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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15 (https://dejure.org/2015,41931)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.11.2015 - 6 Sa 351/15 (https://dejure.org/2015,41931)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. November 2015 - 6 Sa 351/15 (https://dejure.org/2015,41931)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 2 BGB, § 32 BDSG 1990, § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung wegen Diebstahlsverdachts - Kündigungserklärungsfrist

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § ... 102 Abs. 3 BetrVG, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 64 Abs. 2 c ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, §§ 4 Satz 1, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 138 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, § 102 Abs. 1, 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung bei Verdacht des Laptop-Diebstahls aus mit Schließanlage gesichertem Rechenzentrum; Rechtmäßige Verwertung der Auswertung eines betrieblichen Schließanlagensystems bei Einwilligung des Arbeitnehmers aufgrund fehlenden Widerspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138 Abs. 2; BDSG § 32 Abs. 1 S. 1
    Außerordentliche Kündigung bei Verdacht des Laptop-Diebstahls aus mit Schließanlage gesichertem Rechenzentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15
    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 Rn. 34, 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 17, 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).

    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 39, 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 14; 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27, zitiert nach juris).

    Sie darf in der Regel nicht mehr als eine Woche betragen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - aaO; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, zitiert nach juris).

    Bei Vorliegen besonderer Umstände kann sie überschritten werden (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 24, zitiert nach juris) .

    Unerheblich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder nicht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - aaO; 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - aaO).

  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 39, 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 14; 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27, zitiert nach juris).

    Unerheblich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder nicht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - aaO; 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - aaO).

    Beide Voraussetzungen - ähnlich selbständige Stellung und schuldhafter Organisationsmangel - müssen kumulativ vorliegen (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 28, 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - mwN Rn. 22, aaO).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15
    Dies gilt auch dann, wenn den Mitarbeitern Aufsichtsfunktionen übertragen worden sind (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 21 mwN, zitiert nach juris).

    Beide Voraussetzungen - ähnlich selbständige Stellung und schuldhafter Organisationsmangel - müssen kumulativ vorliegen (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 28, 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - mwN Rn. 22, aaO).

    Wer jedoch nur Melde- und Unterrichtungspflichten hat, ist nicht mit einer ähnlich selbständigen Funktion ausgestattet wie ein Kündigungsberechtigter (so BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 25, zitiert nach juris).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15
    Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 14; 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27, zitiert nach juris).

    Sie darf in der Regel nicht mehr als eine Woche betragen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - aaO; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, zitiert nach juris).

    Unerheblich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder nicht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - aaO; 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - aaO).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15
    Bei Vorliegen besonderer Umstände kann sie überschritten werden (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 24, zitiert nach juris) .

    Sind die Ermittlungen danach abgeschlossen und hat der Kündigungsberechtigte eine hinreichende Kenntnis vom Kündigungssachverhalt und von den erforderlichen Beweismitteln, so beginnt der Lauf der Ausschlussfrist (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 24, aaO).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 39, 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Sie darf in der Regel nicht mehr als eine Woche betragen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn 40, 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - aaO; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, zitiert nach juris).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat ( st. Rspr., BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 Rn. 13, 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16; 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 14 mwN; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 17; 29. November 2007 - 2 AZR 724/06 - Rn. 30, jeweils zitiert nach juris) .

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat ( st. Rspr., BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 Rn. 13, 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16; 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 14 mwN; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 17; 29. November 2007 - 2 AZR 724/06 - Rn. 30, jeweils zitiert nach juris) .

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15
    Dies gilt allerdings nur solange, wie er aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchführt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAG 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - Rn. 21, zitiert nach juris) .
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15
    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 14 mwN; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 17; 29. November 2007 - 2 AZR 724/06 - Rn. 30, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

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