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   OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - I-5 U 55/08   

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https://dejure.org/2008,8525
OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - I-5 U 55/08 (https://dejure.org/2008,8525)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2008 - I-5 U 55/08 (https://dejure.org/2008,8525)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2008 - I-5 U 55/08 (https://dejure.org/2008,8525)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit b); ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO §§ 592 ff; ; ZPO § 592 Satz 1; ; ZPO § 598; ; ZPO § 600; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 633

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachprüfung des ausländischen Wohnsitzes einer Partei in der Berufungsinstanz; Anforderungen an die Beweisführung im Urkundsverfahren; Berücksichtigung der Aufrechnung gegen eine urkundlich bewiesene Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufung gegen Urteile bei Auslandswohnsitz: OLG zuständig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 465
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 191/93

    Auslegung von Urkunden im Urkundenprozeß; Beweislast hinsichtlich der Echtheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 5 U 55/08
    Die Urkunde muss im Hinblick auf den geltend gemachten Anspruch nicht konstitutiv sein, sie muss nicht Träger dieses Anspruchs sein; vielmehr genügt, dass sie nach den Grundsätzen allgemeiner Auslegung und freier Beweiswürdigung mittelbar die zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen beweist (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.19995, VIII ZR 191/93, NJW 1995, 1683; Urteil vom 12.07.1985, V ZR 15/84, NJW 1985, 2953; Reichold, in Thomas/Putzo, ZPO, Rz. 6 zu § 592).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 15/84

    Beweisantritt im Urkundenprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 5 U 55/08
    Die Urkunde muss im Hinblick auf den geltend gemachten Anspruch nicht konstitutiv sein, sie muss nicht Träger dieses Anspruchs sein; vielmehr genügt, dass sie nach den Grundsätzen allgemeiner Auslegung und freier Beweiswürdigung mittelbar die zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen beweist (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.19995, VIII ZR 191/93, NJW 1995, 1683; Urteil vom 12.07.1985, V ZR 15/84, NJW 1985, 2953; Reichold, in Thomas/Putzo, ZPO, Rz. 6 zu § 592).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07

    Abgrenzung zwischen Vertragsstrafe und Schadenspauschalierung - Auslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 5 U 55/08
    Dabei ist zunächst vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und in einem zweiten Auslegungsschritt sind die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2007, I-10 U 6/07, OLGR Düsseldorf, 2008, 70f zitiert nach juris Rz. 9 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 295/99

    Urkundsprozess; Urkundsverfahren; Schuldanerkenntnis; Deklaratorisches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 5 U 55/08
    Im Urkundenprozess ist die Aufrechnung des Beklagten gegen eine urkundlich bewiesene Forderung des Klägers eine Einwendung im Sinne von § 598 ZPO, die ,wenn sie nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Mitteln von dem Beklagten nachgewiesen wird, als unstatthaft zurückzuweisen ist (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 23.02.2000, 2 U 295/99, BauR 2001, 831ff, zitiert nach juris Rz. 28).
  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses erfordert dabei nicht nur die (theoretische) Beweisbarkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen durch die vorgelegte Urkunde, sondern auch das Gelingen des Beweises (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.09.2008 - 5 U 55/08, OLGR 2009, 259, 260; BeckOK-ZPO/Kratz § 592 Rn. 33, § 597 Rn. 7).

    Aus dem Wortlaut der "Erklärung" ergibt sich nicht, dass diese Zahlungsverpflichtung an die tatsächliche Erbringung der Dienste geknüpft sein sollte (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.09.2008 - 5 U 55/08, OLGR 2009, 259, 260 f.).

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