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   LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20   

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https://dejure.org/2022,4107
LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20 (https://dejure.org/2022,4107)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.02.2022 - L 10 AL 81/20 (https://dejure.org/2022,4107)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - L 10 AL 81/20 (https://dejure.org/2022,4107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitsförderung: Kosten einer heilpädagogischen Heimunterbringung

  • rewis.io

    Leistungen, Bescheid, Eingliederungshilfe, Bewilligung, Jugendhilfe, Behinderung, Berufung, Unterkunft, Unterbringung, Beschwerde, Eingliederung, Heimunterbringung, Teilhabe, Erstattung, Kosten der Unterkunft, Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am ...

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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausbildungsvergütung -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
    Dies ergebe sich aus dem Zusammenwirken der Subsidiaritätsregeln in § 22 Abs. 1 SGB III und § 10 Abs. 1 SGB VIII, wie das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 R - zeige.

    Wenn Leistungen eines anderen Sozialleistungsträgers nicht deshalb versagt werden dürften, weil es im SGB VIII entsprechende Leistungen gibt, zeige dies, dass im Sinne der weiteren Nachrangregelung des § 22 Abs. 1 und 2 SGB III eine Leistungspflicht des Jugendhilfeträgers in Fallgestaltungen gleichartiger Leistungen gerade nicht bestehen solle und die Jugendhilfe als nachrangig angesehen werden müsse, wie das BSG mit Urteil vom 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 R - entschieden habe.

    Eine andere Einschätzung ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger hierfür herangezogenen Entscheidung des BSG (Urteil vom 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 R - juris).

    Hieraus ergibt sich zum einen, dass das BSG, anders als der Kläger meint, auch im Urteil vom 12.10.2017 (a.a.O.) weiterhin verschiedene Zuständigkeiten für eine im Außenverhältnis einheitlich erbrachte Förderung einer Berufsausbildung für möglich hält, denn es hat Gleichartigkeit der Leistungen nur für einen Teil der dort im Streit stehenden Fördermaßnahmen angenommen.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 8 AL 2430/12

    Erstattungsrechtsstreit - Kosten für die Elektrikerausbildung eines behinderten

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
    Er hatte jedoch keinen Anspruch gegen die Beklagte im Rahmen ihrer Zuständigkeit, denn es handelt sich, unbenommen der Frage, ob bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Kosten einer heilpädagogischen Unterbringung in das Leistungsspektrum der Beklagten fallen können (so in den Fällen, die den Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2015 - L 8 AL 2430/12 - und des Bayer. VGH vom 02.12.2020 - 12 BV 20.1951 - beide zit. nach juris, zugrunde lagen), bei der heilpädagogischen Unterbringung im hier streitigen Fall nicht um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 24.04.2015 - L 8 AL 2430/12 - juris zugrunde lag, denn dort war streitig die Erstattung von Leistungen für eine berufsvorbereitende Maßnahme und eines Teils einer Ausbildung zum Elektriker samt Internatskosten und der Kosten für die dort inbegriffenen medizinischen, psychologischen und pädagogischen Hilfen durch die Bundesagentur an den klagenden Landkreis, mithin um ein insgesamt integriertes Leistungspaket zur Berufsförderung, das im Gegensatz zu den hier mit verschiedenen Zielsetzungen betriebenen Maßnahmen der Berufsvorbereitung und -ausbildung einerseits und der Persönlichkeitsförderung andererseits zu betrachten ist.

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 22/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
    Zu den allgemeinen Prozessvoraussetzungen gehört auch die Zulässigkeit des Rechtswegs vor der angegangenen Gerichtsbarkeit (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.1963 - 2 RU 152/60 - Beschluss vom 30.09.2015 - B 3 KR 22/15 B - juris; B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl., § 100 Rn. 6; Müller in: BeckOGK, Stand: 01.11.2021, § 100 SGG Rn. 9).
  • BSG, 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Rechtsweg

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
    Eine Teilverweisung des Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht scheidet aus, denn einerseits kennt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) keine Teilverweisung und andererseits steht der Verweisung des gesamten Rechtsstreits der Grundsatz entgegen, dass eine solche nicht erfolgen darf, wenn das angerufene Gericht zumindest für einen Teil der einschlägigen materiellen Ansprüche zuständig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B - juris).
  • BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60

    Unfallversicherung - Vollrente wegen einer Berufskrankheit - Lungenblähung -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
    Zu den allgemeinen Prozessvoraussetzungen gehört auch die Zulässigkeit des Rechtswegs vor der angegangenen Gerichtsbarkeit (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.1963 - 2 RU 152/60 - Beschluss vom 30.09.2015 - B 3 KR 22/15 B - juris; B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl., § 100 Rn. 6; Müller in: BeckOGK, Stand: 01.11.2021, § 100 SGG Rn. 9).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
    In diesem Fall wird die Position des leistungsberechtigten Sozialleistungsempfängers nicht berührt (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R - juris).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
    Maßnahmen, die ohne unmittelbaren Bezug zur Berufsausübung zur persönlichen Lebensführung gehören, die Verbesserung der Lebensqualität bewirken sowie elementare Grundbedürfnisse befriedigen und sich auf diese Weise nur mittelbar bei der Berufsausübung auswirken, sind nicht durch Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben förderungsfähig und allenfalls im Wege der Förderung der Teilhabe am sozialen Leben (jetzt nach §§ 76 ff. SGB IX) zu übernehmen (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R - juris).
  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 12 BV 20.1951

