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   LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18   

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https://dejure.org/2018,31429
LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18 (https://dejure.org/2018,31429)
LAG Bremen, Entscheidung vom 04.07.2018 - 3 Sa 22/18 (https://dejure.org/2018,31429)
LAG Bremen, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 3 Sa 22/18 (https://dejure.org/2018,31429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 15 Abs. 5 TzBfG, § 64 Abs. 2a ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 133 BGB, § 151 S. 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Weitergabe einer Tariferhöhung - Fortsetzung eines befristeten Arbeitsvertrags - Neuvertrag - Verweisungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 611 Abs. 1
    Dynamische Bezugnahmeklausel auf tarifliche Vergütungsbestimmungen im Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dynamische Bezugnahmeklausel auf tarifliche Vergütungsbestimmungen im Arbeitsvertrag; Auslegung von Arbeitsverträgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18
    Insoweit beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08.

    Bei einer Änderung eines Altvertrags nach dem 1. Januar 2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für Neu- oder für Altverträge maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG v. 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25; 18.11.2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261).

    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG v. 18.11.2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 25, aaO).

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18
    d) Kommt es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden ist (Altvertrag), nach dem 31. Dezember 2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hängt die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handelt, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden ist (BAG v. 07.12.2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 31, juris; 08.07.2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 26; 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25 mwN).

    Bei einer Änderung eines Altvertrags nach dem 1. Januar 2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für Neu- oder für Altverträge maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG v. 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25; 18.11.2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261).

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

    Auszug aus LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18
    Mit Urteil vom 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass der Wortlaut "des Weiteren bleibt es bei den bisherigen Arbeitsbedingungen" nicht im Sinne eines Neuvertrag auszulegen sei, da zu den "bisherigen Arbeitsbedingungen" auch die vertragliche Bezugnahmeregelung gehört habe, die bisher als Gleichstellungsabrede vereinbart gewesen sei (BAG v. 19.10.2011 - 4 AZR 811/09 -, Rn. 33, juris).

    (6) Der Vierte Senat hat in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - auch nicht allein auf die sprachliche Differenzierung zwischen Arbeitsbedingungen und Arbeitsvertrag abgestellt, sondern die gesamten Umstände des Einzelfalls bewertet und darauf abgestellt, dass der Wortlaut der Vereinbarung erkennen lasse, dass die Parteien nicht von einer zeitdynamischen Fortgeltung der Tarifregelungen ausgegangen seien.

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18
    Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind aber auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 14 mwN).

    Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind aber auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 14 mwN).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18
    Es wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf "Altverträge" an, also auf Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform vereinbart worden sind (BAG v. 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326; 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; bestätigt durch BVerfG v. 26.03.2009 - 1 BvR 3564/08 - und 21.04.2009 - 1 BvR 784/09).

    Die Auslegung von Verweisungsklauseln in diesen Arbeitsverträgen hat sich in erster Linie an deren Wortlaut zu orientieren (BAG v. 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 26, 28, BAGE 122, 74).

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18
    Soweit das Arbeitsgericht in seinen Entscheidungsgründen meint, die Beklagte habe auf eine Annahmeerklärung des Klägers keinen Wert gelegt, steht dies einer zweiseitigen Vereinbarung nicht entgegen, da nach § 151 S. 1 BGB ein Vertrag auch dann durch die Annahme des Antrages zu Stande kommt, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat (vgl. BAG v. 30.08.2017 - 7 AZR 524/15 -, Rn. 38, juris; 10.12.1992 - 8 AZR 20/92 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 72, 95; zur Entbehrlichkeit der Annahmeerklärung des Arbeitnehmers im Falle der betrieblichen Übung vgl. etwa: BAG v. 17.11.2015 - 9 AZR 547/14 - Rn. 16; 13.05.2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 11).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18
    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhalten, liegt beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (vgl. für die Bewertung dieses Regelungsbeispiels BAG v. 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 49, BAGE 127, 185).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18
    Dies insbesondere deshalb, weil der Gesetzgeber damit die Verwender von Formularverträgen erneut und nachhaltig aufgefordert habe, das von ihnen Gewollte in verständlicher Form eindeutig zum Ausdruck zu bringen (BAG v. 22.10.2008 - 4 AZR 793/07 Rn. 34).
  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15

    Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

    Auszug aus LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18
    Soweit das Arbeitsgericht in seinen Entscheidungsgründen meint, die Beklagte habe auf eine Annahmeerklärung des Klägers keinen Wert gelegt, steht dies einer zweiseitigen Vereinbarung nicht entgegen, da nach § 151 S. 1 BGB ein Vertrag auch dann durch die Annahme des Antrages zu Stande kommt, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat (vgl. BAG v. 30.08.2017 - 7 AZR 524/15 -, Rn. 38, juris; 10.12.1992 - 8 AZR 20/92 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 72, 95; zur Entbehrlichkeit der Annahmeerklärung des Arbeitnehmers im Falle der betrieblichen Übung vgl. etwa: BAG v. 17.11.2015 - 9 AZR 547/14 - Rn. 16; 13.05.2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 11).
  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

    Auszug aus LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18
    d) Kommt es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden ist (Altvertrag), nach dem 31. Dezember 2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hängt die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handelt, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden ist (BAG v. 07.12.2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 31, juris; 08.07.2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 26; 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25 mwN).
  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 547/14

    Betriebliche Übung - Jubiläumsurlaub - Änderung der Jubiläumsleistung nach dem

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 20/92

    Vermögensveränderung gemäß § 20 b ParteienG -DDR

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

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