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   LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19   

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LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19 (https://dejure.org/2019,14471)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2019 - 3 Ta 124/19 (https://dejure.org/2019,14471)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2019 - 3 Ta 124/19 (https://dejure.org/2019,14471)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG; § 78 Satz 1 ArbGG; §§ 172 Abs. 1 S. 1, 572 Abs. 3 ZPO; § 21 GKG
    Rechtsweg; Rechtshängigkeit; fehlerhafte Zustellung; Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg; Rechtshängigkeit; fehlerhafte Zustellung; Zurückverweisung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; Rechtshängigkeit; fehlerhafte Zustellung; Zurückverweisung

  • rechtsportal.de

    Zwingende Zustellung an einen in der Klageschrift benannten Prozessbevollmächtigten gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO im Arbeitsgerichtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
    Zwar kommt nach § 189 ZPO eine Heilung des Zustellmangels in Betracht, sobald die Klage den - bislang übergangenen - Prozessbevollmächtigten der Beklagten tatsächlich zugegangen ist (vgl. BGH vom 29.03.2017 - VIII ZR 11/16, juris, Rz. 43 m.w.N.).

    Diese begründet jedoch keine rückwirkende Rechtshängigkeit, sondern wirkt nur ex nunc (BGH vom 29.03.2017 - VIII ZR 11/16, juris, Rz. 38; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 38. Auflage, § 189 Rn. 9).

  • LAG Hamm, 02.03.2012 - 18 Sa 1176/11

    Anfechtung eines auf eine "bedingte Klageerhebung" ergangenes Urteil

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
    Wird eine solche Entscheidung zur Verhinderung der formellen Rechtskraft, die auch sie anderenfalls erlangen könnte, zulässigerweise mit einem Rechtsbehelf angegriffen, ist sie aufzuheben und das Verfahren in der Regel an das Ausgangsgericht zur Behebung des Verfahrensmangels und zur Neuvornahme der Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. auch Hess. LAG vom 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16, juris, Rz. 55 sowie LAG Hamm vom 02.03.2012 - 18 Sa 1176/11, juris, Rz. 28 zur Parallelproblematik bei einer Entscheidung durch Urteil im nicht rechtshängigen Verfahren).

    Im Beschwerdeverfahren findet § 68 ArbGG - unabhängig davon, dass der hier relevante Verfahrensmangel selbst dort ausnahmsweise eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung rechtfertigen würde (Hess. LAG vom 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16, juris, Rz. 55 sowie LAG Hamm vom 02.03.2012 - 18 Sa 1176/11, juris, Rz. 28) - keine Anwendung.

  • LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16

    Einem Urteil, dass außerhalb eines Urteilsverfahren ergangen ist, etwa weil

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
    Wird eine solche Entscheidung zur Verhinderung der formellen Rechtskraft, die auch sie anderenfalls erlangen könnte, zulässigerweise mit einem Rechtsbehelf angegriffen, ist sie aufzuheben und das Verfahren in der Regel an das Ausgangsgericht zur Behebung des Verfahrensmangels und zur Neuvornahme der Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. auch Hess. LAG vom 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16, juris, Rz. 55 sowie LAG Hamm vom 02.03.2012 - 18 Sa 1176/11, juris, Rz. 28 zur Parallelproblematik bei einer Entscheidung durch Urteil im nicht rechtshängigen Verfahren).

    Im Beschwerdeverfahren findet § 68 ArbGG - unabhängig davon, dass der hier relevante Verfahrensmangel selbst dort ausnahmsweise eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung rechtfertigen würde (Hess. LAG vom 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16, juris, Rz. 55 sowie LAG Hamm vom 02.03.2012 - 18 Sa 1176/11, juris, Rz. 28) - keine Anwendung.

