Rechtsprechung
   LG Halle, 14.12.2022 - 16 KLs 16/21, 16 KLs 540 Js 17049/21 (16/21)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,45769
LG Halle, 14.12.2022 - 16 KLs 16/21, 16 KLs 540 Js 17049/21 (16/21) (https://dejure.org/2022,45769)
LG Halle, Entscheidung vom 14.12.2022 - 16 KLs 16/21, 16 KLs 540 Js 17049/21 (16/21) (https://dejure.org/2022,45769)
LG Halle, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 16 KLs 16/21, 16 KLs 540 Js 17049/21 (16/21) (https://dejure.org/2022,45769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation, Aufstiftung, Verfahrenseinstellung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 MRK, § 206a StPO, § 260 Abs 3 StPO
    Verfahrenshindernis bei polizeilicher Tatprovokation und "Aufstiftung" des Angeklagten zur Begehung einer Drogenstraftat

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Folgen rechtsstaatswidriger Tatprovokation - "Aufstiftung", oder erhebliche Einwirkung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 23.10.2014 - 54648/09

    Unzulässige Tatprovokation (Anstiftung; verbleibende Opferstellung im Sinne der

    Auszug aus LG Halle, 14.12.2022 - 16 KLs 16/21
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verletzt eine polizeiliche Provokation Art. 6 Abs. 1 EMRK, wenn sich die Ermittlungsperson nicht auf eine "weitgehend passive" Strafermittlung beschränkt hat (EGMR, Urteile vom 15.10.2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 - und vom 23.10.2014 - 54648/09 -, jeweils juris).

    Dabei ist zu prüfen, ob es objektive Anhaltspunkte für den Verdacht gab, dass der Täter an kriminellen Aktivitäten beteiligt oder tatgeneigt war (EGMR, Urteile vom 15.10.2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 - und vom 23.10.2014 - 54648/09 -, jeweils juris).

    Für die Frage, ob eine Person tatgeneigt war, sind im Einzelfall u. a. die erwiesene Vertrautheit des Betroffenen mit aktuellen Preisen von Betäubungsmitteln, dessen Fähigkeit, solche kurzfristig zu beschaffen, sowie seine Gewinnbeteiligung bedeutsam (EGMR, Urteile vom 23.10.2014 - 54648/09 - und vom 15.10.2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 -, jeweils juris).

    Dabei ist unter anderem darauf abzustellen, ob die Ermittlungsperson von sich aus Kontakt zu dem Täter aufgenommen, ihr Angebot trotz anfänglicher Ablehnung erneuert oder den Täter mit den Marktwert übersteigenden Preisen geködert hat (EGMR, Urteile vom 23.10.2014 - 54648/09 - und vom 15.10.2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 -, jeweils juris).

  • EGMR, 15.10.2020 - 40495/15

    Polizeiliche Tatprovokation (Begriff: mittelbare Tatprovokation - Bestimmtsein

    Auszug aus LG Halle, 14.12.2022 - 16 KLs 16/21
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verletzt eine polizeiliche Provokation Art. 6 Abs. 1 EMRK, wenn sich die Ermittlungsperson nicht auf eine "weitgehend passive" Strafermittlung beschränkt hat (EGMR, Urteile vom 15.10.2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 - und vom 23.10.2014 - 54648/09 -, jeweils juris).

    Dabei ist zu prüfen, ob es objektive Anhaltspunkte für den Verdacht gab, dass der Täter an kriminellen Aktivitäten beteiligt oder tatgeneigt war (EGMR, Urteile vom 15.10.2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 - und vom 23.10.2014 - 54648/09 -, jeweils juris).

    Für die Frage, ob eine Person tatgeneigt war, sind im Einzelfall u. a. die erwiesene Vertrautheit des Betroffenen mit aktuellen Preisen von Betäubungsmitteln, dessen Fähigkeit, solche kurzfristig zu beschaffen, sowie seine Gewinnbeteiligung bedeutsam (EGMR, Urteile vom 23.10.2014 - 54648/09 - und vom 15.10.2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 -, jeweils juris).

    Dabei ist unter anderem darauf abzustellen, ob die Ermittlungsperson von sich aus Kontakt zu dem Täter aufgenommen, ihr Angebot trotz anfänglicher Ablehnung erneuert oder den Täter mit den Marktwert übersteigenden Preisen geködert hat (EGMR, Urteile vom 23.10.2014 - 54648/09 - und vom 15.10.2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 -, jeweils juris).

  • BGH, 16.12.2021 - 1 StR 197/21

    BGH präzisiert Rechtsprechung zu Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation

    Auszug aus LG Halle, 14.12.2022 - 16 KLs 16/21
    Im Rahmen der erforderlichen Abwägung sind insbesondere Grundlage und Ausmaß des gegen den Betroffenen bestehenden Verdachts, aber auch Art, Intensität und Zweck der Einflussnahme sowie die eigenen, nicht fremdgesteuerten Aktivitäten des Betroffenen in den Blick zu nehmen (BGH, Urteil vom 16.12.2021 - 1 StR 197/21 m. w. N. -, juris).

    Geht die qualitative Steigerung der Verstrickung des Täters mit einer Einwirkung durch die Ermittlungsperson einher, die von einiger Erheblichkeit ist, so liegt ein Fall der unzulässigen Tatprovokation vor (BGH, Urteil vom 16.12.2021 - 1 StR 197/21 m. w. N. -, juris).

  • KG, 20.06.2011 - 4 Ws 48/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruchsausschluss wegen grob

    Auszug aus LG Halle, 14.12.2022 - 16 KLs 16/21
    Daraus folgt, dass das Verhalten des Angeklagten jedenfalls dann nicht ursächlich im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 1 StrEG geworden ist, wenn die in Rede stehenden Maßnahmen aufgrund eines schwerwiegenden Bearbeitungsfehlers der Strafverfolgungsbehörden angeordnet, vollzogen und aufrechterhalten worden sind (KG Berlin, Beschluss vom 20.06.2011 - 4 Ws 48/11 -, juris).
  • BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90

    Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und

    Auszug aus LG Halle, 14.12.2022 - 16 KLs 16/21
    Dabei ist das auf dem Rechtsstaatsprinzip fußende Postulat, dass Feststellungen zur Schuld des Angeklagten nur dann getroffen und Strafen hierfür nur dann ausgesprochen werden dürfen, wenn die Schuld des Angeklagten in einem mit rechtsstaatlichen Verteidigungsgarantien ausgestatteten, bis zum prozessordnungsgemäßen Abschluss durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen ist, auch bei der Entscheidung über die Entschädigungspflicht für Strafverfolgungsmaßnahmen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90 -, juris).
  • LG Halle, 18.01.2022 - 3 Qs 1/22

    Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung bei gleichzeitig laufenden

    Begründend führte der Beschuldigte aus, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Absatz 2 StPO gegeben sei, da gegen ihn ein weiteres Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) unter dem Az.: 540 Js 17049/21 anhängig sei, in welchem ihm sein Verteidiger als Pflichtverteidiger bereits beigeordnet worden sei.

    Gegen den Beschuldigten liegt bereits bei der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts Halle (Saale) eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) vom 07.12.2021, Az.: 16 KLs 540 Js 17049/21 (16/21), vor.

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