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   LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17   

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LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2017,40382)
LAG Bremen, Entscheidung vom 03.08.2017 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2017,40382)
LAG Bremen, Entscheidung vom 03. August 2017 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2017,40382)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 5 KSchG, § ... 4 Satz 1 KSchG, § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 5 Absatz 1 Satz 1 KSchG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 303 ZPO, § 5 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 KSchG, § 318 ZPO, § 5 Abs. 2, Abs. 3 KSchG, § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 5 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 130 Absatz 1 Satz 1 BGB, § 4 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 5 Abs. 2 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verspätete Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Vorkehrungen zur Ermöglichung einer tatsächlichen Kenntnisnahme der Kündigungserklärung während wiederholter langfristiger Auslandsaufenthalte

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Zugang der Kündigungserklärung bei langer Auslandsabwesenheit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Lange Auslandsabwesenheit - Zugang Kündigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130; KSchG § 5
    Zugang der Kündigungserklärung bei langer Auslandsabwesenheit

  • rechtsportal.de

    Verspätete Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Vorkehrungen zur Ermöglichung einer tatsächlichen Kenntnisnahme der Kündigungserklärung während wiederholter langfristiger Auslandsaufenthalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    (vgl. BAG, Urteil vom 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 -, juris-Rn. 15,).

    Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie ein Briefkasten (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris-Rn. 21; Palandt/Ellenberger 74. Aufl. § 130 BGB Rn. 5).

    Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris-Rn. 22; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, aaO; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).

    Unterlässt er dies, so wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (BAG, Versäumnisurteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 37, juris; BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 22; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).

    (Vgl. insgesamt BAG vom 22.03.2012 - 2 AZR 224/11- juris - Rn. 21 - 22 m.w.N.).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG aufgrund der Abweichung von der Entscheidung des LAG Köln vom 30. Mai 2007 - 9 Ta 51/07- zuzulassen, da das Bundesarbeitsgericht bisher nicht über die Rechtsfrage entschieden hat, inwieweit es sich auf den Zugang eines Kündigungsschreibens bzw. auf die Möglichkeit einer nachträglichen Klagzulassung auswirkt, wenn einem Arbeitgeber zusätzlich zu einer Heimatanschrift eine Urlaubsanschrift bzw. eine andere Anschrift bekannt ist, bei welcher der Arbeitgeber mit Sicherheit von einer zeitnahen tatsächlichen Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer ausgehen kann (vgl. nur BAG vom 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris Rn. 39).

  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris-Rn. 22; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, aaO; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).

    Unterlässt er dies, so wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (BAG, Versäumnisurteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 37, juris; BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 22; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Februar 1976 -2 BvR 849/75- zurückgeht, trifft den Arbeitnehmer bei einer üblichen Urlaubsabwesenheit keine Verpflichtung, für die Nachsendung von ihm in der Urlaubszeit eingeworfenen Schreiben zu sorgen.

    Von solchen Betroffenen können deshalb besondere Vorkehrungen dafür verlangt werden, daß sie normalerweise rechtzeitig Kenntnis von Zustellungen erlangen." (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 -,Rn. 11).

  • LAG Köln, 30.05.2007 - 9 Ta 51/07

    Kündigungsschutzklage; nachträgliche Zulassung

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Da der Beklagte dem Kläger das Kündigungsschreiben am 4. Juli 2006 unter der Kölner Anschrift zugestellt, ohne ihn in Tunesien per Telefax oder auf andere Weise zu verständigen, hat der Kläger schuldlos die Klagefrist versäumt (vgl. dazu auch: KR- Friedrich, a.a.O., § 5 KSchG Rn. 59 m.w.N.)" (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 9 Ta 51/07 -, Rn. 33, juris).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG aufgrund der Abweichung von der Entscheidung des LAG Köln vom 30. Mai 2007 - 9 Ta 51/07- zuzulassen, da das Bundesarbeitsgericht bisher nicht über die Rechtsfrage entschieden hat, inwieweit es sich auf den Zugang eines Kündigungsschreibens bzw. auf die Möglichkeit einer nachträglichen Klagzulassung auswirkt, wenn einem Arbeitgeber zusätzlich zu einer Heimatanschrift eine Urlaubsanschrift bzw. eine andere Anschrift bekannt ist, bei welcher der Arbeitgeber mit Sicherheit von einer zeitnahen tatsächlichen Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer ausgehen kann (vgl. nur BAG vom 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris Rn. 39).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Unterlässt er dies, so wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (BAG, Versäumnisurteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 37, juris; BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 22; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris-Rn. 22; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, aaO; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92

    Zugang eines Kündigungsschreibens, Annahmeverweigerung des Empfangsboten

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris-Rn. 22; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, aaO; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 23.08.2005 - 6 Ta 136/05

    Nachträgliche Klagezulassung - Urlaubsabwesenheit - Kostentragungspflicht

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Umstritten ist lediglich, ob dies auch gilt, wenn für den Arbeitnehmer konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er in der Urlaubszeit ein Kündigungsschreibenseines Arbeitgebers erhalten könnte (vgl. nur LAG Nürnberg, Beschluss vom 23. August 2005 - 6 Ta 136/05 -, Rn. 7; LAG Hessen, Beschluss vom 17.02.2005 -15 Ta 578/04 -, Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    "Entscheidend ist allein, daß die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - zu denken wäre an längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 40, 182 (186) mit Nachweisen).
  • LAG Hessen, 17.02.2005 - 15 Ta 578/04

    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei mehrwöchiger

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Umstritten ist lediglich, ob dies auch gilt, wenn für den Arbeitnehmer konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er in der Urlaubszeit ein Kündigungsschreibenseines Arbeitgebers erhalten könnte (vgl. nur LAG Nürnberg, Beschluss vom 23. August 2005 - 6 Ta 136/05 -, Rn. 7; LAG Hessen, Beschluss vom 17.02.2005 -15 Ta 578/04 -, Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 3. August 2017 - 2 Sa 26/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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