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   OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08   

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https://dejure.org/2009,13175
OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08 (https://dejure.org/2009,13175)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2009 - 12 U 233/08 (https://dejure.org/2009,13175)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2009 - 12 U 233/08 (https://dejure.org/2009,13175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Arztes wegen fehlerhafter Behandlung eines auf einer Röntgenaufnahme erkennbaren Karzinoms

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Krebs Brandenburgisches

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § ... 517 ff.; ; ZPO § 533; ; ZPO § 412 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 529; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 1922; ; BGB § 844 Abs. 2; ; BGB § 1922; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Arztes wegen fehlerhafter Behandlung eines auf einer Röntgenaufnahme erkennbaren Karzinoms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
    Der Bundesgerichtshof hat erst in einer jüngst ergangenen Entscheidung nochmals bestätigt, dass sich der Tatrichter bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO grundsätzlich in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann orientieren darf (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2009 - VI ZR 183/08).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
    Bei einem einfachen Befunderhebungsfehler greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Gunsten des Patienten auch unterhalb der Schwelle zum groben Behandlungsfehler eine Beweislastumkehr ein, wenn sich bei der unterlassenen medizinisch gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde (vgl. BGH NJW 2004, 2011, 2013 m.w.N.; Geiß/Greiner, a.a.O., Rn. B 296).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
    Eine Umkehr der Beweislast ist schon dann anzunehmen, wenn der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahe legen oder wahrscheinlich machen muss der Fehler den Schaden dagegen nicht (vgl. BGH a.a.O.; BGH NJW 2005, 427, 428 jeweils m.w.N.; Geiß/Greiner a.a.O., Rn. B 258).
  • OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05

    Grober Behandlungsfehler durch unterlassene histologische Abklärung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
    Die Entscheidung des OLG Jena (VersR 2008, 401) betraf schließlich ebenfalls eine an den Folgen eines Mammakarzinoms im Alter von nur 31 Jahren verstorbene Patientin, bei der die histologische Abklärung des Tumors unterlassen worden war.
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
    b) Das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, da sich der Unterhaltsschaden nach dem insoweit maßgeblichen Vortrag des Klägers insgesamt noch in der Entwicklung befindet und noch nicht abgeschlossen ist, so dass der Kläger nicht darauf verwiesen werden kann, dass der bis zum Termin der mündlichen Verhandlung entstandene Unterhaltsschaden bereits bezifferbar ist (vgl. BGH VersR 1991, 788).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
    Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249).
  • OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung bei Arbeitsteilung, Hinzuziehung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
    Das OLG Köln (NJW-RR 2003, 1031) hat bei der verspäteten Behandlung eines gutartigen Gehirntumors um 1 1/2 Jahre ein Schmerzensgeld von 10.000,00 EUR zugesprochen.
  • OLG Hamm, 28.11.2001 - 3 U 59/01

    Beweislast im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
    Dies geht beweisrechtlich zulasten der fehlerhaft handelnden Ärzte (vgl. OLG Hamm VersR 2003, 1259).
  • OLG Hamm, 02.04.2001 - 3 U 160/00

    Diagnoseirrtum bei einem Bronchialkarzinom

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
    Das OLG Hamm (VersR 2002, 578 f.) hat bei einem nicht rechtzeitig erkannten Bronchialkarzinom ein Schmerzensgeld von 20.000,00 DM (preissteigerungsbereinigt 21.986,91 DM = 11.241,73 EUR für 2007) zuerkannt, wobei im dortigen Fall die Besonderheit bestand, dass der Verstorbene bei einer frühzeitigeren Behandlung maximal 4 Monate länger gelebt hätte, während im vorliegenden Fall nach den Angaben des Sachverständigen Dr. Lü... bei einer kompletten Resektion im frühesten Tumorstadium immerhin eine Überlebensrate von 5 Jahren bei 60 % der behandelten Patienten besteht (Bl. 299 GA).
  • OLG München, 05.05.1994 - 1 U 6456/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Unterlassen von Diagnose und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
    Der Senat orientiert sich bei der Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes u.a. an der auch von der Beklagten zu 1. erwähnten Entscheidung des OLG München (VersR 1994, 1240 f.).
  • OLG Saarbrücken, 18.02.1994 - 4 U 381/93

    Tod eines an einer Trinkwette beteiligten Gasthausbesuchers

  • OLG Köln, 01.08.1990 - 27 U 35/90

    Haftung eines Arztes in einer Gemeinschaftspraxis aus unerlaubter Handlung für

  • LG Gießen, 08.11.2018 - 4 O 162/16

    Befunderhebungsfehler - Schadensersatz bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht sprach mit Urteil vom 27. August 2009 (Az.: 12 U 233/08) ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,- ? zu.
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