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   LAG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17   

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https://dejure.org/2018,25416
LAG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17 (https://dejure.org/2018,25416)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17 (https://dejure.org/2018,25416)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 2018 - 17 TaBV 7/17 (https://dejure.org/2018,25416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, §§ ... 64 Abs. 6 Satz 1, 87 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 533 ZPO, § 81 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 529 ZPO, § 87 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 2, 3 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 83 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 2 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 TVG, § 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG
    Eingruppierung während der Einarbeitung - zukünftige Tätigkeitsgruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer neueingestellten TÜV-Sachverständigen bei zeitlich überschaubarer Einarbeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eingruppierung während der Einarbeitung nach zukünftiger Tätigkeitsgruppe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Stuttgart, 10.10.2017 - 25 BV 55/17
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17
    Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10. Oktober 2017 - 25 BV 55/17 - abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.10.2017 - 25 BV 55/17 zu ändern und den Antrag zurückzuweisen.

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.10.2017 (Az. 25 BV 55/17) wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.10.2017 (Az. 25 BV 55/17) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zustimmung zur Eingruppierung der Mitarbeiterin Frau P. in Tätigkeitsgruppe E, Stufe G des Vergütungsrahmentarifvertrags TÜV SÜD (VRTV) ersetzt wird.

  • LAG München, 27.01.2016 - 11 TaBV 79/15

    Zustimmungsersetzung; Eingruppierung; ausgeübte Tätigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17
    Eine solche Konstellation lag ua. der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Januar 2016 - 11 TaBV 79/15 zugrunde.

    Insbesondere divergiert die Entscheidung wegen der Verschiedenartigkeit der Sachverhalte nicht von der zitierten Entscheidung des LAG München vom 27. Januar 2016 (11 TaBV 79/15).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 14 TaBV 5/13
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17
    Für das Richtbeispiel F 1, dessen Merkmale kumulativ vorliegen müssen (LAG Baden-Württemberg 8. März 2017 - 14 TaBV 5/13 - Rn. 86), müsste Frau P. "Inspektionstätigkeiten auf "Ingenieurniveau" und "Funktionsprüfungen von komplexen Systemen" durchführen.
  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 14).
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17
    Das Zustimmungsersetzungsverfahren kann zwar nicht auf einzelne Teile der Eingruppierung beschränkt werden: Eine richtige Eingruppierung, zu der die Zustimmung ggf. zu ersetzen ist, liegt nur dann vor, wenn alle Teilfragen zutreffend beurteilt worden sind (BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - Rn. 37; BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 20).
  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09

    Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17
    Das Zustimmungsersetzungsverfahren kann zwar nicht auf einzelne Teile der Eingruppierung beschränkt werden: Eine richtige Eingruppierung, zu der die Zustimmung ggf. zu ersetzen ist, liegt nur dann vor, wenn alle Teilfragen zutreffend beurteilt worden sind (BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - Rn. 37; BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 20).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 8/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung - Technische

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17
    Eine Eingruppierung ist die erstmalige Einreihung eines Arbeitnehmers in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung, die in der Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten Gruppe der Vergütungsordnung nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien besteht (BAG 16. März 2016 - 4 ABR 8/14 - Rn. 16).
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