05.2009 - 8 U 106/08 (https://dejure.org/2009,4461)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08 (https://dejure.org/2009,4461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines formularmäßig vereinbarten Gewährleistungsausschlusses hinsichtlich der Belastung eines durch die Bundesrepublik Deutschland vermieteten Gewerbegrundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg; Verpflichtung des Landes Berlin zur Beseitigung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Munitionsfunde auf dem Flughafen Berlin-Tegel; Zulässigkeit eines Gewährleistungsausschlusses im Formularmietvertrag; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 313; ; BGB § 539 Abs. 1; ; GG Art. 120 Abs. 1 S. 1

  • prewest.de PDF, S. 27

    §§ 307, 309, 535, 536, 539, 313, 683, 677, 684, 812 BGB; Art. 120 GG; § 17 ASOG; § 17 GVG; § 148 ZPO
    Gewerbliche Grundstücksmiete zum Betrieb eines Flughafens; unentdeckte Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg; formularmietvertraglicher Gewährleistungsausschluss; Störung der Geschäftsgrundlage; Aufwendungsersatz für Mägelbeseitigungsmaßnahmen; Kriegsfolgelasten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang eines formularmäßig vereinbarten Gewährleistungsausschlusses hinsichtlich der Belastung eines durch die Bundesrepublik Deutschland vermieteten Gewerbegrundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg; Verpflichtung des Landes Berlin zur Beseitigung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Umfang eines Gewährleistungausschlusses der BRD als Vermieterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsausschluss: Flughafenbetreiber muss alte Kampfmittel auf eigene Kosten beseitigen! (IMR 2009, 310)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1128
  • DÖV 2009, 828
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
    Weiterhin muss das öffentliche Interesse sich ebenfalls darauf beziehen, dass ein Privater anstatt der zuständigen Behörde tätig wird (vgl. BGH NJW 1978, 1258, 1259; BVerwG NJW 1989, 922).

    Im Einzelfall kann es auch zumutbar sein, zunächst um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. BVerwG NJW 1989, 922, 923).

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch kann auch in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag nicht vorliegen, dazu führen, dass der Verwaltungsträger einen Ausgleich in der Höhe seiner tatsächlich ersparten Aufwendungen leisten muss (vgl. BVerwG NJW 1989, 922, 924).

  • BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75

    Freibad an der Autobahn - § 839 BGB, haftende Körperschaft bei

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
    Auch hierbei kommt es darauf an, ob gerade die Tätigkeit des Geschäftsführers im objektiven Interesse des Geschäftsherrn liegt (vgl. BGH NJW 1978, 1258, 1259).

    Weiterhin muss das öffentliche Interesse sich ebenfalls darauf beziehen, dass ein Privater anstatt der zuständigen Behörde tätig wird (vgl. BGH NJW 1978, 1258, 1259; BVerwG NJW 1989, 922).

  • BVerwG, 14.06.2006 - 3 A 6.05

    Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung.

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2006 zu 3 A 6.05 (NVwZ-RR 2007, 75) ändert daran nichts, da es zwischen einem Land und dem Bund ergangen ist und keine Aussage zu etwaigen Ansprüchen Dritter enthält.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (NVwZ-RR 2007, 75) spricht von einem Erstattungsanspruch der Länder.

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
    Zwar muss sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts entsprechend § 166 Abs. 1 BGB das Wissen ihrer vertretungsberechtigten Organe zurechnen lassen (vgl. BGH NJW 1990, 975).

    Jedenfalls kommt eine Wissenszurechnung nach dem Ausscheiden des jeweiligen Organvertreters nur in Betracht, wenn es sich um typischerweise aktenmäßig festgehaltenes Wissen handelt (vgl. BGH NJW 1990, 975, 976).

