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   LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17   

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https://dejure.org/2018,7636
LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17 (https://dejure.org/2018,7636)
LAG Bremen, Entscheidung vom 31.01.2018 - 3 Sa 107/17 (https://dejure.org/2018,7636)
LAG Bremen, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 3 Sa 107/17 (https://dejure.org/2018,7636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 305c Abs. 2 BGB, §§ 64 Abs. 2 b, 8 Abs. 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 67 ArbGG, § 397 Abs. 1 BGB, § 397 Abs. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor dem 01.01.2002 vereinbarten Bezugnahmeklausel und späterer Vereinbarung des Wegfalls übertariflicher Zulagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor dem 01.01.2002 vereinbarten Bezugnahmeklausel und späterer Vereinbarung des Wegfalls übertariflicher Zulagen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17
    Eine Gleichstellungsabrede im Sinne einer nur bedingten zeitdynamischen Verweisung auf Tarifverträge setzt nämlich voraus, dass die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist (BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 867/16 -, Rn. 22, juris).

    Darin unterscheidet sich die vorliegende Änderungsvereinbarung maßgeblich von der Vereinbarung, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2017 zu Grunde lag, in der die Bezugnahmeklausel ausdrücklich den Vorbehalt enthielt, dass tarifliche Bestimmungen nur Anwendung finden, "soweit" sie für den Arbeitgeber "verbindlich" sind (vgl. BAG 05. Juli 2017 - 4 AZR 867/16 -, Rn. 25, juris).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17
    Bei einer Änderung eines Altvertrags nach dem 1. Januar 2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für Neu- oder für Altverträge maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261 ).

    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines Altvertrages und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 25, aaO).

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17
    d) Kommt es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden ist (Altvertrag), nach dem 31. Dezember 2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hängt die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handelt, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden ist (BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 31, juris; 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 26; 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25 mwN).

    Bei einer Änderung eines Altvertrags nach dem 1. Januar 2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für Neu- oder für Altverträge maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261 ).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17
    Es wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf "Altverträge" an, also auf Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform vereinbart worden sind (BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326 ; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74 ; bestätigt durch BVerfG 26. März 2009 - 1 BvR 3564/08 - und 21. April 2009 - 1 BvR 784/09).

    Die Auslegung von Verweisungsklauseln in diesen Arbeitsverträgen hat sich in erster Linie an deren Wortlaut zu orientieren (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 26, 28, BAGE 122, 74 ).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17
    (2) Da das Schreiben der Beklagten vom 26. April 2005 einseitig vorformuliert und für eine Vielzahl von Vertragszwecken bestimmt war, handelte es sich bei der zwischen den Parteien auf der Grundlage des Schreibens der Beklagten vom 26. April 2005 getroffenen Änderungsvereinbarung um einen Formularvertrag, der nach seinem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen ist, wie er von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 308/07 - Rn. 30 mwN).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17
    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhalten, liegt beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (vgl. für die Bewertung dieses Regelungsbeispiels BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 49, BAGE 127, 185 ).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17
    Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind aber auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 14 mwN).
  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

    Auszug aus LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17
    d) Kommt es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden ist (Altvertrag), nach dem 31. Dezember 2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hängt die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handelt, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden ist (BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 31, juris; 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 26; 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25 mwN).
  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    Auszug aus LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17
    d) Kommt es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden ist (Altvertrag), nach dem 31. Dezember 2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hängt die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handelt, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden ist (BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 31, juris; 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 26; 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2012 - 15 Sa 788/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ?

    Auszug aus LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17
    Entscheidend ist allein die Verzögerung in der Berufungsinstanz, nicht jedoch, ob bei rechtzeitigem Vorbringen in der ersten Instanz die Tatsachen bereits in dem Urteil des Arbeitsgerichts hätten berücksichtigt werden können (LAG Düsseldorf 26. Juli 2012 - 15 Sa 788/12 Rn. 46, Juris; LAG Hamm 2. Februar 1995 - 4 Sa 1850/94, LAGE ArbGG 1979 § 67 Nr. 3; (GMP/Schleusener ArbGG § 67 Rn. 9).
  • LAG Berlin, 07.05.1979 - 9 Sa 106/78
  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • LAG Hamm, 02.02.1995 - 4 Sa 1850/94

    Urkundenbeweis: Erbringung durch Foto- oder Telekopie; Kündigung:

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

  • OLG Frankfurt, 23.06.1978 - 2 U 42/78
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

  • OLG Celle, 24.04.1978 - 11 U 26/78
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