    Kostenerstattung für heilpädagogische Wohnheimunterbringung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
    Er hatte jedoch keinen Anspruch gegen die Beklagte im Rahmen ihrer Zuständigkeit, denn es handelt sich, unbenommen der Frage, ob bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Kosten einer heilpädagogischen Unterbringung in das Leistungsspektrum der Beklagten fallen können (so in den Fällen, die den Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2015 - L 8 AL 2430/12 - und des Bayer. VGH vom 02.12.2020 - 12 BV 20.1951 - beide zit. nach juris, zugrunde lagen), bei der heilpädagogischen Unterbringung im hier streitigen Fall nicht um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
  • SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für seelisch behinderte Kinder - Erstattung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
    Gegen ein Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 21.12.2017 - Aktenzeichen S 7 AL 288/15 - sei Berufung eingelegt worden; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) habe in einem Schreiben vom 16.10.2008 - Va3-58068-6 - die Auffassung geäußert, die Zuständigkeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für seelische behinderte Jugendliche liege zwar grundsätzlich bei der Beklagten, nicht betroffen seien jedoch Leistungen wie die Hilfen zur Erziehung nach §§ 35a Abs. 4, 27 ff. SGB VIII, für die der Nachranggrundsatz der Jugendhilfeleistungen nicht greife, da allein die Jugendhilfe entsprechende Leistungen erbringe.
  • VG Würzburg, 13.02.2014 - W 3 K 13.112

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; seelische Behinderung; Unterbringung in

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
    Auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts B vom 13.02.2014 - Aktenzeichen W 3 K 13.112 - werde verwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 AL 3484/21

    Erstattungsstreit zwischen Eingliederungshilfeträger und Bundesagentur für Arbeit

    In diesem Fall wird die Position des leistungsberechtigten Sozialleistungsempfängers nicht berührt (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 21.02.2022 - L 10 AL 81/20 -, Rn. 22, juris).

    Zur Abgrenzung zwischen Leistungen der beruflichen Rehabilitation und anderen Rehabilitations-leistungen (etwa solchen zur Teilhabe an Bildung im Sinne des § 5 Nr. 4 SGB IX) ist auf den Schwerpunkt der Maßnahme abzustellen (vgl. hierzu und im Folgenden auch Bayerisches LSG, Urteil vom 21.02.2022 - L 10 AL 81/20 -, juris Rdnr. 32; siehe auch nachfolgend BSG, Beschluss vom 26.07.2022 - B 11 AL 11/22 B -, juris; Urteil des erkennenden Senats vom 17.03.2023 - L 8 AL 3628/21 -, nicht veröffentlicht).

  • VG München, 20.07.2022 - M 18 K 18.4606

    Kostenerstattung, Mehrfachbehinderung, Pflegestufe, Leistungen zur Teilhabe am

    Die heilpädagogische Unterbringung eines Jugendlichen in Berufsausbildung kann - entgegen der offenbar durch die Klägerin vertretenen Sichtweise - grundsätzlich auch - wie vorliegend - als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzusehen sein (vgl. BayLSG, U.v. 21.2.2022 - L 10 AL 81/20 - juris Leitsatz 2, Rn. 30; BayVGH, U.v. 2.12.2020 - 12 BV 20.1951 - juris Rn. 28; VG München, U.v. 17.7.2019 - M 18 K 17.2523 - juris Rn. 35).

    Auch die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit stellt hinsichtlich der Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Rehabilitationsleistung auf den Schwerpunkt der Maßnahme ab (vgl. BayLSG, U.v. 21.2.2022 - L 10 AL 81/20 - juris LS 1, Rn. 32; LSG BW, U.v. 16.6.2021 - L 2 SO 718/19 - Rn. 68).

    Ziel der heilpädagogischen Unterbringung des Leistungsempfängers war damit nicht die soziale Betreuung und Persönlichkeitsentwicklung zum Erlernen angemessenen Sozialverhaltens (vgl. BayLSG, U.v. 21.2.2022 - L 10 AL 81/20 - juris Rn. 33), sondern vielmehr die Sicherung des Erfolgs der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2023 - L 8 AL 3628/21

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs zweier Leistungsträger untereinander -

    Zur Abgrenzung zwischen Leistungen der beruflichen Rehabilitation und anderen Rehabilitationsleistungen (etwa solchen zur sozialen Teilhabe im Sinne des § 5 Nr. 5 SGB IX) ist auf den Schwerpunkt der Maßnahme abzustellen (vgl. hierzu und im Folgenden auch Bayerisches LSG, Urteil vom 21.02.2022 - L 10 AL 81/20 -, juris Rdnr. 32; siehe auch nachfolgend BSG, Beschluss vom 26.07.2022 - B 11 AL 11/22 B -, juris).
  • SG Nürnberg, 24.02.2022 - S 22 SO 140/21

    Erstattungsstreit über Kosten der Heimunterbringung während einer

    Im Urteil vom 21.02.2022, L 10 AL 81/20 wird unter Verweis auf BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R - juris ausgeführt, dass zur Abgrenzung zwischen Leistungen der beruflichen Rehabilitation und anderen Rehabilitationsleistungen (etwa solchen zur sozialen Teilhabe im Sinne des § 5 Nr. 5 SGB IX) auf den Schwerpunkt der Maßnahme abzustellen sei.
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