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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21   

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LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21 (https://dejure.org/2022,10322)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.2022 - 8 Sa 91/21 (https://dejure.org/2022,10322)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 8 Sa 91/21 (https://dejure.org/2022,10322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 305 BGB, § 307 BGB, § 106 GewO, § 140 SGB 3, § 156 ZPO
    Überflüssige Änderungskündigung - Direktionsrecht

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Überflüssige Änderungskündigung bei bestehendem Direktionsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2 S. 1; KSchG § 4 S. 2; BGB § 315
    Änderung von Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung; Weisungsrecht des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts nach § 306 GewO ; Wirksamkeit eines vertraglichen Versetzungsvorbehalts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21
    Diese unterliegt allen formalen Anforderungen, die an die Wirksamkeit einer Kündigung zu stellen sind (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14, Rn. 33).

    Auch der Arbeitnehmer, der das Angebot auf Änderung seiner Arbeitsbedingungen gemäß § 2 Satz 1 KSchG unter Vorbehalt angenommen hat, kann sich im Änderungsschutzprozess darauf berufen, die Änderung der Vertragsbedingungen sei schon aus einem anderen Grund als dem ihrer Sozialwidrigkeit unwirksam (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14, Rn. 33, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 38).

    Ein Arbeitnehmer, der die Vertragsänderung unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG annimmt, bringt damit in der Regel gerade nicht zum Ausdruck, er wolle "andere Gründe" im Sinne von § 4 Satz 2 Alt. 2 KSchG, die zur Unwirksamkeit der Kündigungserklärung führen könnten, nicht geltend machen (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 -, Rn. 26 - 32).

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21
    Eine Änderungsschutzklage ist in diesem Fall unbegründet (BAG, Urteil vom 26.01.2012 -2 AZR 102/11- Rn.12 ff., zitiert nach juris, ebenso im Folgenden; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2019 - 1 Sa 76/19 -, Rn. 35 ).

    (2) Da der Versetzungsvorbehalt materiell dem Inhalt der gesetzlichen Regelung des § 106 GewO entspricht und nicht darüberhinausgehende Befugnisse des Arbeitgebers vorsieht, unterliegt diese Klausel auch keiner Angemessenheitskontrolle im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, sondern allein einer Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11, Rn. 21; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 24; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 24).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21
    In diesem Fall wird lediglich klargestellt, dass § 106 Satz 1 GewO gelten und eine Versetzungsbefugnis an andere Arbeitsorte bestehen soll (BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 -, Rn. 19).

    Zum einen schafft die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen längeren Zeitraum regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand dahingehend, dass der Arbeitgeber von diesem vertraglich und/oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will (BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 33; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 25; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn.19, LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. März 2020 - 7 Sa 22/19 -, Rn. 77 ).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21
    Die vermeintliche Vertragsänderung bestätigt nur deklaratorisch, was ohnehin schon vertraglich galt und vom Arbeitgeber einseitig durch Weisung - vorbehaltlich einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall - rechtmäßig herbeigeführt werden konnte (BAG, Urteil vom 26.09.2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 36; 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 21; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2021 - 8 Sa 125/20 -, Rn. 93 ).

    Die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen verhindert regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (BAG, Urteil vom 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 18).

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21
    Die Leistungspflicht entfällt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist (BAG, Urteil vom 09. April 2014 - 10 AZR 637/13).
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21
    Der klagende Arbeitnehmer muss vielmehr weitere streitige Beendigungstatbestände oder wenigstens deren Möglichkeit in den Prozess einführen und damit dartun, dass er an dem die Klage nach § 4 KSchG erweiternden Antrag ein rechtliches Interesse hat (BAG, Urteil vom 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 -Rn. 33; Urteil vom 13. März 1997 - 2 AZR 512/96).
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21
    Der klagende Arbeitnehmer muss vielmehr weitere streitige Beendigungstatbestände oder wenigstens deren Möglichkeit in den Prozess einführen und damit dartun, dass er an dem die Klage nach § 4 KSchG erweiternden Antrag ein rechtliches Interesse hat (BAG, Urteil vom 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 -Rn. 33; Urteil vom 13. März 1997 - 2 AZR 512/96).
  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 130/97

