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   LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17   

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https://dejure.org/2017,64153
LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17 (https://dejure.org/2017,64153)
LG Bonn, Entscheidung vom 27.10.2017 - 1 O 8/17 (https://dejure.org/2017,64153)
LG Bonn, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 1 O 8/17 (https://dejure.org/2017,64153)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.06.2014 - IX ZB 88/13

    Insolvenzmasse: Pfändungsschutz für eigenständig erwirtschaftete Einkünfte des

    Auszug aus LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17
    ZPO einstufen würde (BGH MDR 2014, 1173f.; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 850i Rd.1b; a.A. noch Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 850i Rd.1), so erfordert die Unpfändbarkeit nach dem klaren Gesetzeswortlaut von § 850i Abs. 1 ZPO eine entsprechende Entscheidung des Vollstreckungsgerichts.
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Auszug aus LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17
    Folglich setzt § 400 BGB zumindest einen Antrag des Klägers auf diesen Pfändungsschutz voraus (vgl. BAG NZA 2006, 259, 261 Rd.31 - zu § 394 BGB; Palandt/Grüneberg, aaO., § 400 Rd.4 und § 394 Rd.3; Rosch in Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 400 Rd.10; Smid in Münchener Kommentar, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 850i Rd.7).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17
    Nachdem die Eheleute D wegen der diesem Rechtsstreit zugrunde liegenden Ungewissheit über ihre(n) Gläubiger die Kaufpreisraten hinterlegt haben (§ 372 Satz 2 BGB), haben der Kläger und die Drittwiderbeklagte hierdurch aufgrund der Regelungen des Hinterlegungsrechts (§§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 und Abs. 3 HintG NRW) eine ihnen gegenüber der Beklagten nicht zustehende günstige Rechtsstellung (sogenannte "Blockierstellung") im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB erlangt (vgl. BGH NJW 2000, 291, 294 unter V.1.a); Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl. 2017, § 812 Rd.93 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03

    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung

    Auszug aus LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17
    Die im gewerblichen Bereich nach der allgemeinen Lebenserfahrung bestehende hohe Wahrscheinlichkeit, dass an gewerbliche Kunden die bestellten und sodann berechneten Waren auch tatsächlich versandt worden sind, unterstreicht diese Würdigung insbesondere in Anbetracht der aus den hier zitierten Dokumenten ersichtlichen Daten (vgl. dazu auch aus Sicht des Transportschadensrechts: BGH NJW-RR 2007, 1282, 1284f. Rd.23f. sowie BGH NJW-RR 2013, 813, 814 Rd.16f.).
  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 98/01

    Darlegungs-und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

    Auszug aus LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17
    Die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Rückübertragungsanspruches trifft den Zedenten, mithin den Kläger (vgl. BGH NJW 1990, 392, 393 - betreffend einen Bereicherungsanspruch wegen Unwirksamkeit einer Grundschuld-Sicherungsabrede; ferner zur grundsätzlichen Beweislast des Bereicherungsklägers für die Rechtsgrundlosigkeit: BGH NJW 2003, 1039f.).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 14/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Nachweis des Inhalts

    Auszug aus LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17
    Die im gewerblichen Bereich nach der allgemeinen Lebenserfahrung bestehende hohe Wahrscheinlichkeit, dass an gewerbliche Kunden die bestellten und sodann berechneten Waren auch tatsächlich versandt worden sind, unterstreicht diese Würdigung insbesondere in Anbetracht der aus den hier zitierten Dokumenten ersichtlichen Daten (vgl. dazu auch aus Sicht des Transportschadensrechts: BGH NJW-RR 2007, 1282, 1284f. Rd.23f. sowie BGH NJW-RR 2013, 813, 814 Rd.16f.).
  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87

    Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung

    Auszug aus LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17
    Die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Rückübertragungsanspruches trifft den Zedenten, mithin den Kläger (vgl. BGH NJW 1990, 392, 393 - betreffend einen Bereicherungsanspruch wegen Unwirksamkeit einer Grundschuld-Sicherungsabrede; ferner zur grundsätzlichen Beweislast des Bereicherungsklägers für die Rechtsgrundlosigkeit: BGH NJW 2003, 1039f.).
  • LG Duisburg, 18.04.2011 - 2 O 251/10

    Anspruch auf Zustimmung zur Löschung der Rückauflassungsvormerkung und auf

    Auszug aus LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17
    Diese Rechtsstellung haben der Kläger und die Drittwiderbeklagte durch Erklärung der Freigabe der streitgegenständlichen Beträge (arg. § 22 Abs. 3 Satz 1 Ziffern 1. und 2. HintG NRW) an die Beklagte aus Bereicherungsrecht herauszugeben (BGH, aaO.; Palandt/Sprau, aaO.; auf § 22 Abs. 3 HintG NRW als Anspruchsgrundlage abstellend: LG Duisburg, Urteil vom 18.04.2011 - 2 O 251/10 = BeckRS 2013, 06786).
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