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   OLG Bamberg, 24.03.2022 - 1 Ws 135/22   

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https://dejure.org/2022,17924
OLG Bamberg, 24.03.2022 - 1 Ws 135/22 (https://dejure.org/2022,17924)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.03.2022 - 1 Ws 135/22 (https://dejure.org/2022,17924)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. März 2022 - 1 Ws 135/22 (https://dejure.org/2022,17924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 13; StGB§ 142; StGB § ... 212; StGB § 323c; StPO § 200 Abs. 1; StPO § 203; StPO § 264 Abs. 1; StPO § 306 Abs. 1; StPO § 311; StPO § 314; StPO § 322 Abs. 1; StPO § 322 Abs. 2; StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 400 Abs. 1
    Umfang tatrichterlicher Kognitionspflicht hinsichtlich unterbliebener Rettungsbemühungen nach Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anklage; Anklageerhebung; Nachtragsanklage; Eröffnungsbeschluss; Beschwerde; Beschwerdeberechtigung; Nebenklage; Nebenkläger; Berufung; Nebenklägerberufung; Kognitionspflicht; Tatort; Tatzeit; Tatbild; Tötung; Garantenstellung; Garantenpflicht; Hilfeleistung; ...

  • rechtsportal.de

    Anklage; Anklageerhebung; Nachtragsanklage; Eröffnungsbeschluss; Beschwerde; Beschwerdeberechtigung; Nebenklage; Nebenkläger; Berufung; Nebenklägerberufung; Kognitionspflicht; Tatort; Tatzeit; Tatbild; Tötung; Garantenstellung; Garantenpflicht; Hilfeleistung; ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 317
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2022 - 1 Ws 135/22
    Für die Richtigkeit dieser Auffassung spricht insbesondere, dass in ständiger Rechtsprechung zwischen § 142 StGB und tateinheitlich begangenen Delikten wie § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) sowie vorangegangenen in materieller Tatmehrheit stehenden Straftaten, die zum Unfall geführt haben, verfahrensrechtliche Tatidentität im Sinne des § 264 StPO angenommen wird (BGHSt 23, 141; 24, 185; 25, 72; s. auch Fischer StGB 69. Aufl. § 142 Rn. 74).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2022 - 1 Ws 135/22
    Für die Richtigkeit dieser Auffassung spricht insbesondere, dass in ständiger Rechtsprechung zwischen § 142 StGB und tateinheitlich begangenen Delikten wie § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) sowie vorangegangenen in materieller Tatmehrheit stehenden Straftaten, die zum Unfall geführt haben, verfahrensrechtliche Tatidentität im Sinne des § 264 StPO angenommen wird (BGHSt 23, 141; 24, 185; 25, 72; s. auch Fischer StGB 69. Aufl. § 142 Rn. 74).
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20

    Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2022 - 1 Ws 135/22
    Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung und durch das Tatopfer bestimmt (st.Rspr.; zuletzt BGH Beschluss vom 20.05.2021 - 3 StR 443/20 = StV 2022, 69 = StraFo 2021, 517 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2022 - 1 Ws 135/22
    Für die Richtigkeit dieser Auffassung spricht insbesondere, dass in ständiger Rechtsprechung zwischen § 142 StGB und tateinheitlich begangenen Delikten wie § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) sowie vorangegangenen in materieller Tatmehrheit stehenden Straftaten, die zum Unfall geführt haben, verfahrensrechtliche Tatidentität im Sinne des § 264 StPO angenommen wird (BGHSt 23, 141; 24, 185; 25, 72; s. auch Fischer StGB 69. Aufl. § 142 Rn. 74).
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