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   LG Darmstadt, 15.05.2019 - 7 O 15/18   

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https://dejure.org/2019,14297
LG Darmstadt, 15.05.2019 - 7 O 15/18 (https://dejure.org/2019,14297)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15.05.2019 - 7 O 15/18 (https://dejure.org/2019,14297)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - 7 O 15/18 (https://dejure.org/2019,14297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 241 Abs. 2 BGB, § ... 311 BGB, § 443 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB, § 16 Abs. 1 UWG, § 6 EG-FGV, § 25 Abs. 2 EG-FGV, § 25 Abs. 3 EG-FGV, § 19 Abs. 2 S. 1 StVZO, § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVZO, § 19 Abs. 7 StVZO, § 2 Nr. 7 FZV, § 6 Abs. 3 FZV, § 5 Pkw-EnVKV, Art. 18 EGRL 46/2007, EGV 715/2007, 263 StGB, 325 Abs. 3 StGB, § 330 Abs. 2 StGB, § 43 Abs. 2 VwVfG, § 48 VwVfG
    Kein deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs gegen den Hersteller des Motors

  • verkehrslexikon.de

    Verjährung der kaufrechtlichen Ansprüche bei wirksamer Verkürzung auf ei Jahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17

    Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2019 - 7 O 15/18
    Weiterhin besteht auch kein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte zu 2 aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17 - juris Rn. 162 ff.).

    Für eine darauf beruhende Haftung der Beklagten zu 2 fehlt es aber an einer Garantenstellung der Beklagten zu 2 gegenüber dem Kläger (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17 - juris Rn. 170 ff.).

    Die vorliegend seitens des Klägers allein geltend gemachten Vermögensinteressen fallen jedoch nicht in den Schutzbereich derjenigen öffentlich-rechtlichen Normen, deren Verletzung im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens vorliegend in Betracht kommen kann (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17 - juris Rn. 172).

    Die genannten Normen dienen, wie ausgeführt, nicht dem Schutz der hier in Frage stehenden individuellen Vermögensinteressen des Klägers (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17 - juris Rn. 137 ff.).

    Zwar kann auch der Verstoß gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Fahrzeugzulassungsrechts sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB sein, die möglicherweise von der Beklagten zu 2 verletzten Normen dienen aber - wie bereits ausgeführt - nicht auch dem Schutz der hier geltend gemachten individuellen Vermögensinteressen des Klägers, sodass auch unter diesem Gesichtspunkt eine Haftung der Beklagten zu 2 gegenüber dem Kläger nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17 - juris Rn. 186 ff.).

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2019 - 7 O 15/18
    Zwar dürfte davon auszugehen sein, dass ein PKW, der aufgrund seiner Ausrüstung mit einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, bereits deshalb einen Sachmangel aufweist, da diese Eigenschaft zur Folge hat, dass dem Fahrzeug die Eignung für die gewöhnliche Verwendung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB fehlt, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und somit bei Gefahrübergang der weitere ungestörte Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht gewährleistet ist (BGH, Urteil vom BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17 -, juris Rn. 17 ff.).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2018 - 25 U 72/18

    Unzulässigkeit einer Berufung wegen unzureichenden Fallbezugs der Begründung

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.05.2019 - 7 O 15/18
    Auf genaue Kenntnisse zu allen Details der Wirkungsweise der Software kommt es dabei nicht an, sondern auf eine Parallelwertung in der Laiensphäre, nach der es dem Kläger klar war, dass hier ein Fahrzeug vorlag, das mit einer nicht regelkonformen Softwaresteuerung ausgestattet war (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13. August 2018 - 25 U 72/18 ).
  • LG Saarbrücken, 14.02.2020 - 12 O 90/18

    (Unzulässige Abschalteinrichtung: Haftung des Fahrzeugherstellers nach § 826 BGB

    Zweifelhaft ist bereits, ob es sich bei diesen Regelungen um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 21.10.2019 - 12 U 246/19, WM 2019, 2222; OLG Stuttgart aaO sowie LG Hamburg, Urteil vom 17.5.2019 - 329 O 272/18, juris; LG Stuttgart, Urteil vom 25.7.2019 - 30 O 34/19, juris; LG Darmstadt, Urteil vom 15.5.2019 - 7 O 15/18, juris).
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