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
    Voraussetzung hierfür ist die nach der Verkehrsauffassung bestehende tatsächliche Sachherrschaft, auf einen Besitzbegründungswillen kommt es nicht an (vgl. Baller/Eiffler/Tschisch, ASOG, 2004, § 14 Rn. 9; Thilo DÖV 1997, 725, 728; zum vergleichbaren Abfallbesitz s. auch BVerwGE 67, 8, 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 5 A 4/96

    Ein Grundstückseigentümer hat keinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
    Auf die Frage, ob der Grundstückseigentümer zugleich Eigentümer der Kampfmittel ist (etwa gemäß §§ 946, 94 Abs. 1 BGB), kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 zu 1 B 178.97, Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 65; OVG Münster NWVBl 1998, 64 f.; a.A. Thilo DÖV 1997, 725, 727).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten,

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
    Er setzt ebenso wie der zivilrechtliche Bereicherungsanspruch voraus, dass entweder "Leistungen ohne Rechtsgrund" erbracht worden sind oder dass eine "sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebung" stattgefunden hat (vgl. BVerwG NJW 2006, 3225, 3226).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
    Freistellungsansprüche können an den Gläubiger der Verbindlichkeit, von der freigestellt werden soll, abgetreten werden und wandeln sich dabei in einen auf die geschuldete Leistung gerichteten Anspruch um (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1954 zu I ZR 34/53, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
    Soweit (wie hier) besondere öffentlich-rechtliche Vorschriften fehlen, sind - unter Berücksichtigung der Besonderheiten des öffentlichen Rechts - die §§ 398 ff. BGB entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG NJW 1993, 1610).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56

    Kriegsfolgelasten I

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
    Das setzt aber voraus, dass diese Aufwendungen dem betroffenen Land bereits entstanden sind, so dass eine Erstattung in Betracht kommt, zumal anerkannt ist, dass die Beklagte die Länder verpflichten kann, Leistungen zu erbringen, um dann die entstandenen Aufwendungen zu erstatten (vgl. BVerfGE 9, 305, 317 f.; Siekmann in Sachs a.a.O., Rn. 16; Masing in Dreier a.a.O.; Maunz/Dürig a.a.O., Rn. 8).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 7 C 27.04

    Altlast; Altlastenerkundung; Eigenkontrollmaßnahmen; Bodenkontamination;

  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 368/02

    GoA durch Erfüllung von Gewässerunterhaltungspflichten

  • BVerwG, 18.06.1998 - 1 B 178.97

    Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Kampfmittelräumung

  • BGH, 10.07.1995 - II ZR 75/94

    Übertragbarkeit von Rückübertragungsansprüchen

  • VG Düsseldorf, 27.06.1980 - 6 K 4740/78
  • BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der

  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 327/00

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für die

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 387/04

    Ersatz von Aufwendungen für Veränderungen des Mieters an der Mietsache

  • BGH, 21.02.2008 - III ZR 200/07

    Rechte des Pächters eines Hochwildreviers bei Fehlen von Rotwild als Standwild

  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

  • BVerwG, 25.10.1961 - V C 134.60

    Revisibilität von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften i.R.e.

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 1 K 339.10

    Kostentragungspflicht für eine Kampfmittelbeseitigung auf einem Flughafengelände

    Eine von der Klägerin gegen die Beigeladene erhobene zivilrechtliche Klage auf Zahlung der Kosten der Kampfmittelbeseitigung - ohne Umsatzsteuer - blieb erfolglos (LG Berlin, Urteil vom 5. Mai 2008 - 12 0 215/06 sowie KG, Urteil vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08).

    Das Kammergericht hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08 - einen Anspruch verneint.

    Im vorgenannten Zivilprozess hat der hiesige Beklagte als dortiger Streithelfer der Klägerin seine Ansprüche gegen die dortige Beklagte und hiesige Beigeladene abgetreten (Urteil des Kammergerichts vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08, S. 5, 14 des Urteilsabdrucks).

  • KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18

    Eingetragene Genossenschaft: Schadensersatz wegen pflichtwidrigem Verkauf von

    Dem steht nicht das von dem Beklagten zu 1) in Bezug genommene Urteil des Kammergerichts vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08 - entgegen, wonach Munitionsrückstände einen Sachmangel darstellen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 1 N 5.13

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Darlegung;

    In dem in diesem Zusammenhang ergangenen rechtskräftigen Urteil des Kammergerichts vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08 - heißt es hierzu, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Kostenerstattung gegen die hiesige Beigeladene aus eigenem oder vom hiesigen Beklagten abgetretenem Recht habe.

    Denn das Kammergericht hat mit Urteil vom 14. Mai 2009 (- 8 U 106/08 -, juris Rn. 53 ff.) rechtskräftig entschieden, dass die Klägerin keine Ansprüche gegen die Beigeladene aus vom Beklagten abgetretenem Recht habe.

  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 109/09
    KG Berlin - Az. 8 U 106/08 vom 14.05.2009;.
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