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   OLG Düsseldorf, 30.11.2000 - 8 U 140/99   

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https://dejure.org/2000,9481
OLG Düsseldorf, 30.11.2000 - 8 U 140/99 (https://dejure.org/2000,9481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2000 - 8 U 140/99 (https://dejure.org/2000,9481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2000 - 8 U 140/99 (https://dejure.org/2000,9481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen HIV-infizierter Blutspenden; Forderungsübergang auf eine Betriebshaftpflichtversicherung ; Versicherungsnehmer; Untersuchung auf HIV-Antikörper ; Verrichtungsgehilfe ; Gefährdungshaftung des Arzneimittelherstellers; Kausalität; Mitverschulden

  • Judicialis

    VVG § 67 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § ... 67; ; VVG § 151; ; VVG § 151 Abs. 1; ; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; AMG § 5; ; AMG § 14 Abs. 4; ; AMG § 19; ; AMG § 84; ; AMG § 84 Nr. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 831; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 788

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch bei HIV und Hepatitis Infektionen durch verseuchte Blutkonserven

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2000 - 8 U 140/99
    Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (BGHZ 57, 137).
  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 175/90

    Schadensersatzpflicht bei doppelter Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2000 - 8 U 140/99
    Der adädquate Ursachenzusammenhang konnte nur dann fehlen, wenn die Versicherungsnehmerin der Klägerin, durch den Abschluß der Vergleiche in ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingegriffen und eine weitere Ursache gesetzt hätte, die den Schaden endgültig herbeiführte (BGH NJW-RR 1992, 1196).
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