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   LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14 E   

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https://dejure.org/2015,27303
LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14 E (https://dejure.org/2015,27303)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14 E (https://dejure.org/2015,27303)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 5 Sa 1434/14 E (https://dejure.org/2015,27303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 305; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; § 256 Abs. 1 ZPO
    Unklare Regelung eines Lehrereingruppierungserlasses zur Eignung eines Studienabschlusses für ein Unterrichtsfach; Eingruppierungsfeststellungsklage gegen korrigierende Rückgruppierung

  • IWW

    Anlage 1 a zum BAT, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 305 ff. BGB, § 305 c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305 c BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unklare Regelung eines Lehrereingruppierungserlasses zur Eignung eines Studienabschlusses für ein Unterrichtsfach; Eingruppierungsfeststellungsklage gegen korrigierende Rückgruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ZPO § 256 Abs. 1
    Unklare Regelung eines Lehrereingruppierungserlasses zur Eignung eines Studienabschlusses für ein Unterrichtsfach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (beispielsweise BAG, Urteil vom 25.08.2010, AZ: 10 AZR 275/09 - Juris, Randnummer 19) sind allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständigungsmöglichkeiten des konkreten sondern die es durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind.
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG, Urteil vom 19.02.2014, AZ: 5 AZR 920/12 - Juris, Randnummer 38 m. w. N.).
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Zu einer Änderung der mitgeteilten Vergütungsgruppe ist er nur berechtigt, wenn die bisherige tarifliche Bewertung, die er dem Arbeitnehmer gegenüber nachgewiesen hatte, fehlerhaft war (BAG, Urteil vom 20.03.2013, AZ: 4 AZR 521/11 - Juris Randnummer 18).
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Sie wurden von dem beklagten Land für eine Vielzahl von Verträgen mit Lehrkräften gleichlautend verwendet und dem Kläger bei Abschluss des Formulararbeitsvertrages gestellt (so BAG, Urteil vom 16.04.2015, AZ: 6 AZR 352/14 - Juris, Randnummer 25, für die sächsischen Lehrerrichtlinien).
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08

    Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Bundeswehrfachschule

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Mit dieser Grundsatzentscheidung hat das Bundesarbeitsgericht zeitgemäß eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung vorgenommen, die diese Lehrereingruppierungsrichtlinien noch als Regeln angesehen hat, deren Auslegung nach dem Verwaltungsrecht vorzunehmen sei (BAG, Urteil vom 05.03.1997, AZ: 4 AZR 390/95 - Juris Randnummer 22; bereits offen gelassen in der Entscheidung des BAG, vom 18.03.2009, AZ: 4 AZR 79/08 - Juris Randnummer 20).
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95

    Eingruppierung einer Technischen Lehrerin

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Mit dieser Grundsatzentscheidung hat das Bundesarbeitsgericht zeitgemäß eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung vorgenommen, die diese Lehrereingruppierungsrichtlinien noch als Regeln angesehen hat, deren Auslegung nach dem Verwaltungsrecht vorzunehmen sei (BAG, Urteil vom 05.03.1997, AZ: 4 AZR 390/95 - Juris Randnummer 22; bereits offen gelassen in der Entscheidung des BAG, vom 18.03.2009, AZ: 4 AZR 79/08 - Juris Randnummer 20).
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Juli 2015 - 5 Sa 1434/14 E - aufgehoben.
  • LAG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 Sa 918/14

    AGB-Kontrolle; Eingruppierung; Eingruppierungserlass; Korrigierende

    Sie wurden von dem beklagten Land für eine Vielzahl von Verträgen mit Lehrkräften gleichlautend verwendet und der Klägerin bei Abschluss des Formulararbeitsvertrages gestellt (vgl. hierzu BAG, 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 25; LAG Niedersachsen, 9. Juli 2015 - 5 Sa 1434/14 E -).

    Das beklagte Land hätte zum Ausdruck zu bringen, ob und inwiefern der Zusatz "wesentlich" sich auf die Qualität oder auch auf die Quantität des Inhaltes einer vergleichbaren Prüfung mit einem ersten Staatsexamen bezieht (vgl. LAG Niedersachsen, 9. Juli 2015 - 5 Sa 1434/14 E -).

  • LAG Niedersachsen, 28.09.2016 - 13 Sa 1292/13

    Eingruppierung einer als Berufsschullehrerin in den Fächern Spanisch und Politik

    (d) Soweit die Klägerin unter Hinweis auf Urteile der 2. und 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (vom 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14 E und vom 09.09.2015 - 2 Sa 918/14 E) die Auffassung vertritt, die Regelung in Nr. 2.3 Sätze 5 und 6 Lehrer-Eingruppierungserlasses seien intransparent und unwirksam, kann dies vorliegend auf sich beruhen.

    Gegenstand der Verfahren 5 Sa 1434/14 E und 2 Sa 918/14 E war jeweils eine korrigierende Rückgruppierung.

  • LAG Niedersachsen, 16.03.2017 - 5 Sa 693/16

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Auslegung

    Ganz allgemein gilt: Die sehr weitgehende Sonderrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst ist nicht mehr zeitgemäß (LAG Niedersachsen, 09. Juli 2015 - 5 Sa 1434/14 E, Rn. 50).
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