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   OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 7 U 79/02   

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https://dejure.org/2002,10501
OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 7 U 79/02 (https://dejure.org/2002,10501)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2002 - 7 U 79/02 (https://dejure.org/2002,10501)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 7 U 79/02 (https://dejure.org/2002,10501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Vorstandes einer Treuhandanstalt; Zweifel bei der Auslegung einer allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB); Vertragsklausel zur Zahlung von Fälligkeitszinsen ; Abgrenzung von Vereinbarungen über einen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AGBG § 1; ; AGBG § ... 1 Nr. 5 b; ; AGBG § 5; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 11 Ziffer 5 b; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 184 Abs. 2; ; BGB § 197 a. F.; ; BGB § 198; ; BGB § 201 a. F.; ; BGB § 209 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 242; ; BGB § 273; ; BGB § 278; ; BGB § 284; ; BGB § 284 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 285 a. F.; ; BGB § 286 a. F.; ; BGB § 289 a. F.; ; BGB § 320; ; BGB § 452 a. F.; ; UStG § 14; ; UStG § 14 Abs. 1; ; DM-BilG § 25 Abs. 1; ; HGB § 353; ; HGB § 353 Satz 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Fälligkeitszinses im Zusammenhang mit einem Veräußerungsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 7 U 79/02
    Das (teilweise) anfängliche Unvermögen der Klägerin, der Beklagten das Eigentum an sämtlichen zur Besamungsstation Schmergow gehörenden Grundstücken zu verschaffen, steht zwar - wie der BGH in seiner Entscheidung vom 20.12.1996 (NJW 1997, 938 ff.) ausgeführt hat - der Geltendmachung der Einrede des § 320 BGB jedenfalls bis zum Eintritt der objektiven Unmöglichkeit durch den Ankauf der entsprechenden Grundstücke von den Dritteigentümern nicht entgegen.

    Die an die fehlende Eigentümerstellung des Verkäufers anknüpfende Unmöglichkeit einer Nebenpflicht zur Ermöglichung der Belastung des gesamten Kaufgrundstücks mit Grundpfandrechten, wie sie auch im vorliegenden Fall zwischen den Parteien in § 12 des Vertrages vom 18.10.1991 vereinbart worden ist, mag zwar eine Vorleistungspflicht des Grundstückskäufers hinsichtlich der Kaufpreiszahlung entfallen lassen, wenn die Belastungsvollmacht gerade deshalb erteilt worden ist, um dem Käufer die Möglichkeit zu einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu verschaffen (diese Konstellation liegt den Entscheidungen des BGH vom 10.03.1978 - NJW 1978, 1482 - und vom 20.12.1996 - NJW 1997, 938 ff. - zugrunde).

  • OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 7 U 79/02
    Auch wenn dem Käufer bei einem Handelskauf hinsichtlich des Kaufpreises ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB wegen seines Anspruches auf Erteilung einer Rechnung aus § 14 Abs. 1 UStG zustehen mag (so OLG München NJW 1988, 270), so lässt die in § 2 Abs. 1 des Vertrages hinsichtlich der Zahlung von Umsatzsteuer getroffene Vereinbarung nicht die Auslegung zu, dass damit die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches bis zur Erteilung einer die Umsatzsteuer ausweisenden Rechnung hinausgeschoben sein sollte.
  • OLG Hamm, 22.02.1988 - 22 U 239/87

    Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung einer gekauften Eigentumswohnung vor

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 7 U 79/02
    Dies entspricht der heute nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur im Hinblick auf Ansprüche eines Verkäufers auf Zahlung von Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB ebenso wie auf Zahlung von Nutzungszinsen im Sinne des § 452 BGB a. F. (vgl. nur MK-HGB, K. Schmidt, § 352 Rn. 14; Baumbach/Haupt, HGB, 353 Rn. 1; MK-BGB, Westermann, § 452 Rn. 3; Staudinger-Kohler, 13. Bearb. § 452 Rn. 5; Palandt-Putzo, a. a. O., § 452 Rn. 2; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1505 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung in NJW-RR 1989, 333; a. A. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 722).
  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76

    Entstehen eines Zinsanspruchs bei Erschwerungen einer Finanzierungsmöglichkeit -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 7 U 79/02
    Die an die fehlende Eigentümerstellung des Verkäufers anknüpfende Unmöglichkeit einer Nebenpflicht zur Ermöglichung der Belastung des gesamten Kaufgrundstücks mit Grundpfandrechten, wie sie auch im vorliegenden Fall zwischen den Parteien in § 12 des Vertrages vom 18.10.1991 vereinbart worden ist, mag zwar eine Vorleistungspflicht des Grundstückskäufers hinsichtlich der Kaufpreiszahlung entfallen lassen, wenn die Belastungsvollmacht gerade deshalb erteilt worden ist, um dem Käufer die Möglichkeit zu einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu verschaffen (diese Konstellation liegt den Entscheidungen des BGH vom 10.03.1978 - NJW 1978, 1482 - und vom 20.12.1996 - NJW 1997, 938 ff. - zugrunde).
  • OLG Oldenburg, 05.11.1986 - 3 U 134/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 7 U 79/02
    Dies entspricht der heute nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur im Hinblick auf Ansprüche eines Verkäufers auf Zahlung von Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB ebenso wie auf Zahlung von Nutzungszinsen im Sinne des § 452 BGB a. F. (vgl. nur MK-HGB, K. Schmidt, § 352 Rn. 14; Baumbach/Haupt, HGB, 353 Rn. 1; MK-BGB, Westermann, § 452 Rn. 3; Staudinger-Kohler, 13. Bearb. § 452 Rn. 5; Palandt-Putzo, a. a. O., § 452 Rn. 2; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1505 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung in NJW-RR 1989, 333; a. A. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 722).
  • OLG Hamm, 17.02.1998 - 34 U 130/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 7 U 79/02
    Dies entspricht der heute nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur im Hinblick auf Ansprüche eines Verkäufers auf Zahlung von Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB ebenso wie auf Zahlung von Nutzungszinsen im Sinne des § 452 BGB a. F. (vgl. nur MK-HGB, K. Schmidt, § 352 Rn. 14; Baumbach/Haupt, HGB, 353 Rn. 1; MK-BGB, Westermann, § 452 Rn. 3; Staudinger-Kohler, 13. Bearb. § 452 Rn. 5; Palandt-Putzo, a. a. O., § 452 Rn. 2; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1505 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung in NJW-RR 1989, 333; a. A. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 722).
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