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LAG Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 5 Sa 79/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Abtretung eines pfändbaren Teils einer Gehaltsforderung zur Erfüllung von Forderungen eines Rechtsanwaltes aus einem Mandatsverhältnis; Wirksamkeit einer Abtretungserklärung; Abtretung von zukünftigen Gehaltsansprüchen
- Judicialis
BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; BGB § 372; ; BGB § 378; ; BGB § 379; ; BGB § 398; ; BGB § 614; ; AGBG § 9; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ArbGG § 72 a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 01.06.1999 - 8 Ca 154/98
- LAG Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 5 Sa 79/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.06.1968 - 5 AZR 312/67
Arbeitslohnpfändung - Abtretung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 5 Sa 79/99
Denn in einem solchen Falle kann der Umfang der Abtretung nur unter Berücksichtigung auch der zu sichernden Forderung beurteilt werden, was zur Unwirksamkeit der Abtretung mangels hinreichender Bestimmtheit der abgetretenen Forderung führt, wenn auf Grund dessen dem Schuldner nicht erkennbar ist, in welchem Umfange die den Gegenstand der Abtretung bildende Forderung abgetreten ist (so zutreffend BAG AP Nr. 3 zu § 398 BGB).Aus der vom Arbeitsgericht insoweit herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.06.1989 (DB 1989, 2265 = AP Nr. 5 zu § 398 BGB) ergibt sich für den Streitfall nichts anderes.Nur wenn darüber hinausgehende Umstände hinzutreten, kommt daher eine Unwirksamkeit einer zeitlich unbefristeten Vorausabtretung nach § 138 BGB in Betracht (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 398 BGB).
- BGH, 22.06.1989 - III ZR 72/88
Formularmäßige Vereinbarung von Vollmachts- und Lohnabtretungsklauseln
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 5 Sa 79/99
Denn in einem solchen Falle kann der Umfang der Abtretung nur unter Berücksichtigung auch der zu sichernden Forderung beurteilt werden, was zur Unwirksamkeit der Abtretung mangels hinreichender Bestimmtheit der abgetretenen Forderung führt, wenn auf Grund dessen dem Schuldner nicht erkennbar ist, in welchem Umfange die den Gegenstand der Abtretung bildende Forderung abgetreten ist (so zutreffend BAG AP Nr. 3 zu § 398 BGB).Aus der vom Arbeitsgericht insoweit herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.06.1989 (DB 1989, 2265 = AP Nr. 5 zu § 398 BGB) ergibt sich für den Streitfall nichts anderes.