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung zum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21
    Eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers macht es dem Arbeitgeber unmöglich, diesem eine Beschäftigung zuzuordnen (BAG, Urt. v. 17.02.1998 - 9 AZR 130/97, AP Nr. 27 zu § 618 BGB; LAG Köln, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 11 Sa 217/20-, Rn. 33; LAG Hamm, Urt. v. 20.12.2005 - 19 Sa 1375/05).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob eine überflüssige Änderungskündigung umgedeutet werden kann, ob also die Beklagte mit der Änderungskündigung bereits konkludent eine Weisung im Rahmen des Direktionsrechts vorgenommen hat (ablehnend BAG, Urteil vom 28.5. 2009 - 2 AZR 844/07; ErfK/Oetker, 22. Aufl. 2022, KSchG § 2 Rn. 14a).
  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21
    Insbesondere kann die Auslegung eines Firmentarifvertrags nur dann von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG sein, wenn die zu klärende Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus in weiteren Fällen streitig und maßgeblich für eine Vielzahl bereits anhängiger oder konkret zu erwartender gleichgelagerter Prozesse ist (BAG, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 5 AZN 666/10).
  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

  • LAG München, 01.10.2020 - 3 Sa 54/18

    Schadensersatz wegen Mobbings

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2019 - 1 Sa 76/19

    Änderungskündigung - sexuelle Belästigung - Direktionsrecht - Abmahnung

  • LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10

    Inhalt des Beschäftigungsanspruchs

  • LAG Hamm, 20.12.2005 - 19 Sa 1375/05

    Ablehnung der Beschäftigung bei objektiver Arbeitsunfähigkeit ohne

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers

  • LAG Köln, 28.10.2020 - 11 Sa 217/20

    Auslegung eines Antrags auf Beschäftigung unter der Bedingung der Wiedergenesung;

  • LAG Hamm, 20.08.2004 - 7 Sa 889/04
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 86/11

    Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20

    Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15

    Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 701/12

    Tarifvertragsauslegung - Prozent/Prozentpunkt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2020 - 7 Sa 22/19

    Wirksamkeit einer Versetzung - Ausübungskontrolle - Pendelzeiten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 464/16

    Arbeitsfreistellung bei silberner Hochzeit - Auslegung eines Firmentarifvertrages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 80/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung infolge Filialschließung - Sozialauswahl bei

    Eine Änderungskündigung ist in einem solchen Fall "überflüssig", eine Änderungsschutzklage unbegründet (BAG 26.01.2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 13 f.; 19.07.2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 20 f.; 28.08.2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 48; LAG Rheinland-Pfalz 13.02.2020 - 2 Sa 424/18 - Rn. 39 ; 18.01.2022 - 8 Sa 91/21 - Rn. 42 , juris).

    Lediglich die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen - selbst langen - Zeitraum hinweg genügt insoweit nicht (BAG 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 24; LAG Rheinland-Pfalz 19.05.2021 - 5 Sa 295/20 - Rn. 51 ; 18.01.2022 - 8 Sa 91/21 - Rn. 49 , juris).

    Voraussetzung ist neben diesem Zeitmoment, dass der Arbeitgeber durch sein Verhalten einen besonderen Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen hat, dass der Arbeitnehmer davon ausgehen durfte, er werde von seinem Direktionsrecht (hier in Bezug auf den Arbeitsort) künftig keinen Gebrauch mehr machen (BAG 17.08.2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 19; 18.10.2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 25; 28.08.2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 33; LAG Rheinland-Pfalz 04.03.2020 - 7 Sa 22/19 - Rn. 77 ; 18.01.2022 - 8 Sa 91/21 - Rn. 49 , juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - Haftungsbescheid - Gesamtschuld -

    In diesem Zusammenhang ist wesentlich, dass die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung insbesondere dann nicht in Betracht kommt, wenn lediglich neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel nachgereicht werden oder neues Vorbringen der Parteien zum Verfahrensgegenstand gemacht werden soll (LAG Düsseldorf 18. März 2013 - 9 Sa 1585/12 - Rn. 108 m.w.N.) Der erforderliche Verkündungstermin nach Widerruf eines im Termin geschlossenen Vergleichs dient nicht dazu, es einer Partei zu ermöglichen, nach Schluss der mündlichen Verhandlung weiter vorzutragen (LAG Rheinland-Pfalz 18. Januar 2022 - 8 Sa 91/21 - Rn. 82 ff).
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