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   KG, 25.03.2013 - 20 Sch 10/12   

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https://dejure.org/2013,11296
KG, 25.03.2013 - 20 Sch 10/12 (https://dejure.org/2013,11296)
KG, Entscheidung vom 25.03.2013 - 20 Sch 10/12 (https://dejure.org/2013,11296)
KG, Entscheidung vom 25. März 2013 - 20 Sch 10/12 (https://dejure.org/2013,11296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 362 Abs 1 BGB, § 389 BGB, § 406 BGB, § 767 Abs 2 ZPO, § 1057 ZPO
    Vollstreckbarkeitsverfahren: Aufrechnung des Schuldners mit einem ihm im Kostenbeitragsschiedsspruch zugesprochenen Kostenerstattungsanspruch gegen die während des Schiedsverfahrens an einen Dritten abgetretene und titulierte Hauptforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen der Kostenerstattung im Schiedsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundlagen der Kostenerstattung im Schiedsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10

    Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im

    Auszug aus KG, 25.03.2013 - 20 Sch 10/12
    Auch ist der Senat im Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren an der Entscheidung über den von der Schiedsbeklagten geltend gemachten materiell rechtlichen Einwand der rechtzeitigen Erfüllung nicht gehindert, da die Schiedsklägerin die Schiedseinrede nicht erhoben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30.9.2010, III ZB 57/10, juris Rn. 10, 11).

    Der Anwendung des § 406 BGB in Bezug auf den Kostenbeitragsschiedsspruch im Vollstreckbarerklärungsverfahren nach §§ 1060 Abs. 1, 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO steht auch nicht entgegen, dass die Gründe, auf denen die gegen den Antrag auf Vollstreckbarerklärung erhobene sachlich-rechtliche Einwendung beruht, in entsprechender Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO grundsätzlich erst nach dem Schiedsverfahren entstanden sein dürfen, weswegen die Aufrechnungslage nicht bereits während des Schiedsverfahrens bestanden haben darf (BGH, Beschluss vom 30.9.2010, III ZB 57/10, MDR 2010, S. 2236, juris, Rn. 8).

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus KG, 25.03.2013 - 20 Sch 10/12
    Das Verfahren ist bei Anordnung des Zustimmungsvorbehalts gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO nicht gemäß § 240 Satz 2 ZPO unterbrochen, da in diesem Fall die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin nicht, wie es § 240 Satz 2 ZPO für eine Unterbrechung voraussetzt, auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist (BGH, Urteil vom 21.06.1999, II ZR 70/98, NJW 1999, S. 2822, juris Rn. 5; Greger, in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 240 Rn. 5).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus KG, 25.03.2013 - 20 Sch 10/12
    Denn es ist kein Grund dafür ersichtlich, warum der Kostenerstattungsanspruch der Schiedsparteien nicht gleich dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Prozessparteien, der aufschiebend bedingt schon mit der Begründung des Prozessrechtsverhältnisses entsteht, nicht schon mit der Aufnahme des Schiedsverfahrens aufschiebend bedingt durch den Erlass einer entsprechenden Kostengrundentscheidung gemäß § 1057 Abs. 1 ZPO entstehen sollte, wenn sich die Parteien einem Schiedsverfahren unterworfen haben und dieses betreiben (zum aufschiebend bedingten prozessualen Kostenerstattungsanspruch vgl. BGH, Urteil vom 22.5.1992, V ZR 108/91, MDR 1992, S. 911, juris Rn. 7, 8; BGH, Beschluss vom 4.3.1993, V ZB 5/93, MDR 1993, S. 1249, juris Rn. 10).
  • BGH, 22.05.1992 - V ZR 108/91

    Prozessualer Kostenanspruch bei Klage durch Prozeßunfähigen - Aufrechnung eines

    Auszug aus KG, 25.03.2013 - 20 Sch 10/12
    Denn es ist kein Grund dafür ersichtlich, warum der Kostenerstattungsanspruch der Schiedsparteien nicht gleich dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Prozessparteien, der aufschiebend bedingt schon mit der Begründung des Prozessrechtsverhältnisses entsteht, nicht schon mit der Aufnahme des Schiedsverfahrens aufschiebend bedingt durch den Erlass einer entsprechenden Kostengrundentscheidung gemäß § 1057 Abs. 1 ZPO entstehen sollte, wenn sich die Parteien einem Schiedsverfahren unterworfen haben und dieses betreiben (zum aufschiebend bedingten prozessualen Kostenerstattungsanspruch vgl. BGH, Urteil vom 22.5.1992, V ZR 108/91, MDR 1992, S. 911, juris Rn. 7, 8; BGH, Beschluss vom 4.3.1993, V ZB 5/93, MDR 1993, S. 1249, juris Rn. 10).
  • BGH, 09.04.1990 - II ZR 1/89

    Rechte des Schuldners bei einer stillen Sicherungsabtretung zukünftig fällig

    Auszug aus KG, 25.03.2013 - 20 Sch 10/12
    Denn nach § 406 BGB wird dem Schuldner nicht nur eine Aufrechnungsbefugnis erhalten, die ihm bei Kenntniserlangung von der Abtretung schon zustand, sondern auch die Rechtsstellung, die ihm ohne Abtretung später einmal die Tilgung seiner Schuld durch Aufrechnung ermöglicht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 9.4.1990, II ZR 1/89, MDR 1990, S. 800, m. w. N., juris Rn. 21).
  • BGH, 27.05.1981 - V ZR 184/78
    Auszug aus KG, 25.03.2013 - 20 Sch 10/12
    Abgesehen davon kommt eine Aufrechnung mit dem Kostenerstattungsanspruch, der in demselben Prozess entstanden ist, vor Abschluss des Verfahrens nicht in Betracht, da bis dahin nicht ausgeschlossen werden kann, dass es im laufenden Verfahren zu einer Änderung zum Nachteil der betreffenden Prozesspartei kommt (zu der mit einer im Kostenfestsetzungsverfahren für die erste Instanz erklärten Aufrechnung vgl. BGH, Urteil vom 27.5.1981, V ZR 184/78, WM 1981, S. 792, juris, Rn. 56).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12

    Vollstreckbarerklärung bzw. Aufhebung inländischen Schiedsspruchs

    Denn bei der Aufrechnung mit einem in der Kostenentscheidung des Schiedsgerichts zu Gunsten einer Partei ausgeurteilten Kostenerstattungsanspruchs ist die Aufrechnungslage als solche erst mit der Entscheidung des Schiedsgerichts über die Kostenfestsetzung gemäß § 1057 Abs. 2 S. 1 ZPO entstanden (vgl. KG, Beschluss vom 25.03.2013, Az.: 20 Sch 10/12, zitiert nach BeckRS).
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