  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

    Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGH vom 11.05.2016 - XII ZB 582/15, juris, Rz. 7; BGH vom 04.06.2011 - VIII ZR 22/10, juris, Rz. 13 ff.; BGH vom 07.12.2010 - VI ZR 48/10, juris, Rz. 10 ff.) und gilt im arbeitsgerichtlichen Verfahren, in dem es gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, 495, 166 ff., 253 Abs. 1, 261 ZPO zur Auslegung und Anwendung derselben Normen kommt, gleichermaßen.
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGH vom 11.05.2016 - XII ZB 582/15, juris, Rz. 7; BGH vom 04.06.2011 - VIII ZR 22/10, juris, Rz. 13 ff.; BGH vom 07.12.2010 - VI ZR 48/10, juris, Rz. 10 ff.) und gilt im arbeitsgerichtlichen Verfahren, in dem es gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, 495, 166 ff., 253 Abs. 1, 261 ZPO zur Auslegung und Anwendung derselben Normen kommt, gleichermaßen.
  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12

    Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
    Ein ohne Rechtshängigkeit des Verfahrens erlassener gerichtlicher Beschluss ist ebenso wie ein entsprechendes Urteil wirkungslos (vgl. BGH vom 05.12.2005 - II ZB 2/05, juris, Rz. 11; ebenso BGH vom 08.11.2013 - V ZR 155/12, juris, Rz. 22).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 582/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Maßgeblichkeit der Zustellung an den

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGH vom 11.05.2016 - XII ZB 582/15, juris, Rz. 7; BGH vom 04.06.2011 - VIII ZR 22/10, juris, Rz. 13 ff.; BGH vom 07.12.2010 - VI ZR 48/10, juris, Rz. 10 ff.) und gilt im arbeitsgerichtlichen Verfahren, in dem es gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, 495, 166 ff., 253 Abs. 1, 261 ZPO zur Auslegung und Anwendung derselben Normen kommt, gleichermaßen.
  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
    Ein ohne Rechtshängigkeit des Verfahrens erlassener gerichtlicher Beschluss ist ebenso wie ein entsprechendes Urteil wirkungslos (vgl. BGH vom 05.12.2005 - II ZB 2/05, juris, Rz. 11; ebenso BGH vom 08.11.2013 - V ZR 155/12, juris, Rz. 22).
  • OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02

    Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; gesetzlicher Richter; originäre

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
    Nach § 572 Abs. 3 ZPO kommt eine Zurückverweisung an das Ausgangsgericht unter anderem auch dann in Betracht, wenn der angefochtenen Entscheidung ein schwerwiegender Verfahrensfehler zugrunde liegt (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 572 Rn. 23; OLG Celle vom 27.09.2002 - 6 W 118/02, juris).
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Ta 5/19

    Anforderungen an das Verfahren bei Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19
    Vielmehr sind über § 78 Satz 1 ArbGG die Vorschriften der § 567 ff ZPO heranzuziehen (LAG Düsseldorf vom 08.01.2019 - 3 Ta 5/19, juris, Rz. 24; LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2011 - 1 Ta 76c/11, juris, Rz. 31-33; LAG Sachsen vom 08.04.1997 - 1 Ta 89/97, MDR 1997, 855; GMP/Müller-Glöge, ArbGG, 8. Auflage, § 78 Rn. 34 f.; Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 78 Rn. 55).
  • LAG Sachsen, 08.04.1997 - 1 Ta 89/97

    Antrag; Erlaß einer einstweiligen Verfügung ; Entscheidung ohne mündliche

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2020 - 3 Ta 319/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Die sofortige Beschwerde führt nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung an das Arbeitsgericht zur erneuten Entscheidung über den Rechtsweg wegen nicht bewirkter Rechtshängigkeit des einstweiligen Verfügungsverfahrens (siehe hierzu LAG Düsseldorf vom 29.04.2019 - 3 Ta 124/19, juris, Rz. 9 ff. m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 22.01.2021 - 3 Ta 319/20

    Welches Gericht ist für ein Konkurrentenstreitverfahren um eine Stelle im

    Die sofortige Beschwerde führt nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung an das Arbeitsgericht zur erneuten Entscheidung über den Rechtsweg wegen nicht bewirkter Rechtshängigkeit des einstweiligen Verfügungsverfahrens (siehe hierzu LAG Düsseldorf vom 29.04.2019 - 3 Ta 124/19, juris, Rz. 9 ff. m.w.N.).
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